
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wirft den Sicherheitspolitikern in Bund und Ländern vor, zunehmend handwerklich schlecht zu arbeiten. Bundesvorsitzender Konrad Freiberg dazu:
"Erneut hat das Bundesverfassungsgericht der Politik ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Wieder einmal ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre ignoriert worden. Zudem versäumten verantwortliche Politiker ein um das andere Mal, ihre Vorhaben gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ausführlich und verständlich zu erläutern. Handwerklich schlecht gemachte Gesetze erzeugen Ängste und Misstrauen in der Bevölkerung. Die Polizei ist aber auf ein gutes Vertrauensverhältnis angewiesen, um erfolgreich arbeiten zu können".
Freiberg stellte fest, dass die Polizei kein Interesse daran habe, Bewegungsbilder unbescholtener Bürger zu sammeln. Es gehen ihnen nur darum mit Hilfe dieser Methode Straftäter zu fassen. Daher sei es selbstverständlich, "dass die automatische Fahndung nur anlassbezogen angewendet und die Daten der erfassten Kennzeichen sofort automatisch gelöscht würden, wenn ein Abgleich mit der Fahndungsliste negativ sei". Neue Gesetze würde man inzwischen verhalten anwenden, vor allem dann, wenn bereits Verfassungsklagen liefen. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2002 elf Landes- oder Bundesgesetze im Bereich der inneren Sicherheit für grundgesetzwidrig erklärt.
GdP-Chef Freiberg kann sich trotz der Trefferquote von lediglich 0,3 Promille eine Strafverfolgung ohne den automatischen Abgleich der Autokennzeichen mit Fahndungslisten nicht vorstellen. Er sieht den Kern des Problems nicht darin, ob dies von einem seiner Kollegen von Hand oder automatisch geschieht. Nicht bis ins letzte Detail geklärt ist auch der Verbleib der Daten nach deren Erfassung. Werden diese im Fall einer Negativauskunft tatsächlich sofort gelöscht? Wer kann und darf auf diese riesigen Datensammlungen noch alles unbemerkt zugreifen? Gerade im Zuge der Öffnung diverser Datenquellen in Richtung EU und auch USA sind die Bürgerinnen und Bürger zunehmend kritisch gegenüber jeglichen Datenpools und Datenkraken eingestellt.
(Via de.internet.com & GdP)
News Redaktion am Donnerstag, 13.03.2008 07:58 Uhr
Die Gesetze sind gerade gekippt worden, weil sie gegen die Grundgesetze verstossen. Die Grundgesetze?:D Außerdem hat das Gericht nicht Kennzeichenerfassung allgemein verboten, sondern lediglich die im gekippten Gesetz vorgeschriebene. ...
Irgendwie ist der Konrad Freiberg schon lustig. Die Gesetze sind gerade gekippt worden, weil sie gegen die Grundgesetze verstossen. Er will aber gerade so weitermachen, wie bisher. Ja das schafft Vertrauen beim Bürger zur Polizei! :eek: Konrad Freiberg: "Die Polizei ist aber auf ein gutes ...
Bei solchen Marginalstraftaten werden das die Richter eventuell auch nicht durchgehen lassen. Wobei man ja sowieso nur über die diskutiert, die garnicht in die Datenbank sind, die nur kurz mit ihr abgeglichen werden. Wenn die anderen befristet drinstehen, wäre das denke ich in Ordnung(vielleicht ...
Darunter würden sicher die meisten Straftaten fallen, aber keine Ordnungswidrigkeiten etc. Richtig. Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. Fahren ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit ...
Verfassungsrechtlich in Ordnung wäre es, wenn nur Sachen gespeichert werden, die im angemessenen Verhältnis zur Beschränkung des Grundrechts stehen. Darunter würden sicher die meisten Straftaten fallen, aber keine Ordnungswidrigkeiten etc. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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