
In der Pressemitteilung von vorgestern wurde noch verkündet, dass das Gericht die Auffassung des Verbandes bestätigt habe, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss. Ein grundsätzliches Nein aus Karlsruhe sei aber nach Ansicht des Verbandes eh nicht zu erwarten gewesen. Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung, deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. Genau dies habe das Gericht klargestellt.
Die Aussage von BITKOM-Chef August-Wilhelm Scheer von heute klingt aber etwas anders: Man sperrt sich nicht mehr grundsätzlich gegen die Online-Durchsuchungen von Computern, hält diese in Einzelfällen für möglich, fordert aber vom Gesetzgeber strenge Begrenzungen. Ausführendes Organ der Beschnüffelungsaktionen sollen erneut die ISPs der Republik sein. Frei nach dem Motto: "So viel Sicherheitsaufwand wie nötig, so viel Privatsphäre wie möglich." Mit dem Gesetzgeber sei nach Ansicht der BITKOM ein Dialog notwendig, wie eine tragfähige Lösung zur Prävention und Verfolgung schwerer Straftaten aussehen könnte.
Kommentar:
So ist das also mit den juristischen Hintertürchen und Feinheiten. Kaum hat man sie wie die Richter in Karlsruhe offen gelassen, kommen auch schon diverse Politiker, Parteisprecher und Verbände daher um zu definieren, wer wann unter welchen Bedingungen durchs Türchen gehen darf. Wenn es nach eigenen Aussagen doch nur zehn bis fünfzehn Online-Durchsuchungen im Jahr geben soll, warum kann man sie nicht direkt ganz unterlassen? Wenn Wolfgang Schäuble wie aktuell angekündigt die gesetzlichen Regelung im Eilverfahren bis zum Sommer unter Dach und Fach haben will - hoffentlich wird in wenigen Monaten aus der dezenten Katzenklappe kein allzu breites Tor.
(Via de.internet.com)
News Redaktion am Freitag, 29.02.2008 12:07 Uhr
Dagegen hat auch keiner was. Wenn großräumige Trinkwasservergiftungen damit verhindert werden, ist das für alle gut. Gegen Filesharer lässt sich nach dem Urteil eine Onlinedurchsuchung eh nicht einsetzen. Da wird weiterhin oldschool geklingelt und es kommt dieser Fettsack von Promedia vorbei, ...
terroristen kommunizieren ohne hin nur komplett verschlüsselt und auf geknackten/offenen wlan netzten und i-net cafés, das haben alleine die ermittlungen für den 11. september ergeben, jetzt kommt da ein gewisser rollstuhlfahrer der noch nie einen pc in der hand hatte und deren funktion nicht ver ...
Einzelfall???? Wers glaubt. Ich befürchte die Randziffer 207 des Urteils wird ausgeschlachtet bis zum geht nicht mehr. Diese besagt wohl, dass Eingriffe in das neue Computer-Grundrecht nicht nur zur Abwehr von Gefahren zulässig sein können, sondern auch zu Zwecken der Strafverfolgung.[/QU ...
Die wissen doch selbst garnicht wie sie eine Online Durchsuchung realisieren sollen. Wenn ich Leute anstellen muss die mir erklären was ein Browser ist kann ich auch nichts anderes erwarten wie Gesetze zu entwerfen gegen oder für Dinge von denen ich keine Ahnung hab. Schuster bleib bei deinen Leis ...
Mir macht ein wenig Sorgen, dass sie eigentlich lauter Straftaten begehen, um eine OD überhaupt durchführen zu können. Vom Einbruch in die Wohnung angefangen. (Die kommen ja nicht mit Durchsuchungsbeschluss und sehen sich dann den PC an.) ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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