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Kurz notiert:

Produktpiraterie: Fälschungen kaufen nicht strafbar

Es bekommt einem selten gut, wenn man die Fake-Rolex oder die original Istanbuler Gucci-Taschen bei eBay verticken will, weswegen entsprechende Waren in der Regel eher per Spam vertickt werden. Dass man sich als Käufer von "Produktpiraterie" nicht strafbar macht, ist hingegen auch beruhigend zu wissen. Trotz Razzien auf der CeBIT: der Verkauf diverser mehr oder weniger schlecht gestalteter Klone mag verboten sein, der Käufer macht sich jedoch nicht strafbar.

Pressetext zitiert die stellvertretende Leiterin der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz Petra Heininger mit den Worten, dass für Deutschland ein Gesetz zur Kriminalisierung der Käufer gefälschter Produkte

"...zwar ebenfalls geplant (ist), wann es letztendlich zur Realisierung kommen soll, ist jedoch noch nicht abzusehen".

Bis dahin kann man sich der Frage widmen, ob jeder Käufer auch weiß, ob und dass er eine "Fälschung" kauft, und wie weit hier Unwissenheit vor Strafe schützen kann und soll. Und (überteuerte?) Fake-iPhones aus China kaufen, die mit geringen Preisen, aber recht bescheidenem Funktionsumfang nach Deutschland kommen - wenn der Zoll sie denn durchlässt. Setzt der Käufer auf diese Weise sein Geld in den Sand, kann er immerhin nicht auch noch von Rechts wegen belangt werden.

Noch. Wie gesagt - die Mühlen der Legislative mahlen bereits.

News Redaktion am Montag, 17.03.2008 16:36 Uhr

Tags: iphone china produktpiraterie marke zoll fälschung markenrecht

 
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11 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • am 18.03.2008 14:45:07

    Ich verweise mal auf diesen Thread: http://board.gulli.com/thread/1044156-billger-mp4-player-ist-schrottrckgabe Wurde einer übers Ohr gehauen mit einem Vermeintlich günstigem Player. Welche Marke da imitiert wurde kann ich allerdings nicht sagen, aber ne ganze Firma mit sowas zu Betreibe ...

  • Gravenreuth am 18.03.2008 14:33:45

    Kann es sein dass einzelne Diskutanten an einander vorbei diskutieren und den Kern der Sache aus dem Blickfeld verloren haben: Der Käufer der Sache macht sich nicht strafbar. Und das gilt auch für gefälschte Software. Es sei denn man bejaht eine Hehlerei. :T ...

  • am 18.03.2008 11:43:18

    Oder auch n den Bewertungen des Verkäufers (ebay). Das Problem ist, dass viele, die sowas bei ebay vertreiben, Mehrfachaccounts nutzen, um sich selber gute Wertungen zu geben. Erkennen tu mans wohl daran, dass positive bewertungen kurz hintereinander Abgegeben wurden. ...

  • A.T. am 18.03.2008 00:40:49

    Davon wusste ich bislang gar nichts, dass es auch gefälschte Handies gibt. :eek: Ich wollte mir jetzt das neue Samsung G800 in Kroatien für weniger Geld kaufen. Kann das auch gefälscht sein? Woran erkenn ich, ob ein Handy gefälscht ist? Ich hab z.B. auf der CeBIT ein gefälsc ...

  • sphaeroid am 18.03.2008 00:19:59

    Kann es sein dass einzelne Diskutanten an einander vorbei diskutieren und den Kern der Sache aus dem Blickfeld verloren haben: Der Käufer der Sache macht sich nicht strafbar. Und das gilt auch für gefälschte Software. Der Kauf und Besitz begründet keine strafrechtliche Verfolgung des Käufer ...

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