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Diebstahl bei Harry Potter: J.K. Rowling sieht ihr Urheberrecht verletzt

Das "The Harry Potter Lexikon" stellt ein unvergleichliches Kompendium dar, welches sich mit nahezu allen Elementen befasst, die in der Fantasy-Welt des Zauberschülers auftauchen. Vormals von der Autorin als "ausgezeichnet" bewertet, schließlich jedoch wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt. Gestern war die erste Anhörung vor einem Gericht in New York, mit einigen überraschenden Äußerungen.

Eines ist beiden Parteien, der Potter-Autorin sowie dem Lexikon-Ersteller Vander Ark klar. Ihr Urteil wird mitunter maßgeblichen Einfluss auf das US-Urheberrecht nehmen.

Wie bereits berichtet, plante der den Lexikon-Betreiber Vander Ark eine gedruckte Form des Nachschlagewerks. Dies betrachtete Mrs. Rowling jedoch als eine Verletzung ihres Urheberrechts.

Im Auftakt des Prozesses war J.K. Rowling jedoch nicht allzu erfolgreich damit, die Richter von dieser These zu überzeugen. Ihrer Aussage nach handele es sich bei einer gedruckten Version des Lexikons um "Diebstahl" bzw. eine "alphabetische Form des Plagiats". Sie beschuldigte den Bibliothekar Vander Ark, dass sein Lexikon zahlreiche Fehler und "Mopsereien" enthielte, welche nicht korrekt wären. Im Kreuzverhör gereichten ihr diese Äußerungen jedoch zum Nachteil, da sie dort eingestehen musste, dass das Lexikon durchaus auch hilfreich und vor allem sehr verständlich geschrieben sei.

Angesprochen wurde außerdem die Tatsache, dass sie vor Jahren die Lexikon Homepage mit einem "Fan Award" auszeichnete, aufgrund der ausgezeichneten Arbeit, die dort geleistet wurde. Eine Richtigstellung bei Gericht änderte den Grund für diese Auszeichnung auf ein "Note 1 für Bemühen" ab.

Das über sieben Jahre hinweg entstandene Lexikon soll in gedruckter Form erscheinen, was J.K. Rowling anscheinend ein massiver Dorn im Auge ist, nicht zuletzt deshalb, da sie selbst ein solches veröffentlichen wollte.

Der Chef des Verlages RDR Books hingegen kann dieser Problematik keinesfalls folgen. Seiner Meinung nach handelt es sich lediglich um ein erklärendes und begleitendes Werk, zu Rowlings Arbeiten, was somit völlig legitim wäre - und keine Urheberrechtsverletzung.

Die Problematik besteht im Kern jedoch darin, dass J.K. Rowling das Urheberrecht auf ein Werk (das Lexikon) beanstandet, welches sie jedoch selbst noch gar nicht vollendet hat, womöglich bestenfalls als Rohentwurf vorliegt. Einzige Chance für einen Ansatz wäre also zu überprüfen, ob im Ark'schen Lexikon zu umfangreich zitiert wird. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfte einem Print des Harry Potter-Lexikons nichts im Wege stehen. (Bericht: firebird77)

News Redaktion am Dienstag, 15.04.2008 16:12 Uhr

tagsTags: prozess rowling plagiat urheberrecht lexikon harry potter

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32 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • *speed am 26.04.2008 18:13:50

    Natürlich nicht, weil "sie" dann nicht die volle Kontrolle über die weiteren Nutzungsrechte hätten. und nicht noch ne milliarde scheffeln kann, sonder vielleicht nur ne halbe. echt ne arme frau, des muss man jetz scho mal verstehen. wir sollten alle für die arme fr ...

  • Schattenspieler am 26.04.2008 13:30:02

    Natürlich nicht, weil "sie" dann nicht die volle Kontrolle über die weiteren Nutzungsrechte hätten. ...

  • Destiny666 am 26.04.2008 10:12:50

    Tantieme wäre wirklich eine Möglichkeit, aber ich glaube, das wollen die gar nicht. ...

  • *speed am 25.04.2008 22:35:24

    Ich fürchte allerdings, daß bei vielen nur noch der "Schlag" einer Explosion mit einem Equivalent von mehr als 50Mt hilft. :rolleyes: naja, solange diese explosion in der nähe des hinterkopfes dieser personen stattfindet, besteht ja noch hoffnung :D ...

  • Schattenspieler am 24.04.2008 19:01:27

    Ich fürchte allerdings, daß bei vielen nur noch der "Schlag" einer Explosion mit einem Equivalent von mehr als 50Mt hilft. :rolleyes: ...

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