
Videospiele, so die EU-Kommission, "werden zwar zur Unterhaltung gekauft, die besten von ihnen haben aber durchaus auch andere positive Wirkungen, denn sie fördern analytische und strategische Fähigkeiten und gewöhnen die Jugendlichen an den interaktiven Umgang mit der Informatik".
Darüber hinaus seien insbesondere Online-Spiele auch eine Triebkraft zur Verbreitung von Breitband-Netzen sowie zum Verkauf neuer Mobiltelefone. Der Umsatz mit Videospielen, zu denen die Kommission Titel für PC, Spielkonsolen, tragbare Spiele und Onlinespiele zählt, betrug 2006 6,3 Milliarden Euro, für 2008 werden 7,3 Milliarden Euro erwartet. Damit ist innerhalb der EU der Markt für Videospiele bereits halb so groß wie der gesamte Markt für Musik und der Umsatz höher als die Kasseneinnahmen der Kinos.
Bereits 2003 wurden aus Gründen des Jugendschutzes Anstrengungen unternommen, eine Selbstregulierung mittels eines freiwilligen Alterseinstufungssystem einzuführen. Das Ergebnis heißt PEGI (Pan European Games Information) und soll verhindern, dass Kinder und Jugendliche Spiele erwerben können, die nach Einschätzung der an PEGI beteiligten NGOs (u.a. Elternverbände und Religionsgemeinschaften) für ihre Altersgruppe ungeeignet sind. Ziel ist eine EU-weite Vereinheitlichung unterschiedlicher Alterseinstufungssysteme. Bereits umgesetzt oder zumindest erlassen wurden die Rechtsvorschriften für das PEGI-System in Finnland, Griechenland, Italien, Lettland, den Niederlanden, Polen, Portugal, in der Slowakei und in Großbritannien.
In Deutschland sollen verbindlichere Vorschriften als das PEGI-System, das nicht zum Einsatz kommt, den Aspekt des Jugendschutzes unterstreichen. Gemeinsam mit der von der Branche getragenen USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) wird eine gemeinsame, verbindliche Klassifizierung in allen 16 Bundesländern angestrebt. Anders in Österreich, wo bei einer weitaus weniger strengen Auslegungspraxis als in Deutschland Jugendschutz zwar Länderkompetenz ist, eine bundesweite Lösung aber als nicht ausreichend eingeschätzt wird.
Verbote bleiben Ausnahme
Zum Mittel des Verbots haben bislang nur vier EU-Länder gegriffen: Großbritannien, Irland, Deutschland und Italien. Mit Verboten, Beschlagnahmungen, einer Einstufungsverweigerung oder Handelsbeschränkung wurde versucht, die Verbreitung einzelner Titel zu verhindern. In allen vier Ländern sind es vor allem drastische Gewaltdarstellungen, die ein Verbot zulässig machen. Zuletzt war dies in Irland beim Spiel "Manhunt 2" 2007 der Fall. In Großbritannien wurde bereits 1997 dem Titel "Carmageddon" die Einstufung verweigert, der Hersteller reagierte damals mit einer abgemilderten Version des Spiels. Auch "Manhunt 2" wurde ins Visier genommen: Eine "abgeschwächte" Version erhielt die Einstufung ab 18, während die Verbreitung des Videomaterials der ursprünglichen Fassung mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht ist. Die Verbreitung von "Manhunt 2" wurde auch in Italien untersagt, in Deutschland wurde 2004 schon der Vorgänger beschlagnahmt. Die "Darstellung und Verherrlichung von Gewalt" ist in Deutschland ein strafrechtlich relevanter Tatbestand.
Ob die bestehenden Rechtsvorschriften Wirkung zeigen und das politisch erwünschte Ergebnis bringen, wird derzeit in Großbritannien und Deutschland evaluiert. Österreich, wo das PEGI-System nicht flächendeckend zur Anwendung kommt, steht einer nationalen Lösung eher reserviert gegenüber, unter anderem wegen der geografischen Nähe der Nachbarländer. Als Probleme werden in Österreich "das geringe Problembewusstsein, die unzureichende polizeiliche Aufsicht und Mängel bei der Einstufung, die den Einzelhändlern ja eigentlich helfen soll" angesehen, so die EU-Kommission. (Autor: Georg Fuchs)
News Redaktion am Donnerstag, 24.04.2008 11:12 Uhr
Manhunt 2 hat mit PEGI oder USK gar nichts mehr zu tun. Es ist strafrechtlich relevant und kann mit bis zu 2 Jahren Haftstrafe drohen. Das nenn ich mal Zensur! Zwar nicht offiziell, aber de facto . . . ...
Hab ich gerade bemerkt: Crysis ist nach PEGI ja 16+. Bei der USK ist es 18+. Habs mir aus UK importiert wegen der englischen Sprachausgabe. Solange Jugendschutz Jugendschutz bleibt und nicht Zensur (Sprich: Den 18+ wirds auch unmäßig schwer gemacht, an sowas ranzukommen), hab ich nichts dagegen. ...
Österreich will keine einheitliche Lösung - warum nicht? Spiele, die allzu gewaltverherrlichend sind, dürfen ruhig gebannt werden - sollen sie sogar. Und das PEGI klingt für mich wie eine gute Lösung! lg Flo ...
Durch neue Alterseinstufungen gelangen also Jungendliche nicht mehr an Spiele, welche nicht für sie geeignet sind? Sehr interessant. :P ...
Zumindest die EU sieht nun endlich mal ein wie groß dieser Markt ist und versucht ihn nicht wie in D mit allen Mitteln abzuwürgen. Hoffentlich greift die EU hier mal in die Zensurwut diverser Deutscher Politiker ein ... Auch wenn ich als Österreicher nicht wirklich von solchen Maßnahmen betroffe ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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