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Klage wegen Fluggastdatensammlung eingereicht

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute zwei Klageschriften des Europäischen Parlaments gegen die Fluggastdatenübermittlung in die USA veröffentlicht. Aus der Klage geht hervor, dass sowohl die Fluggastdatensammlung in den USA wie auch die von den EU-Staaten aktuell geplante Aufzeichnung des Reiseverhaltens der Bürgerinnen und Bürger grundrechtswidrig ist. Vor dem Hintergrund der nun veröffentlichten Papiere wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Verhandlungen über eine europäische Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten in der jetzigen Form abzubrechen.

SPD und Union müssen nach Ansicht der Organisation sofort eine entsprechende Bundestagsentschließung auf den Weg bringen, um den drohenden Verfassungsverstoß zu verhindern. Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung erläutert: "Die Klagebegründung des Europäischen Parlaments könnte praktisch 1:1 übernommen werden, um das europäische Vorhaben zu Fall zu bringen. Das Verhältnismäßigkeitsgebot verbietet es, die Daten unschuldiger Passagiere über die Einreisekontrolle hinaus auf Vorrat zu speichern, nur weil die Informationen dem Staat in seltenen Fällen einmal nützlich werden könnten. Bei der Einreise stehen die erforderlichen Daten schon heute zur Verfügung. Das neue Vorhaben ist überflüssig und unter der Geltung der europäischen Grundrechte nicht zu realisieren. In seinem Urteil zum Kfz-Massenabgleich hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass die Daten von Bürgern, nach denen nicht gefahndet wird, sofort wieder gelöscht werden müssen".

Man will sich daher mit anderen Organisationen für gemeinsame Vorhaben vernetzen um durch öffentlichen Druck Einfluss auf die europäischen Gesetzgeber auszuüben. Begründet wird die Klage damit, die Datenwut der EU verletze das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens der Bürger und auf Datenschutz. Der Zweck der gesammelten Daten wird nicht präzise bestimmt, was den Behörden Tür und Tor für eine Ausdehnung der Nutzung der Fluggastdaten öffnet. Die Daten von Fluggästen zu sammeln ist nach Ansicht vom AK Vorrat unvereinbar mit dem verfolgten Zweck, eine mögliche Strafverfolgung zu erleichtern. Die Nutzung der gesammelten Daten ist darüber hinaus nicht auf die reine Terrorismusbekämpfung beschränkt. Weiterhin vermisst man einen Schutz der Daten bezüglich der ethnischen Herkunft, der politischen Meinungen und religiösen Überzeugungen der Reisegäste. Das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten sowie auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten sei nicht gewährleistet. Auch nicht das Recht, vor Gericht gegen den rechtswidrigen Umgang mit den eigenen Daten klagen zu können. Nicht zu Unrecht befürchtet man eine Verbreitung der Datensätze an eine unbestimmte Vielzahl anderer Behörden und ausländischer Staaten, wo diese Daten keinem rechtlichen Schutz mehr unterliegen.

Des Weiteren wird nicht nur zum Zweck der Verfolgung von Straftaten, sondern auch für ein "Passagier-Screening" gesammelt. Damit kann der "Risikowert" einer Gruppe von Einreisenden errechnet werden. Unverhältnismäßig viele Daten sollen für eine unverhältnismäßig lange Zeit (13 Jahre lang) aufgewahrt werden.

Als sinnvoll erachtet man lediglich die Speicherung der Dateien eines Passagiers, wenn ihm ein Verstoß gegen die Einreisebestimmungen zur Last gelegt wird. Alle anderen Informationen über die Passagiere sollen nach Meinung des AK Vorrat unverzüglich wieder gelöscht werden.

News Redaktion am Montag, 31.03.2008 18:27 Uhr

tagsTags: strafverfolgung vorratsdaten datenkrake ak vorratsdatenspeicherung terrorismus vorratsdatenspeicherung reisedaten

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