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Viacoms Milliardenklage abgewiesen: YouTube nicht für Inhalte der Videos verantwortlich

Ein Bundesrichter hat die Klage von Viacom abgelehnt, Google Inc. beziehungsweise deren Firmentochter YouTube mit Schadensersatzzahlungen in Höhe von einer Milliarde US-Dollar zu belegen. Im kürzlich bekannt gewordenen Urteil vom 7. März wurden die Forderungen von Viacom rundweg abgelehnt. Der New Yorker Richter Louis Stanton ist der Meinung, die Rechtssprechung würde eine solche Strafe wegen urheberrechtlicher Vorwürfe nicht rechtfertigen. Außerdem komme hier der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) nicht zur Anwendung.

Im Urteil hieß es: Schadensersatzzahlungen könnten hier keinerlei Anwendung finden. Deren Zweck ist es unter normalen Umständen den Angeklagten zu bestrafen und ihn von dem illegalen Treiben abzubringen, dass er angeblich durchführen soll. Natürlich hat kein leitender Mitarbeiter von YouTube die entsprechenden Videos, um die es ging, selbst hochgeladen. Von daher betraf es von Beginn an die falsche Partei, die beklagt wurde.

Die Anwälte von Google argumentierten weiter, solche Bußgeldzahlungen dürften im Fall von Copyright-Verletzungen nicht verhängt werden. Sie sahen den Antrag bei gegebener Rechtslage als komplett sinnlos an. Der Fall war im letzten März vor Gericht gegangen, nachdem Viacom dem Videoportal YouTube vorwarf, auf deren Servern würden sich insgesamt über 160.000 unautorisierte Videoclips mit kommerziellen Inhalten befinden. Der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) kann nach richterlicher Ansicht nicht Grundlage einer solchen Klage sein. Der DMCA verschärft zwar seit seiner Unterzeichnung im Jahr 1998 die Strafen für Copyright-Verletzungen im Internet. Trotzdem können laut dem DMCA die Anbieter solcher Portale nicht für das Verhalten ihrer User verantwortlich gemacht werden.

Offensichtlich bedurften, wie der Autor Mike Masnick es von Techdirt so treffend erklärte, die Anwälte und Vertreter von Viacom noch etwas Nachhilfeunterricht in diesem Sektor. Hoffen wir es war der letzte in dieser Ausrichtung.

(Via Computerworld.com)

News Redaktion am Mittwoch, 12.03.2008 10:41 Uhr

tagsTags: google klage dmca gericht copyright new york urheberrecht youtube viacom

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12 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Gravenreuth am 12.03.2008 14:31:56

    Das ist Strafrecht und nicht Zivilrecht. Die Ammis liefern AFAIK keine Staatsbürger aus, nicht mal an den Internationaler Gerichtshof für Strafsachen. Lassen aber die Vollstreckung ausländischer Zivilurteile in den USA - soweit ein Gegenseitigkeitsabkom ...

  • am 12.03.2008 14:21:47

    Rein Theoretisch: d.h. wenn ich z.B. eine Deutsche(n) Staatsbürger(in), die in den USA lebt, in Deutschland wegen Beleidigung (was in den USA keine Straftat ist) verklagen würde, würde sie nach Deutschland ausgeliefert werden? Das ist Strafrecht und nicht Zivilrecht. ...

  • am 12.03.2008 14:11:45

    Nein - es gibt aber mit den USA ein Vollstreckungsabkommen - notfalls pfändet man deren Domain in den USA. :D Rein Theoretisch: d.h. wenn ich z.B. eine Deutsche(n) Staatsbürger(in), die in den USA lebt, in Deutschland wegen Beleidigung (was in den USA keine Straftat ist ...

  • Gravenreuth am 12.03.2008 14:07:32

    @Gravenreuth Wie soll die BR Deutschland das Urteil gegen ein ausländisches Unternehmen Vollstrecken? Hat YouTube ein Sitz in der BR Deutschland o.O ? Nein - es gibt aber mit den USA ein Vollstreckungsabkommen - notfalls pfändet man deren Domain in den USA. :D ...

  • am 12.03.2008 13:16:53

    @Gravenreuth Wie soll die BR Deutschland das Urteil gegen ein ausländisches Unternehmen Vollstrecken? Hat YouTube ein Sitz in der BR Deutschland o.O ? ...

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