
Wer in der Vergangenheit seinen Shared-Ordner nicht aufräumte und eine große Anzahl von z. B. Musikdateien zum Tausch anbot, musste früher oder später mit einer Abmahnung der Musikindustrie rechnen. Nun gingen erste Hinweise in der Abmahnwahn-Dreipage ein, dass jetzt auch Downloader Abmahnungen erhalten. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Abmahnung wegen eines Pornofilms. Der Abgemahnte schrieb:
"Das Besondere in meinem Fall ist, dass ich keinen Upload in Filesharingnetze freigebe und das schon seit Jahren. Nachdem ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekam, (das Verfahren ist eingestellt usw.) konsultierte ich mehrere Rechtsanwälte aber leider ging es ihnen wohl nur darum, dass ich, bevor mich die Abmahnung erreicht, eine Unterlassungserklärung (UE) abgebe, um so möglichst kostengünstig aus der Sache raus zu kommen, das lehnte ich ab. (...) Die Gegenseite behauptet ich habe eine Datei anderen zur Verfügung gestellt, das ist falsch. Mir ist bekannt, dass bei "normalen" Filesharingclienten die aktuellen Downloads auch freigegeben werden, das ist bei mir nicht so! Das kann ich belegen."
Ein Upload ist (...) "ausgeschlossen, selbst wenn ich die entsprechende Datei im Download hatte, habe ich sie definitiv nicht angeboten, noch erschien ich als Anbieter in Suchergebnissen. Auch das kann ich durch Screenshots oder wenn es nötig ist, durch ein entsprechendes Gutachten belegen."
Rechtlich erlaubt sind solche Abmahnungen laut Heise seit dem Inkrafttreten des zweiten Korbes der Urheberrechtsreform im letzten Jahr. Der Abgemahnte benutzte einen Leecher, eine veränderte Version seines Clients, mit der er keine Daten hochladen, sondern nur herunterladen konnte. Unklar bleibt, ob die Schreiben beabsichtigt waren oder ob der Transfer zuvor von den Beauftragten der Rechteinhaber nicht ausprobiert wurde. Es ist auch möglich, dass die IP mitgeschnitten wurde, egal ob der Beschuldigte etwas hochladen konnte oder nicht. Gerichtsurteile liegen diesbezüglich noch keine vor, die weitere Entwicklung bleibt demnach abzuwarten.
News Redaktion am Montag, 05.05.2008 14:13 Uhr
Gibt es in München eigentlich keine Parkuhren, denen Sie den Mist verzapfen können? Den Euro dafür würde ich sogar spenden ... Wenn Parkuhren Kotzen könnten würden die das dann nur schon bei der Annäherung von Tanya tun. ...
Kaum vergehen 4 Tage schon bringt HEISE auch diese "Neuigkeit". Das nenne ich einen schnellen Newsticker. :D Gibt es in München eigen ...
..... und es gibt selbst dann Abmahnkosten, wenn die abmahnende Firma eine eigene Rechtsabteilung hat! :T Die Deutsche Telekom AG hatte ARCOR unter Einschaltung externer Anwälte wegen eines Wettbewerbverstosses abgemahnt und klagte dann die Abmahnkosten ein. Der BGH gab ...
Das Besondere in meinem Fall ist, dass ich keinen Upload in Filesharingnetze freigebe und das schon seit Jahren. Die Abmahnung geschieht dem Recht!! :D ...
Achso es geht noch um das dämliche torrent bzw. die Tauschbörsen, na dann..... Man sollte trotzdem die Überschrift ändern. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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