
Offensichtlich war die deutsche Journalistin Koelbl nicht das eigentliche Ziel der Überwachungsmaßnahmen. Vielmehr hatte der BND angeblich mittels eines Trojaners ein Spähprogramm auf dem Computer des afghanischen Handels- und Industrieministers Amin Farhang installiert. Ein Vorgehen, wie es auch für die Onlinedurchsuchung in Deutschland angedacht ist. Damit wollte man Informationen über den Politiker erlangen, der lange in Deutschland gelebt hat und unter Verdacht steht, mit den Taliban zu kooperieren.
Koelbl war dabei nur zufällig in das Überwachungsnetz geraten weil die Afghanistanexpertin eine Email-Korrespondenz "privaten bis intimen" Charakters mit dem Spitzenpolitiker führte.
Allein aufgrund dieser Inhalte hätte der BND die Überwachungsmaßnahme nicht weiterführen dürfen von dem Informantenschutz für Journalisten einmal ganz abgesehen. Und auch die Bespitzelung eines Mitglieds einer anerkannten ausländischen Regierung wirft Fragen auf.
Trotzdem führte der Geheimdienst die Maßnahmen zwischen Juni und November 2006 fort. Beim BND hatte man keine Bedenken: Die Online-Razzia habe man für rechtlich "ohne Weiteres" durchführbar gehalten. Und das nicht nur in diesem Fall: Im Januar war bekannt geworden, dass der BND bereits rund 60 mal Onlinedurchsuchungen auf ausländischen Rechnern durchgeführt hatte. Die Betroffene Susanne Koelbl erfuhr von ihrem konkreten Fall erst am vergangenen Freitag.
Der Datenschutzexperte Markus Beckedahl hält nach diesen Vorkommnissen einen Rücktritt von BND-Chef Uhlau für nicht mehr ausreichend. Doch der ist unterdessen bereits abgewendet worden: Das Parlamentarische Kontrollgremium sprach dem Geheimdienstler heute sein Vertrauen aus. Allerdings sollen die verantwortlichen Mitarbeiter bestraft werden.
Eine in den Augen vieler zu lasche Maßnahme: Immerhin hatte Kanzleramtssprecher Thomas de Mazière schon vor zwei Jahren versprochen, keine Journalisten mehr durch Geheimdienste ausspähen zu lassen. Angesichts der am Freitag bekanntgewordenen Straftaten des BND muss der Bürger sich fragen, wieviel Vertrauen er in das Ehrenwort seiner Volksvertreter legen kann. Denn die scheinen sich höchstens für die eigene Privatsphäre zu interessieren. (Autor: Simon Columbus)
(Via blog.fefe.de)
News Redaktion am Donnerstag, 24.04.2008 20:27 Uhr
Nur für Open-Source- und APPLE-Programme! :D Seufz...Es ist ein Kreuz mit Ihnen. Man kann alles, was nicht von MS ist auch kritisieren, ohne dummes Zeug zu schreiben. Je mehr Open-Source jemand verwendet, bspw. als Betriebssystem, desto geringer dürfte die Ansteckungsge ...
Ist das ansteckend? :eek: Nur für Open-Source- und APPLE-Programme! :D ...
Streng dogmatisch gesehen, schon.:D Nö, es ist tatsächlich reine Software. Sie steckt nur nicht auf einer Floppy-Disk oder Festplatte, sondern in Flash-ROMs. Genauso wie Software auf einem USB-Speicher. Die wichtigste Schutzfunktion, die so ein NAT-Router mitbringt ist sowies ...
Firmware-Version 4.03. Sollte das etwa keine Weichware sein? Streng dogmatisch gesehen, schon.:D Abgesehen davon: Sicherheit ist relativ und keine Software ist perfekt. Nichtmal meine. :D ...
Ach? Wie arbeitet denn eine "Hardware"-Firewall"? Ist das etwa ein Trumm von Flip-Flops? Klar. Zusammengeschaltet nennt man sie Microprozessor. Der Sack voller Transistoren wird "ROM"-genannt :rolleyes: Hard, Soft oder Medium: Absolute Sicherheit bietet keine. Auch der Vi ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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