
Das an TorrentFreak weitergegebene Schriftstück trägt den Titel "Anweisungen zur Vereinbarung zwischen Eircom und der Irish Recorded Music Association (IRMA) in Bezug zu Urheberrechtsverstößten März 2009". Es enthält Details zu der Regelung, welche der Verband der Musikindustrie anfang des Jahres überraschend mit Irlands größtem Provider schließen konnten.
Es wird klargestellt, dass Eircom selbst die Aktivitäten seiner Kunden nicht überwachen wird und auch keine entsprechende Infrastruktur aufbaut. Der Provider wird keine Kundendaten an Dritte weitergeben - "einschließlich der Labels" und soll sich auch an die Gesetze zum Datenschutz halten.
Die Daten angeblicher Urheberrechtsverletzer werden von dem Unternehmen Dtecnet im Auftrag der IRMA gesammelt und an Eircom übermittelt. Dabei soll es nicht allein es nicht um Personen gehen, die geschütztes Material in P2P-Netze hochladen, sondern auch um Downloader. Wie Downloads nachgewiesen werden sollen, ist allerdings in dem Papier nicht spezifiziert.
Der Vereinbarung zufolge muss die IRMA in ihren Benachrichtigungen an Eircom folgende Daten übermitteln:
Fehlt eine dieser Angaben, wird Eircom den Anschuldigungen nicht weiter nachgehen. Zudem muss die IRMA nachweisen, dass die Informationen auf rechtlich einwandfreiem Weg erlangt wurden. Dazu gehört auch die entsprechende Zertifizierung der mit den Nachforschungen beauftragten Unternehmen.
Hat Eircom eine korrekte Benachrichtigung erhalten, wird nach dem "Three-Strikes"-Prinzip vorgegangen. Beim ersten Fall erhält der betroffene Kunde eine Mitteilung über die Anschuldigung der IRMA, beim zweiten Mal wird er davor gewarnt, dass ein dritter Vorfall mit einer Abschaltung seiner Internetverbindung enden könnte.
Dieser dritte Schritt wird dann dadurch vollzogen, dass der Beschuldigte ein Kündigungsschreiben von dem Provider erhält. Kann er keinen schlagkräftigen Widerspruch einbringen, wird daraufhin seine Verbindung gekappt. Begründet wird die Kündigung mit der Verletzung des AGBs des Unternehmens sowie mit der Verpflichtung des Providers, gegen illegale Inhalte in seinem Netzwerk vorzugehen, sobald er davon in Kenntnis gesetzt worden ist.
Allerdings hat der Kunde besagte Möglichkeit, sich gegen die Maßnahme zu wehren. Dem Dokument zufolge haben die Betroffenen zu jeder Zeit die Möglichkeit sich zu beschweren, wenn sie der Meinung sind, "unangemessener- oder fälschlischerweise als Urheberrechtsverletzer identifiziert" worden zu sein. Eircom hat sich zudem in der Vereinbarung einen gewissen Handlungsspielraum bewahrt. So kann das Unternehmen eine Kündigung verweigern, wenn es der Ansicht ist, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht stattgefunden hat oder dass eine Kündigung gegenüber dem Kunden nicht gerechtfertigt sei.
Angesichts der Tatsache, dass das Dokument undatiert und wohl nicht aktuell ist, bleibt die Frage im Raum stehen, ob die in ihm dargstellte Situation tatsächlich den letzten Stand der Dinge widerspiegelt. Allerdings wird erneut das große Problem deutlich, dass sich bei der "Three Strikes"-Regelung der Provider zum Richter emporschwingt.
Eine gute Seite hat diese Vereinbarung dennoch. Eircom ist zwar der größte ISP der "Grünen Insel", der einzige ist er aber nicht. Da die einzige Möglichkeit des Providers die Kündigung ist, halten sich die Schwierigkeiten für die Betroffenen vorerst in Grenzen. Andere ISPs werden sich sicher über den neuen Kundenstrom vom Marktführer freuen, denn bisher hat noch keiner von ihnen einer ähnlichen Regelung zugestimmt. (Simon Columbus)
(via TorrentFreak, thx!)
News Redaktion am Samstag, 08.08.2009 19:07 Uhr
/sign ...., dann wird so ein Gesetz höchstwahrscheinlich auch überflüssig. das ist kein Gesetz , da maßen sich nur zwei Industrien juristische Befugnisse an. Einer spielt Staatsanwalt , einer den Richter. Aber nach dem Prinzip Mittelalter : geht die Hexe unter , war sie ...
... /sign Ich habe ja die leise Hoffnung, dass der Begriff "Three Strikes Gesetz" nur eine Modeerscheinung der späten 00er Jahre ist. Ich meine, sollte irgendwann mal das Urheberrecht (zum Positiven) überarbeitet werden - und das muss früher oder später passieren -, dann wi ...
Ich versteh das nicht ganz. Was ist wenn ich per VOIP telefoniere und jetzt plötzlich mein Haus brennt, ich aber ne gesperrte Verbindung hab? Darf zu mir keine Feuerwehr mehr kommen, weil ich mir ein Lied von XYZ geladen hab? Warum dürfen Kinder mangels Internet nicht mehr für die Schule arbeiten ...
Rip Eircom 1984/1999 - 2009 ------------------------------------------------ Tja, ich denke das einige K ...
soll nur weiter gehn, die entwicklung. vor 10 Jahren hätte auch keine gedacht dass es mal eine verschlüsselungssoftware wie truecrypt gibt, die wirklich jeder DAU bedienen kann und nicht geknackt werden kann.. *Zaunpfahl* ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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