
In dem vorliegenden Fall ruft ein automatisiertes Anrufsverfahren wahllos bei ahnungslosen Leuten an und erklärt ihnen mit einer Stimme vom Band, dass sie eine wichtige Nachricht von einem Nachbarn bekommen hätten. Diese würden abrufbar sein auf der Webseite Nachbarschaftspost.com. Werden alle Anweisungen befolgt, um an die beworbene Nachricht zu kommen, hat man nicht nur einem kostenpflichtigen Abonnement zugestimmt, sondern auch die eigenen Kontaktdaten samt Telefonnummer in die Hände von Spam-Betrügern gespielt. Eigentlich ein alter Trick.
Das Angebot Nachbarschaftspost.com wird gestellt von dem Anbieter Nachbarschaft24.net, welcher sich als Nachbarschaftsportal versteht. Beim Einloggen in das System erklärt man sein Einverständnis für einen kostenpflichtigen Service, der neun Euro pro Monat kostet. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von zwei Jahren und die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es besteht zwar ein Widerrufsrecht innerhalb der ersten 14 Tage, dieses wird man beim Durchwinken der AGB und der Erklärung des Datenschutzes meist überfliegen. Zudem ist nicht zu erkennen, dass man die eigenen Daten unter anderem für SMS- und Telefonmarketing freigibt, denn unten auf der Seite befindet sich ein winziger Link 'Werbeeinverständnis', den man nicht bestätigen muss wie die AGB oder die Erklärung zum Datenschutz.
Der Betreiber des Angebots hat den Firmensitz in Dubai, so jedenfalls die Anschrift des Postfachs. Das Service-Callcenter befindet sich in der Schweiz und ist selbstverständlich kostenpflichtig. An das Callcenter muss man sich im Fall eines Widerrufs wenden. Falls man das Abo regulär kündigen möchte, muss die Kündigung fristgerecht per Brief zugestellt werden. Ein Brief von Deutschland nach Dubai könnte nicht nur teuer werden, sondern gegebenenfalls auch etwas länger dauern. Andere Möglichkeiten zur Kündigung gibt es nicht. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwei Jahre, falls man nicht kündigen sollte.
Dennoch ist anzunehmen, dass Spam am Telefon eine Ausnahme von Trickbetrügern bleibt. Unerwünschte Anrufe gelten als unlauterer Wettbewerb und die Strafen in Deutschland sind nicht unerheblich.
( via Intern )
News Redaktion am Dienstag, 01.04.2008 15:10 Uhr
irgendwie kommt mir die ganze Sache sehr bekannt vor, liegt wohl daran, das dieser oder ein ähnlicher Fall gestern Abend im TV lief ...
Wenn meine Nachbarn was von mir wollen, dürfen sie mir gerne einen Zettel in den Briefkasten werfen. :p ...
Der Newsautor schreibt Schwachsinn: An das Callcenter muss man sich im Fall eines Widerrufs wenden. Falls man das Abo regulär kündigen möchte, muss die Kündigung fristgerecht per Brief zugestellt werden. Ein Brief von Deutschland nach Dubai könnte nicht nur teuer werden, sondern gegebene ...
Manchmal überlege ich mir fast schon selber so ne Abzockerseite aufzumachen. So dumm und naiv wie viele Menschen mit sowas umgehen wird es einem fast schon zu leicht gemacht. :rolleyes: Merke: Abgezockt wird nur, wer sich abzocken lässt! Das Einzige was mich von diesem Plan abhält ist mein Gew ...
Das erinnert mich daran, wie Homer seine Wählmaschine bekommt :D Egal: Naja, es ist offensichtlich Abzocke. Und der Preis ist ausdrücklicher Vertragsbestandteil, muss also außerhalb eines Fließtextes aufgeführt werden. Weiterhin wird schon von vornherein eine verlängerte Widerrufsfrist gege ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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