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VG Wort: Internet-Texte mit METIS vergüten lassen via Zählpixel

Die Verwertungsstelle für Printmedien in Deutschland, die VG Wort, will ihr Verwertungssystem "METIS" mittels "Zählpixeln" im Internet umsetzen. Die Idee: wer Texte im Netz publiziert, kann Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft anfordern, sofern die Texte frei zugänglich sind und im Netz kopiert werden. Mit einer "neuen Tantieme für Texte im Internet / METIS wird diese Lücke in der Vergütung von sog. Zweitrechten geschlossen", so die VG Wort. Zu befürchten ist, dass die Gebühreneinforderung besser funktioniert als die Ausschüttung.

Denn der Stand der Technik bei der VG Wort scheint einigen der typischen "Text-Weiternutzungen" im Internet gegenüber blind zu sein. Ausgeschüttet werden sollen Vergütungen auf der Basis der Seitenaufrufe "vergütungsfähiger" Texte - und es dürfte spannend werden, sollten sich einige Betreiber von Webseiten und -Blogs darin versuchen, an die Töpfe der Verwertungsgesellschaft heranzukommen. Von neumodischem Krempel wie RSS-Feeds hat man dort nämlich offenbar nur am Rande etwas gehört.

Die Zahl der Text-Aufrufe, nach denen sich die Vergütung richtet, wird per "Zählpixel" durchgeführt. Die VG Wort dazu:

 - Die Zugriffszählung erfolgt mittels eines sog. Zählpixels. Das Zählpixel wird im Regelfall vor einer Textmeldung (= "Vorrpixel" (sic) ) in den Quelltext der jeweiligen Textseite oder den Downloadlink der Datei im Internet eingebaut werden.

 - Pro Text wird ein eigenes Zählpixel benötigt. Es zählt die Zugriffe für alle Beteiligten eines Textes (Urheber, Verlag oder Organisation)

 - Die Zugriffszählungen für die einzelnen Hauptausschüttung werden jeweils im vorangegangenen Kalender von 1. Januar bis 31. Dezember erhoben. Das erste Erhebungsjahr war z.B. 2007 und die Tantiemen dafür werden Ende Juni 2008 ausgeschüttet.

 - Es werden nur Zugriffe berücksichtigt, die von deutschen Rechnern aus erfolgen.

Interessante Erhebungsmethoden - im laufenden Jahr ist es aber (noch) einfacher. Eine "Sonderausschüttung" kann auch ohne "Zählpixel" beantragt werden, die entsprechenden Modalitäten hat die VG Wort auf ihrer Website ebenfalls beschrieben.

Ein wenig gespalten dürften wohl die meisten "Urheber" von Texten im Netz sein. Einerseits dürfte es ein spannender Versuch sein, die VG Wort zu einer Ausschüttung zu bewegen - die Mindestanforderungen an einen vergütungsfähigen Text sind recht niedrig - auf der anderen Seite ermutigt man die VG natürlich damit dazu, weitere Versuche zu unternehmen, Abgaben auf internetfähige Geräte, Drucker, Scanner und Konsorten zu erheben oder zu erhöhen. Auch wenn entsprechende Versuche bislang nicht immer erfolgreich waren.

News Redaktion am Sonntag, 23.03.2008 17:11 Uhr

tagsTags: internet drucker vg wort urheberrecht verwertungsgesellschaft scan wort ausschüttung urheberrechtspauschale blog abgabe

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12 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Gravenreuth am 25.03.2008 13:44:13

    gulli kriegt Knete :) Im konkreten Fall aber allenfalls wegen des Aufrufs der Seite, er verwertet den Text ja nicht auf einer anderen Website. (nein, wir sind nicht bei der VG Wort gemeldet ;) ) Selber schuld! :D ...

  • Schattenspieler am 25.03.2008 13:37:51

    Möcht ja gern mal wissen, wie sie das anstellen wollen, Suchmaschinen und andere Bots von "echten" Anfragen und deutsche von nicht deutschen Usern zu unterscheiden. Das is doch totaler Humbug! ...

  • Korrupt am 24.03.2008 10:32:54

    gulli kriegt Knete :) Im konkreten Fall aber allenfalls wegen des Aufrufs der Seite, er verwertet den Text ja nicht auf einer anderen Website. (nein, wir sind nicht bei der VG Wort gemeldet ;) ) Ontopic: mir kommt das eh eher wie eine "Legitimationsgeschichte" vor - wenn man von der VG Wort hoert, ...

  • paul124 am 24.03.2008 10:28:07

    GvG zitiert gulli (# 2). Zahlt er jetzt an die VG Wort oder erhält gulli Knete? ...

  • am 23.03.2008 20:05:15

    Nicht nur gut für Anwälte welche auch Autoren sind, sondern auch wenn sie Autoren zum Mandanten haben. Darüber hinaus, wenn ich mein lausiges Französisch an unseren Board-Adeligen richten darf: Non seulement noblesse, mais aussi propriété obligé. Art. 14, Abs. 2 GG Ansonsten interessiert mic ...

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