
Die Software "Steuer-Sparbuch" wird mit einer sogenannten "Aktualitäts-Garantie" ausgeliefert - für die Kunden hat sich das im ersten Moment sicher gut angehört. Wer sich nicht registriert, wird bei jedem Programmaufruf mit einem nervigen Requester dazu aufgefordert. Nach der Eingabe der persönlichen Daten auf der Website des Herstellers verpflichtet man sich allerdings automatisch zum Kauf aller Updates, die den überraschten Kunden dann per Post nach Hause geschickt werden. Die Mahnungen des beauftragten Inkassobüros trudeln dort nicht weniger bequem ein.
Wer sich auf der Website von Buhl Data online informieren will, muss sich durch zahlreiche Seiten wühlen, um an die entsprechenden Informationen zu gelangen. So findet man auf der eigentlichen Infoseite bezüglich der Garantie den Hinweis, dass die Details auf den Produktseiten bekannt gegeben werden. Super, wir wühlen uns also weiter durch den digitalen Dschungel! Nach Auswahl des "Sparbuchs" findet sich unter Punkt 3 endlich der passende Link, oder doch nicht? Die Infos werden auf zwei unterschiedlichen Webseiten für die Versionen "Business" und "Standard" verteilt. Und dann ein Klick weiter endlich mitten in der Textwüste findet sich die alles entscheidende Passage: "Die Nutzungsperiode verlängert sich jeweils zum 31. Oktober eines Jahres und kostet zurzeit 29,95 Euro. In diesem Preis sind alle Leistungen - inkl. der Bereitstellung neuer Jahresversionen -enthalten." Warum das nicht gleich auf der Startseite oder der Infoseite bezüglich der "Aktualitäts-Garantie" angeben, die man bequem mit einem Klick hätte erreichen können? Komplizierter und verwirrender geht es kaum noch!
Die dort erläuterte "Aktualitäts-Garantie" muss als Serviceleistung vom Nutzer des Programms natürlich bezahlt werden. Den meisten Anwendern ist es aber entgangen, dass sie mit der Registrierung der Steuersoftware eine langfristige Verpflichtung eingegangen sind. Und diejenigen, die das nicht haben wollen, werden stets mit Meldungen in Fenstern dazu aufgefordert, sich doch die "Premium-Vorteile zu sichern". Neben dieser kostenpflichtigen "Aktualitäts-Garantie" gibt es noch eine gleichlautende aber kostenlose "Aktualitäts-Garantie", wie ein Sprecher des Unternehmens den erstaunten Journalisten von der FAZ mitteilte. Bei dem Chaos blickt kein Mensch mehr durch - aber sollen wir das denn?
Zahlreiche Käufer belegten dieses Produkt öffentlich mit schlechten Bewertungen, sie fühlen sich abgezockt. Die Wiso-Redaktion, eigentlich immer bemüht uns vor Schindluder aller Art zu bewahren, sieht die Lage ganz anders. Das wären im Vergleich der vielen Käufer nur wenige, die mit dem Abo ein Problem hätten. Auf der Packung steht's ja auch drauf. Die Verbraucherschützer von Wiso können den Aufstand nicht verstehen, die Leute wären per Post informiert worden, man hätte doch Widerspruch einlegen können. Viele Benutzer beklagten allerdings, dass sie im Vorfeld nicht deutlich genug über ihre Verpflichtung informiert wurden. Manche hatten den Brief zudem ungesehen als Werbung eingestuft und weggeworfen. Ab 2009 will man bei Buhl Data endlich den Unterschied zwischen Abo und kostemfreiem Service deutlicher heraus streichen, von einem freiwilligen Angebot die verwirrten Abonennten aus dem Vertrag zu entlassen ist keine Rede. Verbraucherschutz mal ganz anders?
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in Deutschland noch immer eine Vorbildfunktion inne. Wie sieht es in diesem Zusammenhang aus, wenn das Magazin das nächste Mal unseriöse Praktiken von dubiosen Geschäftemachern anprangert? Wer ein einwandfreies Geschäftsgebaren fordert, sollte selbst auch unangreifbar sein. "Die Leute wollen sich einfach ärgern, obwohl sie mehrere Male die Möglichkeit hatten, auszusteigen", so Wiso-Redaktionsleiter und Moderator Michael Opoczynski. Ob die Leute das wirklich auch so sehen?
News Redaktion am Dienstag, 06.05.2008 11:19 Uhr
Hahaha! Abzocke über Zwansgabo ist doch genau das Ding des sogenannten "öffentlich rechtlichen Rundfunks", Drückerkolonen und Drohungen gehören zum "öffentlich rechtlichen Rundfunk" zu den üblichen Geschäftspraktiken, das hätte doch jeder "Kunde" bereits längst aus E ...
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in Deutschland noch immer eine Vorbildfunktion inne. Hahaha! Abzocke über Zwansgabo ist doch genau das Ding des sogenannten "öffentlich rechtlichen Rundfunks", Drückerkolonen und Drohungen gehören zum "öffentlich rechtlichen ...
ich habe es nicht nötig, dich zu beleidigen. ich weiss, dass ich besser bin. Stimmt. ...
Da Du es offensichtlich nicht kapieren willst (was bei den Anderen hier komischerweise der Fall ist), hat sich eine weitere Diskussion mit Dir erledigt, zudem Dein IQ sehr weit unten angesiedelt zu sein scheint. Trotzdem wünsche ich auch Dir alles Gute in Deinem weiteren Leben, de ...
die folgekosten bei usenext sind um einiges transparenter dargestellt, das macht den unterschied. wenn dir deine eltern u.a. nicht beigebracht haben, dinge differenziert zu sehen, hau mal deinen papa drauf an, falls du weisst, wer es ist... Da Du es offensichtlich nicht kapiere ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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