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EFF: Nutzungsbestimmungen (EULA) beim Musikkauf in der Kritik

Vor dem Hintergrund der MSN Musicstore-Schlappe ist das Abwinken von Nutzungsbestimmunen (End-User-Licence-Agreements) vor Kauf und Download von Musikdateien in die Kritik geraten. Im Gegensatz zum Onlinegeschäft gibt es beim Kauf von Musik auf CD keine zusätzlichen Nutzungsbestimmungen, die dem Käufer die Nutzung des gekauften Tonträgers in irgendeiner Art beschneidet. Die Electronic Frontier Foundation kritisiert, dass sich Anbieter in den Nutzungsbestimnungen theoretisch alles ausdenken können und der Verbraucherschutz nicht hinreichend gewährleistet ist.

Falls man jedoch online Musik kauft, kann in den Nutzungsbestimmungen alles mögliche drin stehen. Mitunter wird dann formuliert, dass beispielsweise die Hersteller oder Anbieter sämtliche Haftungsansprüche zurückweisen, auch in Fällen, in denen ansonsten allgemein gültigem Recht das Unternehmen in die Haftung zu nehmen ist. Das Dilemma ist, dass man privatrechtlich auf diesem Wege fast alles regeln kann, und der Käufer sich in der Regel direkt zum Download durchklickt und die Nutzungsbestimmungen nur überfliegt. Bildlich gesprochen könnte man auch einen Online-Service kaufen, der lediglch eine leere Webseite zeigt - sofern das in den Nutzungsbestimmungen so festgelegt wurde.

Der Fall mit dem MSN Musicstore hat die Nutzungsbestimmungen im Kontext mit Musikdownloads in den Fokus gerückt. In diesem Fall geht es um Nutzer, die in den letzten Jahren DRM-geschütze Musik bei Microsoft gekauft haben. Da der Authentifizierungsserver abgeschaltet wird, kann bei Neuinstallation des Computers oder bei Festplattenumzug nicht mehr auf die Musik zugegriffen werden. Die ehrlichen Käufer sitzen auf ihren Musikdateien. Das Fatale letztendlich ist, dass das Marketing und die Werbung etwas ganz anderes suggeriert haben, als das tatsächlich Kleingedruckte. Die Werbung sagte: "It plays for sure." Garantiert wird, dass die Musik auf jedem dafür vorgesehenen Abspielgerät problemlos funktioniert und funktionieren wird. Die Realität aber ist jetzt eine andere, und maßgeblich soll das Kleingedruckte in den Nutzungsbestimmungen sein. Ein Fall für den Verbraucherschutz. Eigentlich sollte Microsoft sich gegenüber ihren Kunden verpflichtet sehen, den Authentifizierungsserver aufrecht zu erhalten, oder aber entsprechende Konvertierungstools zum Aushebeln des DRM-Schutzes für die betreffenden Musikdateien anzubieten.

Die Electronic Frontier Foundation rät, dass man seine Rechte als Kunde geltend machen soll. Nutzungsbestimmungen lesen, nach Alternativen suchen und diese akzeptieren. Dem ersten Unternehmen schreiben, was an den Nutzungsbestimmungen missfällt. Genauso, wenn man die Nutzungsbedingungen eines Unternehmens aus Mangel an Alternativen akzeptieren muss.

( via EFF )

News Redaktion am Donnerstag, 08.05.2008 15:22 Uhr

tagsTags: eff microsoft eula msn music nutzungsbestimmungen

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1 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Kontrolltroll am 08.05.2008 22:11:10

    Ghandi oder so: bitte löschen. 1x reicht. :) ...

  • gullinews am 08.05.2008 15:22:38

    Vor dem Hintergrund der MSN Musicstore-Schlappe ist das Abwinken von Nutzungsbestimmunen (End-User-Licence-Agreements) vor Kauf und Download von Musikdateien in die Kritik geraten. Im Gegensatz zum Onlinegeschäft gibt es beim Kauf von Musik auf CD keine zusätzlichen Nutzungsbestimmungen, die de ...

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