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Australien: Polizeibeamte verteilten Filme über eigenes Netzwerk

Nach einer kürzlichen Prüfung der eigenen Computersysteme musste die australische Polizei feststellen, dass hunderte ihrer Computer zum illegalen Verteilen von Filmen benutzt wurden. Zwar sei der Ursprung der Filme nicht klar identifizierbar, aber mit großer Wahrscheinlichkeit wurden sie über ein Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen und dann über das interne Netzwerk verteilt.

Man hat eine interne Kontrolle bis in die höchsten Gremien angeordnet, aber schon jetzt heißt es vonseiten der Polizei, es werde kein Strafverfahren gegen die Beamten geben, dafür wäre die Zahl der involvierten Beteiligten viel zu hoch.

Dies könnte sich zu einem einmaligen Präzedenzfall für Australiens Filesharer entwickeln, wenn selbst Angestellte des Justizwesens nicht für Verstöße gegen das Urheberrecht verurteilt werden. Umso schwieriger könnte es sich in Zukunft erweisen, einen Richter davon zu überzeugen einen Filesharer zu bestrafen, wenn man auf der anderen Seite solche Vergehen in den eigenen Reihen nachlässig behandelt. Ironischerweise meldet sich an dieser Stelle die australische Föderation zur Bekämpfung von Urheberrechtsvergehen (AFACT), die noch vor Kurzem in Stellungnahmen, die enge Zusammenarbeit mit der Polizei betont habe. Man wolle eine explizite Erklärung, wieso die Beamten für eine solch schreckliche Tat ungeschoren davon kämen. Vielleicht hat die enge Zusammenarbeit mit der AFACT die Beamten zu einer solchen Einstellung gegen über diesem so genannten "Verbrechen" geführt.

Das Gesetz in Australien sieht für Urheberrechtsvergehen drakonisch anmutende Strafen von bis zu 35.500 Australischen Dollar für jedes Vergehen vor und, wie auch in Deutschland, bis zu fünf Jahren Gefängnisaufenthalt. Bei der hohen Zahl der Beteiligten würde die Durchführung solcher Strafen die australische Polizei wesentlich in ihrer Funktionalität einschränken, was das Dilemma dieser Angelegenheit für die entsprechenden Führungsgremien der Polizei erklärt.

Eins aber sollte klar sein: Wenn selbst Beamte der Justizbehörde, die das Gesetz vertreten, dieses missachten, sollte man sich zukünftig über den Sinn solcher Regelungen Gedanken machen, ob diese noch zeigemäß sind. (Autor: bitrao)

(Via TorrentFreak)

News Redaktion am Montag, 07.04.2008 10:17 Uhr

tagsTags: filesharing p2p polizei afact australien

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13 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Lauch_Spargel am 08.04.2008 15:18:59

    Wie heisst es doch so schön : Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich, aber manche sind eben gleicher. So ein astreine Bestätigung gibts selten :T ja das ist wirklich richtig, es würde auch niemand einem politiker wie der merkel oder so eine geldstrafe aufbrummen ...

  • Sonnentier am 08.04.2008 14:02:45

    die sind doch auch nur menschen:dozey: :D ja, und warum sollten Gesetzeshüter die Lobbyisten und ihre Selbstjustiz achten? ...

  • Kakmnesu am 07.04.2008 20:25:34

    Also das muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen :) ...

  • Natenjo am 07.04.2008 19:58:06

    die sind doch auch nur menschen:dozey: :D eeey das gleiche wollte ich posten :D:D :D :D :D :D :D :D ...

  • bitrao am 07.04.2008 19:09:33

    Ich finde diese Diskussion klasse, mal sehen was sich aus dieser Sache noch entwickelt, Grund zu lachen ist es alle Mal, vielleicht bringen solche Vorfälle Leute zum Umdenken, schließlich sollten wie oben gesagt alle vor dem Gesetz gleich sein. Die Frage ist doch tatsächlich Zitat:Man wo ...

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