
Am 14. März 2003 ermordete Graham Coutts die 31-jährige Jane Longhurst, indem er sie mit einem Paar Nylon Strümpfe strangulierte. Seine Anregung für dieses Szenario hat er, so dass Gericht, u. a. von diversen Internetseiten bezogen. Während des Prozesses gestand er, dass er entsprechende Seiten angesurft hatte und sich dort auch Material heruntergeladen hatte. Die Darstellungen reichten dabei von simpler Gewaltzuführung, hin zu Strangulationen und sogar Nekrophilie. Nichtsdestotrotz bestritt er, Jane Longhurst ermordet zu haben. Vielmehr sei es ein Unfall gewesen, und sie beiden hätten heimlich eine Beziehung geführt. Diese Aussage wurde jedoch u. a. vom Gerichtsmediziner als Lüge entlarvt, der festhielt, dass bei einer schnellen Reaktion die Frau überlebt hätte. Dies war jedoch nicht gewollt.
Ihre Mutter indes kämpfte seit diesem Zeitpunkt mit enormen Arbeitsaufwand für ein Verbot solcher Darstellungen. Der Obscene Publications Act (OPA) aus dem Jahre 1959 regelte bis dahin die Darstellung solcher Inhalte, und legte die Verantwortung für solche Medien auf die jeweiligen Produzenten. Dies hat sich nun infolge der Aktivitäten von Liz Longhurst geändert, eine entsprechende Gesetzesänderung fand statt. Der Besitz entsprechender medialer Inhalte kann nun mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Eine angemessene Strafe, wie die Mutter der Ermordeten empfindet. Einige Stimmen befürchten jetzt jedoch eine Kriminalisierung von Menschen, die Gewalt darstellende pornographische Inhalte als normal für ihr Sexualleben betrachten.
Mrs. Longhurst war sich wie sie selbst sagt seit langem bewusst, dass sie mitunter als "schreckliche Spielverderberin" verstanden werden könnte. Viele würden argumentieren, dass zahlreiche Frauen solche Darstellungen freiwillig machen. Sie selbst sei jedoch davon überzeugt, dass die Mehrheit dazu gezwungen wurde.
"Manchmal müssen eben die Freiheiten von gleichgesinnten Menschen, aufgrund des Verhaltens einiger weniger, eingeschränkt werden", so ihre Feststellung während ihres 3 Jahre andauernden Kampfes, in welchem sie über 50.000 Unterschriften für eine Gesetzesänderung in einer Petition einholte.
Die Polizei indes äußerte sich skeptisch, ob die Gesetzesänderung den gewünschten Erfolg einbringe. Man schätze die Zahlen im Vorfeld sehr gering ein. Ursache hierfür sei die Tatsache, dass entsprechendes Material auch vor der Gesetzesänderung nicht verfügbar gemacht werden durfte. Man habe es jedoch früher mit den Anbietern der Produkte zu tun gehabt. Jetzt seien auch einzelne Personen betroffen, die dieses Material mitunter über das Internet bestellen. Diese zu ermitteln, ist schier unmöglich.
(Via BBC News)
News Redaktion am Donnerstag, 08.05.2008 17:25 Uhr
Findest du nicht, es ist ein kleiner Unterschied, ob jemand dabei noch einen Mord begeht oder nicht? Klingt so, als würdest du das alles in einen Topf werfen. ...
@Chronoton tsja ... gesetzlicher Unsinn halt. Klar will man Kinderpornographie unterbinden ... aber was hat es für einen Effekt wenn Kinder in Prügelvideos misshandelt werden ??? Eig. keinen. Im Endeffekt müsste hier das Gesetz strikt angezogen werden, so dass da keine Lücken sind. Faktisch je ...
Auch von mir ein :T ^^ Nur mal als Seiteneinwurf in das Thema : Bestimmte Drüsen und Bereiche des Gehirns, sind für bestimmte Verhaltensweisen verantwortlich. Wird z.b. ein bestimmter Bereich des Gehirns durch einen Parasiten, eine Infektion, Krebs oder Gifte(Drogen/Medikamente) beeinträchtigt ...
wobei übrigens bei tötungsvideos usw. auch in dtl. einige tatbestände erfüllt sein dürften. bei minderjährigen sowieso, und auch ansonsten gibts imho grenzen. falls jemand was genaueres weiß, bitte um info. danke fürs lob. bei kinderpornografischen schriften ist die herstel ...
danke chronoton für den o.g. post. :T gibt ein fullack und einen extra daumen fürs nicht ausrasten. ich musste erstmal nen kaffee trinken und eine rauchen, als ich das von thebloodyone gelesen habe. wobei übrigens bei tötungsvideos usw. auch in dtl. einige tatbestände erfüllt sein dürften. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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