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Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

Während sich Bundesjustizministerien Brigitte Zypries wie ein Fähnchen im Wind zeigt und scheinbar zu jedem Kompromiss bereit ist, fällt ein neuer Paragraph auf, der dem BKA neue Vollmachten geben soll. Während ein "Heimlich in Wohnungen eindringen und PC´s präparieren" versagt wurde, gibt es nun ein "Heimlich in die Wohnung eindringen und Videokameras einrichten". Aus einem überwachungstechnischen Tabu für staatliche Organe wird jetzt eine "wenn es nicht anders geht" Notlösung, die gegen alles Ertragbare verstößt.

Der Paragraf 20h der BKA-Gesetzesnovelle ist an sich nichts Neues, fand man ihn doch bereits letztes Jahr wortgleich im Entwurf. Durch die hitzige Diskussion um die Online-Durchsuchung und eine damit einhergehende Bearbeitung des Gesetzesentwurfs wurde man auf diese Gesetzesstelle besonders aufmerksam. Bedenklich erscheint insbesondere folgende Phrase des Entwurfs:

"In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme [die Videoüberwachung] nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass

1. sich eine in Absatz 1 genannte Person [verdächtige Person] dort aufhält und

2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.

Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden."

Konkret würde dies bedeuten, dass den Beamten der heimliche Zutritt zu den Privatwohnungen auch von Dritten, womöglich gar nicht involvierten, Personen erlaubt wird, um dort Videokameras zu installieren, die diese Person dauerhaft per Videoaufzeichnung überwachen. Die Frage, bis wohin die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt, darf hier mit gutem Gewissen gestellt werden: gleicht das Szenario doch dem "Big Brother" Haus mehr als einem lieb sein kann.

Besonders deutlich auf den Punkt gebracht wurde die Problematik seitens der stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Diese warf Justizministerien Zypries und Innenminister Schäuble vor, durch die "Ausweitung präventiver Überwachungsmaßnahmen erneut die Ignoranz gegenüber den Grundrechten" zu zeigen.

Der Kritikpunkt, den die meisten wohl befürchten werden, wurde seitens der Abgeordneten der Linken Petra Pau geäußert: "Davon betroffen können auch Personen sein, die andere Personen kennen, die wiederum noch andere Personen kennen, also letztlich alle." (Autor: Firebird778)

( via Tagesschau )

News Redaktion am Freitag, 18.04.2008 21:14 Uhr

tagsTags: schäuble pau schnarrenberger videoüberwachung zypries

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90 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Destiny666 am 24.04.2008 15:22:42

    Da wir in Deutschland (noch) keine Terroristen haben, wird es logischerweise NICHT-Terroristen treffen. Nicht vergessen: 2009 ist Wahl. Der Wahlkampf kostet Geld. Wenn die Musiklobby jetzt genug Spendengelder springen lässt... usw BTW: Gab es nicht auch mal von Schäuble den Vorschlag, Folterinfor ...

  • fabiusderfisch am 24.04.2008 02:17:33

    jawoll langsam gehts mit deutschland den bach runter... und die medial verblödeten mitbürger werden es selbst dann noch nicht merken! bin mal gespannt wie lange es noch dauert bis sich die deutschen mal dagegen zur wehr setzen... obs dann schon zu spät ist, ist eine andere frage... auf jedenfall ...

  • Schattenspieler am 21.04.2008 17:17:03

    Ich gehe keineswegs davon aus, daß es sich bei den so überwachten Personen nur um Terroristen handelt. :dozey: Wer sich selbst im Fadenkreuz sieht, muss es nicht unbedingt sein und weiß auch nicht zwingend davon. Aber wer Dinge tut, bei denen er erwartet (oder erwarten kann), daß sie eine ...

  • MSX am 21.04.2008 12:56:57

    Wer sich im Fadenkreuz irgendwelcher Ermittlungen oder Verfolgungen sieht, wird das in seinem eigenen Interesse wohl tun. Sonst wäre er seltendämlich. Im Normalfall weiß man aber nicht, daß gegen einen ermittelt wird und somit ist das Argument relativ hinfällig. D ...

  • am 21.04.2008 12:36:11

    (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Besch ...

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