
Offiziell muss die Website den Betrieb ihrer Webangebotes am 5. März einstellen, doch das Thema scheint in Frankreich viel Aufmerksamkeit zu erregen. Die Webseite note2be ist gestern nach Bekanntgabe des Urteils zusammengebrochen. Auf der Ersatzwebseite stellten die Betreiber die Freiheit des Web 2.0 Frankreichs in Frage und kündigten auch direkt an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Das ist auch wenig verwunderlich, denn das Urteil entzieht den Betreibern nicht nur ihre Geschäftsgrundlage, sondern es ist auch anzunehmen, dass in diesen Fragen längst nicht das letzte Urteil gesprochen wurde. Stephane Cola, Mitbegründer von note2be, findet das Urteil überraschend, nicht nur weil es Communities dieser Art schon seit Jahren in Großbritannien und den USA gibt. Auch in Deutschland ist das Bewerten von Lehrern online erlaubt.
In Deutschland klagte letztes Jahr eine Lehrerin gegen die Internetseite spickmich.de. Sie wollte per einstweiliger Verfügung erreichen, dass das Schülerportal eingestellt wird. Nach einem Widerspruch durch die Betreiber der Webseite entschied sich das Gericht für die freie Meinungsäußerung der Schüler. Die Lehrer müssten sich dem Urteil der Schüler stellen, "solange keine diffamierende Schmähkritik" vorliegt.
Auch in dem darauf folgenden Prozess gab das Gericht der Meinungsäußerung den Vorrang. In dem Fall ging es um die Veröffentlichung der Lehrernamen im Volltext und der Lehrfächer im Zusammenhang mit Schülermeinungen. Das Oberlandesgericht Köln argumentierte erneut, dass die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung mehr wiege als das Persönlichkeitsschutzrecht der Lehrer. Es werden weder Erscheinungsbild noch andere private Sachverhalte der Persönlichkeit der Kritik unterzogen - es ginge lediglich um die Qualität des Lehrangebots. Auch datenschutzrechtlich gebe es keine Bedenken, da das Portal auf Daten zurückgreift, die ohnehin auf den Webseiten der Schulen öffentlich zugänglich sind. Schlußendlich handelt es sich bei den Bewertungen der Schüler nicht um beweisbare Tatsachen, sondern lediglich um Meinungen, die durch das Grundgesetz geschützt sind. Ausführliche Informationen zum Urteil gibt es auf Medienweb.de.
Ganz vom Tisch scheint das Thema aber auch in Deutschland noch nicht zu sein. Die klagende Lehrerin hat bereits Berufung angekündigt. Sie möchte eine Grundsatzentscheidung am Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht bewirken. Auch die Gewerkschaft für Bildung und Wissenschaft kritisiert das Urteil. Die allgemeine Zugänglichkeit zu den anonymen Meinungsäußerung im Internet hätte eine andere Qualität als die Kloschmierereien vergangenener Tage. Ein solcher "virtueller Pranger" sollte ersetzt werden durch einen offenen und angstfreien Unterricht, in dem direktes Feedback der Schüler möglich ist.
(via) (von 020200)
News Redaktion am Mittwoch, 05.03.2008 14:31 Uhr
Er gibt in seiner Begründung unter Anderem an, dass es in Deutschland jüngst einen ähnlichen Fall gab, der zugunsten der Schüler-Community entschieden wurde. wasn das fürne lächerliche Begründung??? "ja aber in nem anderen land haben sie das so und so gemacht" ...
öffentlich sollte es nicht sein.. ich mein, auf unserer FH funktionierts ja auch.. da werden die studenten am semesterende gebeten, die fächer und die kompetenz des Lehrpersonals zu bewerten. Die bewertungen erhält der LVA_Leiter und der Studiengangsleiter, welcher dann irgendwann eventuell kons ...
Das Problem ist nur das viele Schüler zu faul/unkonzentriert um zu lernen oder aufzupassen. Solche Schüler sollen dann imstande sein einen Lehrer objektiv zu bewerten? Außerdem sind solche Internetumfragen nicht gerade repräsentativ da jeder so oft voten kann wie er will. ...
Leher sollen den Schülern was beibringen ... So und was spricht dagegen einem lehrer noten zu geben oder zu schreiben wie scheisse er in wirklichkeit ist ... Wenns dem leher nicht passt muss er sich nen Kopf machen wir er bessere noten bekommt ... Keinem schüller gefählt es wenn das lernen unt ...
Zeugnisse vom Schüler werden nicht öffentlich ausgestellt... Der Unterschied ist aber, dass Lehrer einen Beruf ausüben und dafür Geld bekommen. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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