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Justizministerium gedenkt dem Ermächtigungsgesetz: Oh, die Ironie

"Neue Gesetze mussten fortan nicht mehr verfassungskonform sein und die Grundrechte wahren." Dieser Satz stammt aus der Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz, die dem Ermächtigungsgesetz 1933 gedenkt. Wir erinnern uns: vor 75 Jahren wurde das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" erlassen, mit dem laut BMJ die Grundlage zur Abschaffung der parlamentarischen Demokratie gelegt wurde. Ironisch: in der ZEIT schrieb am gleichen Tag Kai Biermann: "Tatsächlich sind in Berlin offensichtlich an entscheidenden Stellen Anarchisten am Werk, für die Regeln nicht gelten und die nach dem alten Spontispruch handeln: Legal, illegal, scheißegal."

Das BMJ salbadert aufs Selbstverständliche zu den Lehren, die man aus der NS-Machtergreifung gelernt haben will:

"Nach den Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus wurden tragende Prinzipien unseres Rechtsstaats in einer sog. Ewigkeitsklausel besonders vor Missbrauch geschützt. Die Menschenwürde, das Demokratie-, Bundesstaats-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip sowie die Staatsform der Republik sind nach Art. 79 des Grundgesetzes einer Verfassungsänderung entzogen."

Ein Prinzip, an das nicht nur die Regierung erinnert werden muss. Heute lässt sich das Parlament allzu gerne zum Handlanger instrumentalisieren, geht es um verfassungsfeindliche Gesetzesentwürfe, und die Häufigkeit, mit der in der jüngsten Vergangenheit die Verfassung vor der Regierung geschützt werden musste, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen. Die Ironie: dabei spielten Justizministerin Zypries und der "oberste Verfassungsschützer", Innenminister Schäuble, regelmäßig tragende Rollen.

"Wie hatte Zypries ein dreiviertel Jahr zuvor bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag erklärt? "Mit dieser Regelung wird der Rechtsschutz der Betroffenen erheblich verbessert." Die Verfassungsrichter sahen das anders. Übrigens, der Wunsch, Telekommunikations-Daten auf Vorrat zu speichern, ist ebenfalls alt. Schon Ende der neunziger Jahre wurde er im Bundestag diskutiert, damals aber im Bundesrat abgelehnt. Begründung: verfassungswidrig. Wiedervorlage als Handlungsmuster."

So Kai Biermann in seiner lesenswerten Polemik, in der er fortfährt:

"Gewiss, Politik bedeutet auch, Niederlagen als Erfolg verkaufen zu wollen. Doch hier geht es um etwas anderes. Die Reaktionen der Politiker, ihr anschließendes Handeln, belegen den Unterschied: Es geht um Missachtung der Grundrechte, um Ignoranz, um die Angst des Staates vor seinen Bürgern. "Politische Psychosen", nennt das der frühere Richter Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung und heißt Karlsruhe "die Nervenheilanstalt der Republik".

Das BMJ hingegen begnügt sich mit dem Hinweis auf die finsteren Zeiten vor einem Dreivierteljahrhundert, in denen ein menschenverachtendes Regime Verfassung und Menschenrechte mit den Füßen trat:

"Neue Gesetze mussten fortan nicht mehr verfassungskonform sein und die Grundrechte wahren. Gesetze konnten neben dem verfassungsmäßigen Verfahren auch allein von der Reichsregierung erlassen werden. Die Gültigkeit des Gesetzes wurde auf vier Jahre begrenzt, jedoch 1937 und 1939 durch den gleichgeschalteten Reichstag sowie 1943 per Führererlass verlängert...."

Man könnte geradezu Angst bekommen, dass so etwas nochmal passieren könnte. Heute haben wir aber glücklicherweise aus unserer Geschichte gelernt. Oder nicht?

"Das bedeutete streng genommen, dass große Teile des ... verabschiedeten Gesetzes verfassungswidrig waren.... Politiker ... zerstören den Staat, den sie vorgeben mit ihrem Handeln schützen zu wollen."

Das ist nicht etwa aus der BMJ-Erinnerung ans Ermächtigungsgesetz zitiert, sondern aus Biermanns Stellungnahme zum aktuellen politischen Kurs der Bundesregierung. Deren Angehörige Brigitte Zypries Sätze wie die folgenden öffentlich verkündet:

"Wir erinnern uns heute an die Kapitulation des Rechtsstaats: Mit der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes entmachtete das Parlament sich selbst. Die Aufgabe der Gewaltenteilung zerstörte das Fundament der freiheitlichen Demokratie. Wir gedenken heute auch jener Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich damals ohne Rücksicht auf die eigene Person für die Demokratie eingesetzt und die Würde der Volksvertretung gegen die heraufziehende Diktatur verteidigt haben. Ihr Bekenntnis und ihren Mut nehmen wir uns bei Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates zum Vorbild."

Wenn da nun nur nicht ein paar "Parlamentarierinnen und Parlamentarier" im Grab rotieren.

News Redaktion am Dienstag, 25.03.2008 20:19 Uhr

tagsTags: justizministerium grundrechte grundgesetz verfassungsgericht überwachungsstaat bverfg schäuble zypries ermächtigungsgesetz überwachung verfassung

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19 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Indianer am 27.03.2008 15:13:58

    @Pater Lingen Lass dich nicht auf Gespräche im Politk und Gedschichtsforum ein. Nur ein guter Rat. Indianer ...

  • Ökopax am 27.03.2008 12:04:26

    Das eigentliche Problem ist aber ideologischer Art: Kern ist der Rechtspositivismus, demzufolge der Machthaber nicht an das Naturrecht gebunden ist, sondern nach Lust und Laune (z.B. "demokratisch") festlegen kann, was momentan "Recht" oder "Unrecht" ist. Und diese "Freiheit" vo ...

  • Pater_Lingen am 26.03.2008 16:20:39

    Man denke an das Konkordat, das zwischen dem Deutschen Reich und katholischer Kirche geschlossen wurde: Die Nazis haben das Konkordat einfach immer wieder gebrochen. Dann kam die brd. Das "Bundesverfassungsgericht" erklärte am 26. März 1957, das Konkordat gelte zwar vertraglich fort, d.h. die Kirc ...

  • username2 am 26.03.2008 14:25:11

    Leute wir sind hier nicht im Politikforum, wo ausschliesslich eine Linke Diktatur herrscht. Indianer Ist klar :p Weitere Meinungen dazu: hier. ...

  • thethinker am 26.03.2008 10:29:21

    Ich find das einfach nur traurig. ...

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