
Im Urteil hieß es: Schadensersatzzahlungen könnten hier keinerlei Anwendung finden. Deren Zweck ist es unter normalen Umständen den Angeklagten zu bestrafen und ihn von dem illegalen Treiben abzubringen, dass er angeblich durchführen soll. Natürlich hat kein leitender Mitarbeiter von YouTube die entsprechenden Videos, um die es ging, selbst hochgeladen. Von daher betraf es von Beginn an die falsche Partei, die beklagt wurde.
Die Anwälte von Google argumentierten weiter, solche Bußgeldzahlungen dürften im Fall von Copyright-Verletzungen nicht verhängt werden. Sie sahen den Antrag bei gegebener Rechtslage als komplett sinnlos an. Der Fall war im letzten März vor Gericht gegangen, nachdem Viacom dem Videoportal YouTube vorwarf, auf deren Servern würden sich insgesamt über 160.000 unautorisierte Videoclips mit kommerziellen Inhalten befinden. Der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) kann nach richterlicher Ansicht nicht Grundlage einer solchen Klage sein. Der DMCA verschärft zwar seit seiner Unterzeichnung im Jahr 1998 die Strafen für Copyright-Verletzungen im Internet. Trotzdem können laut dem DMCA die Anbieter solcher Portale nicht für das Verhalten ihrer User verantwortlich gemacht werden.
Offensichtlich bedurften, wie der Autor Mike Masnick es von Techdirt so treffend erklärte, die Anwälte und Vertreter von Viacom noch etwas Nachhilfeunterricht in diesem Sektor. Hoffen wir es war der letzte in dieser Ausrichtung.
(Via Computerworld.com)
News Redaktion am Mittwoch, 12.03.2008 10:41 Uhr
Das ist Strafrecht und nicht Zivilrecht. Die Ammis liefern AFAIK keine Staatsbürger aus, nicht mal an den Internationaler Gerichtshof für Strafsachen. Lassen aber die Vollstreckung ausländischer Zivilurteile in den USA - soweit ein Gegenseitigkeitsabkom ...
Rein Theoretisch: d.h. wenn ich z.B. eine Deutsche(n) Staatsbürger(in), die in den USA lebt, in Deutschland wegen Beleidigung (was in den USA keine Straftat ist) verklagen würde, würde sie nach Deutschland ausgeliefert werden? Das ist Strafrecht und nicht Zivilrecht. ...
Nein - es gibt aber mit den USA ein Vollstreckungsabkommen - notfalls pfändet man deren Domain in den USA. :D Rein Theoretisch: d.h. wenn ich z.B. eine Deutsche(n) Staatsbürger(in), die in den USA lebt, in Deutschland wegen Beleidigung (was in den USA keine Straftat ist ...
@Gravenreuth Wie soll die BR Deutschland das Urteil gegen ein ausländisches Unternehmen Vollstrecken? Hat YouTube ein Sitz in der BR Deutschland o.O ? Nein - es gibt aber mit den USA ein Vollstreckungsabkommen - notfalls pfändet man deren Domain in den USA. :D ...
@Gravenreuth Wie soll die BR Deutschland das Urteil gegen ein ausländisches Unternehmen Vollstrecken? Hat YouTube ein Sitz in der BR Deutschland o.O ? ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen