
Auslöser des Prozesses war eine erneute Abmahnung seitens der GEMA, gerichtet an Rapidshare. Letztere betrachteten diese als unbegründet und reichten eine negative Feststellungsklage ein, welche am Landgericht Düsseldorf verhandelt wurde. Das Ergebnis war jedoch wenig erfreulich, zumindest für den Filehoster und seine Nutzer. So entschieden die Richter des Landgerichts, dass Rapidshare in vollem Umfang für die von seinen Nutzern getätigten Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der sogenannten Störerhaftung haftbar zu machen wäre. Konkret heißt dies für den One-Click-Hoster, dass er in Zukunft für alle begangenen Urheberrechtsverstöße die über seine Plattform abgewickelt werden, finanziell voll einstehen müsste. Ein vermeintliches Desaster.
Die Erklärung des Gerichtes belief sich darauf, dass Rapidshare alles mögliche Unternehmen müsste, solche Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere dem Urheberrecht, in Zukunft zu unterbinden hat. Der bereits verwendete MD5 Filter, welcher verhindert, dass Dateien die gelöscht wurden, aufgrund ihrer identischen Hash-Summe, nochmals hochgeladen werden können, sei dazu nicht ausreichend.
Die Richter waren außerdem der Ansicht, dass: "effektivere Maßnahmen [existieren], mit denen die Klägerin die Verbreitung der streitgegenständlichen Musikwerke im Speziellen und das Begehen von Urheberrechtsverstößen über ihre Plattform im Allgemeinen hätte verhindern können." Welche Ansätze hierbei konkret ins Auge gefasst wurden, war leider bis auf einen nicht zu erkennen. Dieser ist jedoch bedingt interessant: "Erfahrungsgemäß wird jemand, der nicht anonym im Internet surft, wesentlich größere Hemmung bezüglich der Begehung von Rechtsverstößen haben als der nicht angemeldete Nutzer. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Identität mittels der gespeicherten IP-Adresse in Verbindung mit dem Zeitpunkt des Verstoßes herausgefunden werden könnte."
Konkret dürfte das also heißen, dass eine Registrierungs- und Überprüfungspflicht bei Rapidshare diese vor der Abmahnung zwar hätte schützen können, jedoch eine Herausgabe der registrierten Nutzerdaten zur Folge haben dürfte.
Letzte sinnvolle Option um eine Wiederholung von Verstößen zu verhindern wäre, so das Gericht: "die Einstellung des klägerischen Dienstes in Betracht gekommen." (Autor: Firebird77)
( via wb-law.de )
News Redaktion am Donnerstag, 24.04.2008 14:51 Uhr
warez und co würden sich effektiv nur mit einer totalzensur des gesamten internets machen lassen, es würde jahre dauern so etwas aufzubauen und einem kulturellem und politischem kahlschlag gleichkommen Ist das nicht in China/Kuba derzeit gang und gäbe? Wie la ...
Schön, ich hoffe, das ich meinen Lieblingsserver nicht verliere. Andererseits hat unser Gesetz genug Lücken, und Rapidshare ist eh viel zu groß. Im nächsten Gottesdienst werd ich Rapidshare ins Gebet einschließen:D Nein nur mal so ein Umzug bringt glaub ich wenig, weil unsere Regierung -wie ich ...
:o :o ...
Es kann sein das ich mich irre, aber ist das hier bei den Uploadregeln nicht neu? "We will not tolerate any abuse of our servers for copyright violations and reserve the right to delete any file that has been uploaded and/or distributed in violation of German or international ...
der ganze hickhack um rs, filesharing und gesauge wird, wenn die industrie hirn im kopf hat, auf eine kulturflatrate hinauslaufen oder das hase-igel spiel geht immer weiter. iss rs weg, dann gibts schnell was neues, ist das weg, dann wieder und wieder. warez und co würden sich effektiv nur mit eine ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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