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Britischer ISP verweigert Jagd auf Filesharer: "Wir sind nicht die Internetfahnder der Labels"

Der britische Internetanbieter TalkTalk wehrt sich gegen das Vorgehen der British Phonographic Industry (BPI), welche offensichtlich mehrere Provider des Landes dazu aufforderte, die Internetanschlüsse von Kunden aufzukündigen. Diese wurden zuvor von der BPI verwarnt, sie sollen die Benutzung jeglicher Peer-To-Peer Clients einzustellen.

Charles Dunstone von Carphone Warehouse, dem Anbieter des TalkTalk DSL Anschlusses, spricht sich als Provider grundsätzlich gegen diese Vorgehensweise aus. Er widersprach der Aufforderung der BPI und begründete dies unter anderem damit, dass er sich selbst nicht als Internetfahnder der Labels definiert.

Man würde dieser Aufforderung keinesfalls nachkommen. Schlussendlich sehe er für jegliche Aktivitäten in diese Richtung keinerlei Anlass und betrachtet die Forderung der BPI als grundlos und technisch nicht umsetzbar. Er verteidigt die Position des Internet Service Providers (ISP) damit, dass dieser nur ein Zugangsvermittler zum Internet sei. Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Vor allem will man keine Kontrolle darüber ausüben, welche Daten von welcher Stelle zu welchem Nutzer fließen. Für ihn gäbe es keine bekannte Situation, in der sie freiwillig dem Kunden den Internetzugang sperren würden, nur weil sich Dritte über ein eventuelles Fehlverhalten beschweren. Falls notwendig, werde man diese Haltung zum Schutz der Kunden auch juristisch durchfechten.

Der britische Interessenverband der Plattenfirmen BPI reagierte dementsprechend gereizt und widersprach der Aussage, dass sie die Internetanbieter zu Hilfssheriffs machen wollten. Vielmehr sollen diese dem Kunden "beibringen", dass man Musik nicht stehlen darf. Den krönenden Abschluss bildete die Drohung, dass man anderenfalls durch die Regierung ein Gesetz einbringen müsse, dass die Provider zukünftig zur Sperre verpflichten soll. Der Vorsitzende der BPI, Geoff Taylor, äußerte sich weitergehend, dass er an einer Zusammenarbeit mit den ISP's festhalte, um sichere, legale und erstklassige digitale Musikangebote zu erstellen. Eine solche Partnerschaft, so Taylor, könne jedoch nur Bestand haben, wenn sich die Internetanbieter gegenüber der Problematik des Filesharings nicht verschließen würden. Jede sozial verantwortungsvoll handelnde Firma in diesem Sektor müsste, so Taylors Meinung, verhindern, dass dessen Kunden urheberrechtlich geschütztes Material tauschen. Die, die es dennoch tun, soll mit Sanktionen gedroht werden.

Ob der Interessenverband mithilfe der Gesetzgeber doch noch eine Sperre der bösen Filesharer erwirken kann, bleibt indes abzuwarten. (Autor: Firebird77 & Lars Sobiraj)

(Via BBC News)

News Redaktion am Freitag, 04.04.2008 14:47 Uhr

tagsTags: filesharing talktalk bpi dsl industry british phono

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14 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Molnitza am 05.04.2008 13:50:36

    sie sollen die Benutzung jeglicher Peer-To-Peer Clients einzustellen. Schön - Peer-To-Peer Clienten sind also verboten. Das ist mir neu. Demnach dürfte man noch nicht mal per ICQ Files hin und her zu schieben. Oder Skype - läuft das nicht auch über Peer-To-Peer? Meine Linux- ...

  • Bewa am 05.04.2008 13:11:42

    Diese wurden zuvor von der BPI verwarnt, sie sollen die Benutzung jeglicher Peer-To-Peer Clients einzustellen.Raubkopierer verwenden Peer-To-Peer! Peer-To-Peer pöse! Ein Großteil der Kriminellen hat 24 Stunden vor der Tat Brot gegessen! Brot pöse! Also müssen wir die Bà ...

  • Destiny666 am 05.04.2008 12:45:21

    Ach, und ich dachte immer die BGH-Urteile kämen vom BVerfG ... :rolleyes: Made my day! :eek: :D :T ...

  • mboettcher am 05.04.2008 10:44:21

    Naja eine Mitstörerhaftung der ISP`s reicht doch auch. :D Nach deutschen Recht ist der Unterlasungsanspruch verschuldensunabhängig und " 10 TMG gilt nach Ansicht des BGH nicht bei Unterlassungsansprüche. Die ISP´s können sich ja dan ...

  • Cpt Wurstwasser am 05.04.2008 00:29:30

    Naja eine Mitstörerhaftung der ISP`s reicht doch auch. :D Nach deutschen Recht ist der Unterlasungsanspruch verschuldensunabhängig und " 10 TMG gilt nach Ansicht des BGH nicht bei Unterlassungsansprüche. Blöd nur, ...

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