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Telefonwerbung: Schutz für Verbraucher kommt

Ab morgen wird Telefonwerbung nur noch erlaubt sein, wenn im Vorfeld eine ausdrückliche Einwilligung seitens der Verbraucher abgegeben wurde.

Ziel des in Kraft tretenden Gesetzes ist es, einen besseren und umfassenderen Schutz vor lästiger Telefonwerbung bieten zu können. Offiziell bekannt gemacht wurde diese Meldung am heutigen Montag vom Bundesjustizministerium. Die Bundesnetzagentur hofft auf die Hilfe der Verbraucher und ruft im selben Atemzug zur Sparsamkeit im Umgang mit den eigenen Daten auf.

Ab morgen werden Verstöße gegen das Verbot von unerlaubter Telefonwerbung mit hohen Geldbußen bestraft. Bis zu 50.000 Euro kann die Behörde diesbezüglich einfordern. Es sich künftig um eine Ordnungswidrigkeit und kann als solche geahndet werden. Um dies im Sinne der Verbraucher umsetzen zu können, musste das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgeändert und angepasst werden. Über geraume Zeit hinweg sind immer wieder Beschwerden bei der Netzagentur im Bezug auf die zunehmenden Telefonanrufe eingegangen.

Von dem in Kraft tretenden Gesetz sollen die Bürger der Bundesrepublik deutlich profitieren. Auch der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sieht offenbar einen gewissen Handlungsbedarf gegeben. Schließlich empfinden große Teile der Bevölkerung die Anrufe nicht nur als ein geringfügiges Ärgernis. Nach dem UWG handelt es sich dabei sogar um eine unzumutbare Belästigung. Abgesehen davon hofft die Bundesnetzagentur auf das Zutun der Verbraucher. Auf der offiziellen Webseite steht ein Formular zur Verfügung, mit dem die Eckdaten eines unerwünschten Anrufs festgehalten werden können. Denn nur wenn umfassende und korrekte Beschwerden eingereicht werden, kann die Netzagentur aus Bonn etwas unternehmen.

In Zukunft können sich die Anrufer also nicht mehr auf Einwilligungen in einem ganz anderen Zusammenhang hinausreden. Es muss eine klare und eindeutige Zustimmung abgegeben worden sein. Im Weiteren darf auch die Telefonnummer der Anrufer nicht mehr unterdrückt werden. Damit will man den Verbrauchern die Möglichkeit einer Nachverfolgung an die Hand geben. Besonders gerne wurde dies in der Vergangenheit durch die Rufnummernunterdrückung verhindert. Sollte gegen dieses Verbot verstoßen werden, so kommen auf den Anrufer unter Umständen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro zu. (gS-)

(via sueddeutsche, thx!)

News Redaktion am Montag, 03.08.2009 20:33 Uhr

tagsTags: gesetz bundesnetzagentur netzagentur telefonwerbung verbraucher verbraucherschutz werbung

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35 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • bullyh am 06.08.2009 18:19:54

    Welche Firma und was wollten die Dir denn verkaufen? MfG Andy Keine Ahnung. Hat nur gefragt (fließend deutsch), ob ich "Herr Mustermann" bin, und ich habe gefragt, um was es geht. 3x hin und her, dann hat der Arsch aufgelegt. Finde die Nummer ne mehr... Mist.... :( ...

  • titus_shg am 06.08.2009 18:13:14

    Hatte gestern nen Dreckswerbeanruf aus Irland oder UK (laut Nummernanzeige). Soviel zum Thema "Schutz für Verbraucher". :mad: Welche Firma und was wollten die Dir denn verkaufen? MfG Andy ...

  • bullyh am 06.08.2009 17:53:11

    Hatte gestern nen Dreckswerbeanruf aus Irland oder UK (laut Nummernanzeige). Soviel zum Thema "Schutz für Verbraucher". :mad: ...

  • titus_shg am 06.08.2009 16:58:34

    ..... und die betroffenen Callcenter arbeiten schon an Plänen wie sie weiter "lästige Telefonwerbung" betreiben können. :T War doch klar. Aber das kommt davon, dass die Bundesregierung nicht gleich ein Gesetz verabschiedet hat, dass telefonisch "abgeschlossene" ...

  • StaTiC am 06.08.2009 11:37:25

    wie war das nochmal in den mittelpunkt stellen und es gibt urlaub? ...

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