
In der Woche gehen durchschnittlich zehn Anfragen von unterschiedlichen Stellen beim Studenten-Netzwerk ein. Laut Telemediengesetz ist man zur Weitergabe des Namens und der echten Adresse des betreffenen Users verpflichtet. Dies allerdings nur, sofern es der Strafverfolgung oder dem Schutz des Staats dient. Zu Anfragen sind alle Polizeibehörden, der Verfassungsschutz sowie die Geheimdienste Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) berechtigt. So kommen auch Staatsanwälte mit ausgedruckten Fotos aus Profilen in die Zentrale, wo die StudiVZ-User beim Kiffen gezeigt werden. Deren Identität und der aller Personen, die dieses Bild positiv kommentiert haben, werden preisgegeben. StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke dazu: "Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben." Kein Wunder wenn bei einer aktuellen Umfrage der Welt 65% der Leser angeben, dass dort ihre Nutzerdaten nicht sicher aufgehoben sind. Die meisten Anfragen der Beamten gehen wegen Vergehen gegen den Jugendschutz, wegen Beleidigungen, Volksverhetzung und Verletzungen von Persönlichkeitsrechten ein. Bei Ermittlungen stellte man fest, dass dort rund fünf Prozent aller Profile gefälscht sind, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Nach eigenen Angaben wird die Plattform von rund 70 Studenten auf illegale Inhalte hin überprüft. Bilder müssen bis dato noch immer manuell kontrolliert werden, eine automatische Kontrolle ist bis jetzt nicht möglich.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat StudiVZ wegen deren Umgang mit den persönlichen Infomationen der User im Februar abgemahnt. Als vollkommen inakzeptabel bezeichnet man die Klauseln zur umfänglichen Datenverwendung, denen die Verbraucher vor Nutzung des Portals zustimmen müssen. Wie dringend notwendig eine Anpassung gesetzlicher Datenschutzregeln und eine stärkere öffentliche Kontrolle ist, zeigt unter anderem die Entwicklung in kommerziell betriebenen Netzwerken wie etwa "schülerVZ", "studivz", "facebook", "xing" oder "myspace". Klare Regeln, etwa ein Werbeverbot, brauchen wir vor allem für Seiten, die sich an Minderjährige und Jugendliche richten, so der vzbv.
Worauf sollten Nutzer achten? Die Organisation vzbv ruft die Verbraucher zur Wachsamkeit und Zurückhaltung bei der Preisgabe persönlicher Daten im Internet auf. Schlimmstenfalls können Daten zweckentfremdet und in einem anderen Kontext eingesetzt werden, ohne dass der "Eigentümer" hierüber informiert wird. Unerbetene Werbeanrufe, schlechte Zinskonditionen oder eine Konfrontation der Daten und Bilder beim nächsten Bewerbungsgespräch können die Folge sein. Dienste, die eine Zustimmung zur Datenweitergabe und -nutzung zur Voraussetzung für eine Teilnahme machen, sollten generell gemieden werden. Dies gilt auch für Anbieter, die in ihren Geschäftsbedingungen die Zustimmung zur Datenweitergabe und -nutzung voreingestellt haben. Um negative Folgen zu verhindern, sollten Nutzer vor jeder Registrierung und jedem Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen aufmerksam durchlesen. Zudem gilt egal ob mit oder ohne Haschisch: Bitte wirklich nur so viele Daten preisgeben, wie zum Geschäftsabschluss erforderlich. Ist der Anbieter zu datenhungrig, lieber die Finger davon lassen!
News Redaktion am Donnerstag, 28.02.2008 08:55 Uhr
omarius... Der Artikelschreiber meint, dass das StudiVZ bzw SchülerVZ bzw meinVZ Zeitverschendung wäre. Und? Stattdessen würde man WoW oder CS zocken, TV schaun oder sonst etwas tun was man als "Zeitverschwendung" sehen kann. Ich nenne das "Freizeit". Und damit darf jeder tun und lassen was er wi ...
Hier eine ganz klare und schön geschrieben Stellungnahme von CheckDeMeque: http://checkdemeque.blogspot.com/2008/02/schlervz-das-stalkerparadies.html ...
Irgendwie war das zu erwarten Wie wäre der Verbreitung eines solchen Blödsinns denn sonst beizukommen? Das kann man ja schon als geschäftschädigend bezeichnen. ...
Unsere Anwälte haben mehreren großen Medienhäusern Abmahnungen zu dieser Falschaussage geschickt. Eine erste unterschriebene Unterlassungserklärung liegt uns inzwischen vor. Dies unterstreicht unsere hier beschriebene Position. Irgendwie war das zu erwarten :r ...
Wem seine "Freunde" im VZ sooo wichtig sind, der kann auch anstatt dessen Mailen oder ICQ oder sowas. Klar hat man da auch wirkliche Freunde die man bei Problemen auch anrufen kann. Aber wie viel Prozent machen die bei sagen wir mal 200 "Freunden" im VZ aus? Wenn überhaupt 5%. Also man kann auch ü ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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