
Was früher meist nur Verlegern, Redakteuren oder Buchautoren vorbehalten war, kann nun Jedermann jederzeit und dies ist weltweit einsehbar: Informationen veröffentlichen. Allerdings kann die Äußerung einer privaten Meinung im Internet sehr unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Nach Erkenntnissen der Initiative "no abuse in internet" (naiin) geraten immer mehr Privatpersonen ins Visier von Anwälten, leider nicht immer völlig zu unrecht. Die Folge für Blogger, die Betreiber von deutschen Websites und Teilnehmer von Boards und Foren: zum Teil sündhaft teure Unterlassungsaufforderungen. Verunsichert vom anwaltlichen Anschreiben, in denen die Rechtsverletzungen manchmal nicht mal konkret benannt werden, unterschreiben viele Nutzer die beigefügten Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärungen und zahlen aus Angst vor einem angedrohten Prozess die mit der Unterschrift verbundenen anwaltlichen Kosten der gegnerischen Partei. naiin dazu:
"Im Hinblick auf die uns bekannten Fälle kann ohne weiteres gesagt werden, dass es Anwälte gibt, die sich gezielt die Unwissenheit und die Verunsicherung privater Internet-Nutzer zu Nutze machen. Nicht wenige Abmahnschreiben entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage."
Die Organisation rät generell zur Konsultation eines eigenen Anwaltes. Denn nicht selten wird vom Kläger der Streitwert, nach dem sich auch die Gebühr für den Rechtsanwalt richtet, künstlich hoch beziffert. Auch eine künstlich kurze Frist, die dem Abgemahnten für seine Reaktion bleibt, wird oftmals angesetzt. Mit hohen Kosten und extrem kurzen Fristen kann man auf die Bürgerinnen und Bürger zusätzlichen Druck ausüben.
"Es gibt Abmahnschreiben, die sich inhaltlich selbst widersprechen. Anderen wiederum ist anzusehen, dass es sich um Standardschreiben handelt, die lediglich per Serienbrieffunktion mit Daten vervollständigt worden sind", führt naiin in seiner Kampagne gegen die Beschneidung der Meinungsfreiheit durch solche Aktivitäten weiter aus.
naiin sieht den Gesetzgeber aktuell in der Pflicht. Handelt es sich tatsächlich noch um Meinungsfreiheit, wenn Blogger und Boardies bei jedem Eintrag befürchten müssen, ins Visier der Anwälte zu geraten? Ist es für Privatpersonen wirklich zumutbar, es in jedem Einzelfall auf einen Prozess ankommen zu lassen?
So positiv wie die Aussagen der aktuellen Kampagne ausfallen, so wenig angenehm erscheinen manche Zukunftspläne des gleichen Vereins. So will man in Zukunft Schnittstellen zwischen der Internet-Wirtschaft und Strafverfolgungsbehörden zur Forcierung der Zusammenarbeit im Kampf gegen Internet-Kriminalität errichten. Schon jetzt kann man bei der Beschwerdestelle "Netwatch" illegale Internet-Inhalte zur Anzeige bringen, eine diskrete Behandlung der Meldungen wird garantiert. Den Wächtern des Netzes geht es primär um IT-Sicherheitsbedrohungen, Kinderpornos, Phishing und Jugendschutz. Bald soll dementsprechend noch der Kampf gegen die leidigen Mord- und Raubkopierer ins selbst ernannte Aufgabenfeld integriert werden. Mahlzeit!
News Redaktion am Dienstag, 26.02.2008 16:16 Uhr
Also zunächst einmal einen wunder schönen Guten Tag @ br-fl, ...... Na gut, ein "Reinholz-Leser" ... das erklärt alles und bedarf keines Kommentars mehr:D ...
Humor mag ich! :T 1 Maß Freibier bei Gelegenheit! Möglicherweise kann man bei Bier die Animositäten beiliegen. :rolleyes: Am 16 April habe ich am Vormittag einen Termin nicht weit vom Augustiner. :D Wenn sie verknackt- und nicht sofort nach Stadelheim verschickt werd ...
Das dürfte so ziemlich das Einzige sein, was wir gemeinsam haben. :D Humor mag ich! :T 1 Maß Freibier bei Gelegenheit! Möglicherweise kann man bei Bier die Animositäten beiliegen. :rolleyes: Der Satz bezieht sich ja auch nicht auf den Widerbeklagten, sondern a ...
Herr John - Sie werden alt Das wird seine stille Hoffnung sein. Alt werden ist bekanntlich die einzige Möglichkeit spät zu sterben. a) War insoweit nicht ich der Beklagte, sondern HEISE die (Wider-)Beklagte. Unterstellen Sie, dass das ...
Herr John - Sie werden alt Das dürfte so ziemlich das Einzige sein, was wir gemeinsam haben. :D a) War insoweit nicht ich der Beklagte, sondern HEISE die (Wider-)Beklagte. Der Satz bezieht sich ja auch nicht auf den Widerbeklagten, sond ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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