
Die Durchführung des angestrengten Verfahrens wurde schlichtweg vom Gericht abgelehnt. Es gab weder einen befürwortenden noch einen ablehnenden Bescheid vom obersten Gerichtshof, ob in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Nach isländischem Recht ist es ausschlaggebend, ob die im Netz gesuchten Dateien selbst urheberrechtlich geschützt sind. Torrent-Dateien leiten aber ihrerseits lediglich auf andere Daten weiter, die dann mit einem Client herunter geladen werden. Sie selbst sind in keiner Form rechtlich geschützt. Im Fall eines One-Click-Hosters wäre das Verfahren dementsprechend anders ausgegangen.
Svavar Lúthersson, der Eigentümer von Torrents.is äußerte sich bezüglich des Urteils gegenüber TorrentFreak: "Ich bin sehr glücklich, dass sie zu diesem Urteil gekommen sind, obwohl es für mich wie auch die Kläger sehr überraschend ausging. Ich werde meinen Anwalt konsultieren, um prüfen zu lassen, was es nun mit der einstweiligen Verfügung auf sich hat und ob diese nach wie vor Gültigkeit besitzt".
Bis auch das vom Kläger bereits angefechtete Verfahren durchgestanden ist, scheint die einstweilige Verfügung nach wie vor gültig zu sein. Es bleibt also abzuwarten, ob es zu einem Comeback von Torrent.is kommen wird. Immerhin wurden die Kläger dazu verurteilt, die Verfahrenskosten in Höhe von rund 4250 Euro zu tragen.
(Via TorrentFreak, thx!)
News Redaktion am Freitag, 28.03.2008 09:55 Uhr
noch ist doch garnicht sicher wie es mit der verfügung aussieht.... aber wayne juckts? holen die sich halt eine andere domain, neuer "geschäftsführer" und schon kanns weitergehen.... und dann ohne unterbrechnungen :D ...
Kommt mir es nur vor, oder ist es ein sinnlos gewesen? Letztlich hat hier TORRENT.IS nichts Gewonnen oder Verloren,die Einstweiligeverfügung bleibt bestehen und der Anbieter ist aus dem Geschäft. ...
Und wer hat's (mal wieder) geschafft? Die Skandinavier :T :T :T :D Cee ya, CCS ...
na das ist doch mal eine erfreuliche news am morgen ! :T ...
Während sich Mitte März die Betreiber des wichtigsten BitTorrent-Trackers der Insel zu einer Aufgabe ihres Vorhabens durchgerungen haben, konnten sie kürzlich vor Gericht einen Sieg gegen die Antipiratenorganisation SMAIS davon tragen. SMAIS hatte vor Gericht versucht geltend zu machen, dass d ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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