
Die Wuppertaler Arbeitsverweigerung ist nicht ohne Beispiel: Der Provider Versatel ging bereits erfolgreich gegen die in der Regel massenweise eingereichten Anzeigen gegen Filesharer vor. Bereits Anfang 2006 gab die StA Karlsruhe Richtwerte bekannt, nach denen Verfahren eingeleitet oder sofort eingestellt werden sollten - was indessen die anschließende Zivilklage immer noch möglich machte. Die Wuppertaler sind damit die ersten, die auch die Ermittlung der Userdaten von vorneherein verweigern und damit eine Zivilklage gegen Filesharer praktisch verhindern.
Die P2P-Community jubelt, einige Rechteverwerter und Verbände dürften mit den Zähnen knirschen, und ein guter Bekannter erstattet Strafanzeige wegen Strafvereitelung - wenngleich mit gelinde gesagt sonderbaren Gründen. Günter Freiherr von Gravenreuth sieht den Rechtsstaat gefährdet und hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige wegen Strafvereitelung gemäß § 258 StGB gegen Unbekannt erstattet. Aus seinen Begründungen: ob ein Täter gewerbsmäßig handele, habe sich in der Vergangenheit in der Regel erst nach Abschluss der Ermittlungen bekannt.
Das wiederum scheint im Fall der P2P-Tauschbörsen ein unsinniger Einwand zu sein, da ein Upload dort keinerlei Gewerbsmäßigkeit besitzt - keines der gängigen Protokolle vergütet den Upstream. Ob die per P2P gezogenen Dateien in irgend einer Form kommerziell weiterverbreitet werden, ist mehr als zweifelhaft.
Ohnehin scheint GvG hier aber einer Verwechslung aufzusitzen: "Die kleinen Ladendiebe 'hängt man', die Betreiber großer p2p-Tauschbörsen lässt man laufen.", so sein Vergleich. Mit dem er die eigene Anzeige konterkariert, da die StA Wuppertal vor allem eines nicht mehr will: kleine Ladendiebe hängen. Wer sich ein mp3-Album per Torrent zieht, handelt weder gewerbsmäßig, noch "betreibt" er eine "große P2P-Tauschbörse". Betrieben werden die Tauschnetze ohnehin schon lange nicht mehr von konkreten Akteuren - ebensowenig, wie man angeben kann, wer "das WWW" betreibt, kann man das für ein anderes Protokoll - beispielsweise ed2k - tun.
"Mal sehen ob diese Strafanzeige auch wegen Arbeitsüberlastung unbearbeitet bleibt", so Gravenreuth - aber wahrscheinlicher dürfte eine etwaige Nichtbearbeitung daran liegen, dass die Anzeige von mehr als streitbaren Grundvoraussetzungen ausgeht. Filesharer-Klagen gründen sich in der Regel auf einige wenige, gezielt ausgesuchte und geladene Tracks. Dass man durch drei MP3-Files von Glashaus im Shared-Ordner zum "Betreiber einer großen p2p-Tauschbörse" wird, womöglich noch gewerbsmäßig - das wird nicht nur den Wuppertalern nur schwer einleuchten.
News Redaktion am Freitag, 28.03.2008 12:50 Uhr
Ich glaube selbstverständlich, daß das Zufälle sind und die Erde eine Scheibe ist. Das ist etwas naiv. Ich bin mal so frei. Ein paar Leute hier wissen nicht so recht, ab welchen Aeusserungen rechtliche Folgen drohen. ...
Solls durchaus geben :D ...
Seltsam finde ich Mitglieder von Kanzleien, die auf Strafrecht spezialisiert sind und dann vor Gericht selbst Anwälte brauchen. :D :D :D :D :D Als Friseur schneidest du dir auch nicht selbst die Haare... ...
Seltsam finde ich Mitglieder von Kanzleien, die auf Strafrecht spezialisiert sind und dann vor Gericht selbst Anwälte brauchen. :D :D :D :D :D ...
Japp, eine denkbar gute Entscheidung! Vor allem die Begründung ist sauber und dürfte vor dem BGH Bestand haben, sollte es mal zu einer dortigen Entscheidungsfindung kommen. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen