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FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

Der Verein FoeBuD e.V. bringt seine Freude über das heutige Urteil in Karlsruhe zum Ausdruck. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Urteil die nordrhein-westfälischen Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme, im Volksmund Online-Durchsuchung genannt, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die Vorschrift entspricht nach Ansicht des Senats insbesondere nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Dennoch hat man den ermittelnden Behörden eine Hintertür offen gelassen: Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Online-Durchsuchung nur dann zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem bedarf der Eingriff der vorherigen Anordnung eines Richters. Die Richter und die Richterin des Bundesverfassungsgerichts bemängeln zudem, den Regelungen fehlt es auch an hinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden.

Auch die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet verletzt die Verfassung und wurde für nichtig erklärt. Dieses greift in das Telekommunikationsgeheimnis ein, wenn die Verfassungsschutzbehörde zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den Willen der Kommunikationsbeteiligten erhoben hat. Die Norm lässt nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu, ohne Rücksicht auf das Gewicht der möglichen Rechtsgutsverletzung und auch gegenüber Dritten. Auch hier fehlt es nach Ansicht des Ersten Senats an Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

(Via FoeBud & Bundesverfassungsgericht.de)

News Redaktion am Mittwoch, 27.02.2008 11:37 Uhr

tagsTags: internet kommunikation bundesverfassungsgericht telekommunikationsgeheimnis online-durchsuchung

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57 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • tOoNiCe4yoU am 29.02.2008 01:00:49

    Mein Reden : http://board.gulli.com/thread/1022746-online-durchsuchung-foebud-erwartet-mittwoch-entscheidung-der-verfassungsbeschwerde/3/#51 und nun das : [ ...

  • titus_shg am 28.02.2008 22:56:27

    Wenn der Pofalla den Mund aufmacht, besteht da überhaupt die theoretische Möglichkeit, dass etwas Sinnvolles rauskommen könnte. Im Gegenteil, die haben die Argumentation sogar besonders wörtlich genommen. Dass nur unter besonderen Umständen bei konkretem Verdacht fà ...

  • Brother-John am 28.02.2008 22:18:40

    Wenn der Pofalla den Mund aufmacht, besteht da überhaupt die theoretische Möglichkeit, dass etwas Sinnvolles rauskommen könnte. Hmm, dann hat das völlig rechtsunkundige BVerfG die edlen Absichten des lieben Herrn Wolf ja wohl absolut missverstanden.... Im Gegente ...

  • titus_shg am 28.02.2008 15:50:12

    Antwort Ingo Wolf: Wir wollten nie heimlich Computer durchsuchen. Private Tagebücher waren immer tabu. Was uns interessiert: Das Hinterlegen von Nachrichten eines Terroristen, der einen Anschlag vorbereitet sowie Anleitungen zum Bau von Bomben aus dem Internet. Es darf nicht ...

  • antiMahn am 28.02.2008 15:26:15

    Auszug aus einem Interview der WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Ausgabe vom 28.02.2008) mit NRW Innenminister Ingo Wolf (FDP) Frage der WAZ: Warum halten Sie es denn für notwendig, dem Verfassungsschutz die heimliche Computer-Durchsuchung zu erlauben? Antwort Ingo Wolf: Wir wol ...

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