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StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvereitelung

In Wuppertal weigert sich die Staatsanwaltschaft seit kurzem, Ermittlungen gegen P2p_Tauschbörsennutzern einzuleiten. Verhältnismäßig seien die Ermittlungen nicht, den Rechteinhabern gehe es auch nicht um ein Strafverfahren, sondern nur um das Abgreifen von Userdaten, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf prüft nun die Ermittlungsverweigerung, ein alter Bekannter erstattete bereits Strafanzeige gegen die StA Wuppertal, Grund: Strafvereitelung.

Die Wuppertaler Arbeitsverweigerung ist nicht ohne Beispiel: Der Provider Versatel ging bereits erfolgreich gegen die in der Regel massenweise eingereichten Anzeigen gegen Filesharer vor. Bereits Anfang 2006 gab die StA Karlsruhe Richtwerte bekannt, nach denen Verfahren eingeleitet oder sofort eingestellt werden sollten - was indessen die anschließende Zivilklage immer noch möglich machte. Die Wuppertaler sind damit die ersten, die auch die Ermittlung der Userdaten von vorneherein verweigern und damit eine Zivilklage gegen Filesharer praktisch verhindern.

Die P2P-Community jubelt, einige Rechteverwerter und Verbände dürften mit den Zähnen knirschen, und ein guter Bekannter erstattet Strafanzeige wegen Strafvereitelung - wenngleich mit gelinde gesagt sonderbaren Gründen. Günter Freiherr von Gravenreuth sieht den Rechtsstaat gefährdet und hat bei der  Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige wegen Strafvereitelung gemäß § 258 StGB gegen Unbekannt erstattet. Aus seinen Begründungen: ob ein Täter gewerbsmäßig handele, habe sich in der Vergangenheit in der Regel erst nach Abschluss der Ermittlungen bekannt.

Das wiederum scheint im Fall der P2P-Tauschbörsen ein unsinniger Einwand zu sein, da ein Upload dort keinerlei Gewerbsmäßigkeit besitzt - keines der gängigen Protokolle vergütet den Upstream. Ob die per P2P gezogenen Dateien in irgend einer Form kommerziell weiterverbreitet werden, ist mehr als zweifelhaft.

Ohnehin scheint GvG hier aber einer Verwechslung aufzusitzen: "Die kleinen Ladendiebe 'hängt man', die Betreiber großer p2p-Tauschbörsen lässt man laufen.", so sein Vergleich. Mit dem er die eigene Anzeige konterkariert, da die StA Wuppertal vor allem eines nicht mehr will: kleine Ladendiebe hängen. Wer sich ein mp3-Album per Torrent zieht, handelt weder gewerbsmäßig, noch "betreibt" er eine "große P2P-Tauschbörse". Betrieben werden die Tauschnetze ohnehin schon lange nicht mehr von konkreten Akteuren - ebensowenig, wie man angeben kann, wer "das WWW" betreibt, kann man das für ein anderes Protokoll - beispielsweise ed2k - tun.

"Mal sehen ob diese Strafanzeige auch wegen Arbeitsüberlastung unbearbeitet bleibt", so Gravenreuth - aber wahrscheinlicher dürfte eine etwaige Nichtbearbeitung daran liegen, dass die Anzeige von mehr als streitbaren Grundvoraussetzungen ausgeht. Filesharer-Klagen gründen sich in der Regel auf einige wenige, gezielt ausgesuchte und geladene Tracks. Dass man durch drei MP3-Files von Glashaus im Shared-Ordner zum "Betreiber einer großen p2p-Tauschbörse" wird, womöglich noch gewerbsmäßig - das wird nicht nur den Wuppertalern nur schwer einleuchten.

News Redaktion am Freitag, 28.03.2008 12:50 Uhr

tagsTags: filesharing p2p musikindustrie strafverfolgung staatsanwaltschaft wuppertal strafvereitelung günter freiherr von gravenreuth anzeige

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558 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Korrupt am 03.07.2008 14:36:20

    Ich glaube selbstverständlich, daß das Zufälle sind und die Erde eine Scheibe ist. Das ist etwas naiv. Ich bin mal so frei. Ein paar Leute hier wissen nicht so recht, ab welchen Aeusserungen rechtliche Folgen drohen. ...

  • mcbierle am 02.07.2008 19:41:55

    Solls durchaus geben :D ...

  • Schäubble am 02.07.2008 19:38:28

    Seltsam finde ich Mitglieder von Kanzleien, die auf Strafrecht spezialisiert sind und dann vor Gericht selbst Anwälte brauchen. :D :D :D :D :D Als Friseur schneidest du dir auch nicht selbst die Haare... ...

  • am 02.07.2008 18:23:28

    Seltsam finde ich Mitglieder von Kanzleien, die auf Strafrecht spezialisiert sind und dann vor Gericht selbst Anwälte brauchen. :D :D :D :D :D ...

  • elChupaCabra am 12.06.2008 17:51:23

    Japp, eine denkbar gute Entscheidung! Vor allem die Begründung ist sauber und dürfte vor dem BGH Bestand haben, sollte es mal zu einer dortigen Entscheidungsfindung kommen. ...

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