
Einen dezenten Anfang gestalten wir bei dem irischen Provider Eircom. Dieser ist der größte Provider des Landes - besser gesagt war. Denn nach dem jüngsten Deal sieht es wohl nicht mehr so aus, als würden ihm seine Kunden lange erhalten bleiben. Man hat sich nämlich regelrecht für die Irish Recorded Music Association (IRMA) aufgeopfert. Diese Aufopferung trägt den Namen "ab August setzen wir ein Three-Strikes-Gesetz um". Was das bedeutet, dürfte jedem klar sein.
Die IRMA liefert fleißig die Daten von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern und Eircom spielt den braven Hilfssheriff, der den bösen Raubkopierern eins auf die Mütze gibt. Sei es nun in Form einer Verwarnung, Leitungsdrosselung oder last but not least "langfristige Trennung der Internetverbindung". Witzig ist, dass der gesetzliche Rahmen auf dem diese Sache basieren müsste, gar nicht existiert. Eircom und die IRMA kochen hier ihr eigenes Süppchen, und wenn es nach Letzteren geht, wird dies nicht der einzige irische Provider bleiben. Und wer sich fragt, wieso sich ein Provider zu so etwas verleiten hat lassen. Nun, die Antwort ist simpel: Verkauft wie eine Bordsteinschwalbe. Eircom schreibt seit geraumer Zeit rote Zahlen, da kommt eine Finanzspritze der Musikindustrie gerade recht. Stellt sich mir persönlich eine Frage: Eircom hat Verluste, die Musikindustrie hat Verluste. Ergibt rot und rot wieder schwarz? Mathematik für Gesetzesbastler.
Mindestens genauso interessant, und an dieser Stelle nur am Rande angeschnitten, der Prozess der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen Joel Tenenbaum. Dieser lief ja die vergangene Woche - nein, nicht im Livestream - im Bostoner Gerichtsgebäude. Wir steigen etwas später tiefer ein.
Als besonders raffiniert -und dazu kriminell - konnte man vergangene Woche zwei New Yorker beurteilen. Beide waren drogenabhängig und hatten Probleme bei der Beschaffung ihrer Zaubermittel. Wie immer ging es nämlich ums Geld. Die meisten scheinen hier jedoch besonders kreativ zu werden, wie auch diese beiden. Kurzerhand vergriff man sich an Starenkästen, die an diversen Straßenkreuzungen fest eingerichtet waren. Diese beinhalten nämlich - wer hätte das gedacht - digitale Spiegelreflexkameras von Nikon. Genauer gesagt Nikon D200. Das Gerät wird gegenwärtig etwa für 1.700 US-Dollar vertickt, die beiden Ganoven verhökerten die entwendeten Geräte für 300 US-Dollar beim Pfandleiher. Insgesamt sollen die beiden Dealer Geräte im Wert von 88.000 US-Dollar entwendet haben.
Eine sehr nette Sache kam vergangene Woche aus Schweden. Der dortige Herausgeber der Micky Maus hat einen Comic herstellen lassen, in dem sich Donald Duck als übler Raubkopierer outet. Unnötig zu erwähnen, dass dieser Comic mehr als ekelhaft auf die Pro-Urheberrechts-Schiene eingestiegen war. Amüsant zu lesen ist er jedoch allemal.
Wesentlich wichtiger und bitterer war eine Meldung, die in der vergangenen Woche über Ulla Schmidt, Frau von der Leyen und Angela Merkel die Runde machte. Einmal quer durch Europa mit dem Dienstwagen, der Flugbereitschaft und was da sonst noch alles so rumrennt auf Kosten des Steuerzahlers. Natürlich sehen wir unsere Obrigkeit gerne in gepanzerten Mercedes-Wagen, die einem nuklearen Präventivschlag der abertausenden deutschen Terroristen standhalten könnten. Trotzdem mag man es nicht so recht verstehen, wieso diese Karren bis nach Spanien gebracht werden (vom Chauffeur, dessen Gehalt letztendlich wer bezahlt?). Natürlich bedarf es auch da unten einer gewissen Sicherheit, aber mal ehrlich. Wenn 99 Prozent dieser "Dienstreise" am Schluss in einen Privaturlaub ausarten, stellt sich doch eine Frage: Bei all der guten internationalen Zusammenarbeit, hätte da nicht Spanien für 1 Prozent ein gepanzertes Fahrzeug springen lassen können? Ist ja schließlich Staatsbesuch, wir machen es doch hier oben eigentlich auch nicht anders. Unsere Bundesfliegerin, pardon Bundeskanzlerin geht eine Größenordnung nach oben. Da muss die Flugbereitschaft mitsamt Jet & Hubschrauber herhalten. Nichts für Ungut, die Bundeskanzlerin muss mit der Flugbereitschaft fliegen - Ausnahmen sind praktisch ausgeschlossen. Aber muss die Flugbereitschaft von einem Ende Deutschlands ans andere Ende fliegen, damit die Gute ihr ganz privates Buch in einem Sylter Buchladen signieren kann? Ja, auch hier waren wieder dienstliche Elemente enthalten und die Buchsignierung nur ein kleiner Bestandteil des Ganzen. Aber was erzählt mir wohl die Chefetage, wenn ich auf deren Kosten einen Wagen für eine Dienstfahrt miete, und danach in den Privaturlaub nach Italien düse. Ich vermute mal, man würde mich entlassen.
Mit der Regierung geht das leider etwas schlecht. Mit dem Bundesverfassungsgericht sieht es übrigens nicht anders aus. Die Thematik "Zufallsfunde" ist seit jeher heiß umstritten. Nicht umsonst lautet der angloamerikanische Begriff dafür "fruit of the poisonous tree"- Die Frucht des vergifteten Baumes. Das geliebte Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden: Eine Hausdurchsuchung kann zwar rechtswidrig sein, wenn dabei jedoch Objekte gefunden werden, die weitere Straftaten beweisen, so dürfen diese verwendet werden. Im gegebenen Fall hatten die Beamten einem potenziellen Markenfälscher die Haustüre eingetreten. Fälschungen fanden sie nicht, aber ein halbes Kilo Haschisch inklusive Feinwaagen. Dieser hatte sich durch alle Instanzen gekämpft - vergebens. Die Hausdurchsuchung kann noch so rechtswidrig sein, wird weiteres Material gefunden, so muss derjenige bluten. In Anbetracht des laschen Umgangs mit dem Thema Hausdurchsuchung (bspw. für eine MP3) ist nicht auszudenken, zu welchen "Zufallsfunden" man in der Zukunft gelangen wird. Stress mit den Nachbarn und das Wissen, dass er merkwürdiges Zeug raucht, illegale Kopien von DVDs besitzt oder ähnliches? Ein kurzer anonymer Brief mit der Anschuldigung einer schweren Straftat scheint heute im wahrsten Sinne des Wortes der "Türöffner" zu sein.
Zuletzt noch einmal ein kurzer Quereinstieg, wie bereits oben angedeutet. RIAA vs. Joel Tenenbaum. Was hatten wir von dem Verfahren erwartet? Alles? Nichts? Zugegebenermaßen sehr viel mehr, als wir zu sehen bekamen. Wer konspirativ veranlagt ist, darf gerne einmal über folgenden Sachverhalt grübeln: Die einzig wirkliche Verteidigung die Nesson ins Feld führte - die Fair-Use-Thematik - wurde wenige Stunden vor dem Prozessbeginn urplötzlich gekippt. Die Begründung klingt plausibel und ist es wohl auch. Das Problem liegt aber daran, dass die Details der Begründung schon Stunden, Tage, Wochen vorher bekannt waren. Dass das Verfahren somit mehr zu einem weiteren Schauprozess, als zu einem wirklichen Kampf wurde, dürfte jeder inzwischen wissen. Er war schuldig - ohne Zweifel. Aber die Frage, die doch vielmehr auf der Seele brennt, ist folgende: Rechtfertigen 30 MP3s tatsächlich einen Schadensersatz von 675.000 US-Dollar? Ich möchte an dieser Stelle das Posting eines Users wiedergeben: "Air-France zahlt 17.500 Euro [ca. 25.000 US-Dollar] pro Opfer ...[...]". Im Fall Tenenbaum hatte eine MP3 den Wert von 22.500 US-Dollar. Genug des "über den Tellerrand schauens". Eine neue Woche beginnt und bekanntlich kann alles nur... (Firebird77)
News Redaktion am Montag, 03.08.2009 11:56 Uhr
Schöne Glosse, hätte ich dem Autor gar nicht zugetraut. Applaus, Applaus, weiter so ... ...
Ich fand die Glosse auch ganz witzig, vorallem aber folgenden Satz: Air-France zahlt 17.500 Euro pro Opfer... Trifft meinen Humor... und die Faust aufs Auge^^ MFG Proximo ...
Mir persönlichhat der Glosse ganz gut gefallen... und ich hab sogar ne Stelle gefunden wo ich schmunzeln musste:D Stellt sich mir persönlich eine Frage: Eircom hat Verluste, die Musikindustrie hat Verluste. Ergibt rot und rot wieder schwarz? Mathematik für Gesetzesbastler. Schwa ...
Schade diese Woche ist nichts interessantes passiert, die Glosse ist nett geschrieben, aber irgendwie naja... Irgendwie fehlt mir die Nachricht worüber man schmunzelt. ;) ...
Die vergangene Woche zog mit äußerst interessanten Begebenheiten durchs Land, die eindeutig eine Würdigung verdient haben. Einen dezenten Anfang gestalten wir bei dem irischen Provider Eircom. Dieser ist der größte Provider des Landes - besser gesagt war. Denn nach dem jüngsten Deal s ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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