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Verfassungsbeschwerde: 15-jährige Aufbewahrung von Passdaten und Bildern zweifelhaft

Beim Bundesverfassungsgericht ist diese Woche eine Verfassungsbeschwerde gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller 28 Millionen Inhaber von Reisepässen eingereicht worden. Derzeit werden von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in sogenannten Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang aufbewahrt. Eine unbestimmte Vielzahl von Behörden kann über die Daten verfügen, zahlreiche Beamte haben zudem auch online Zugriff darauf. Zukünftig können bei der Suche nach einem Verdächtigen auch alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder eingesetzt und diese mit den Aufnahmen von Überwachungskameras verglichen werden.

Seit November 2007 sind die örtlichen Register zudem elektronisch verknüpft. Polizei- und Ordnungsbehörden haben somit einen direkten Online-Zugriff auf die Personalien und Fotos praktisch der gesamten Bevölkerung.

Die Verfassungsbeschwerde bezeichnet solche Register als "Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein". Volkskarteien und ein Ausweiszwang sind Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus. Europäische Nachbarländer, wie Großbritannien und Frankreich zeigten, dass Passregister mit Lichtbildern in einer demokratischen Gesellschaft überflüssig seien. Aufgrund der 2007 von Union und SPD eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister sei zu erwarten, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen. Sogar eine automatisierte Selektion des farbigen Anteils der Bevölkerung sei möglich.

Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Verfassungsbeschwerde der Schriftstellerin Juli Zeh gegen die zwangsweise Abnahme von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Reisepässen vor. Auch der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz klagt seit November 2007 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke. Die schwarz-rote Bundesregierung denkt demgegenüber nicht an eine Einschränkung der massenhaften Registrierung der Bevölkerung, sondern plant umgekehrt noch ihre Ausweitung: Fingerabdrücke und kontaktlos auslesbare RFID-Funkchips sollen nach ihrem Willen künftig auch in Personalausweise aufgenommen werden.

Auch gibt es bereits seit 2006 Pläne, dass ein "Elektronischer Personalausweis" die anonyme Nutzung des Internet unmöglich machen soll. Die zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen schimpft sich "E-Government 2.0". Staatlich zertifizierte Bürger-Portale sollen hier für Abhilfe sorgen, wo man einfach, sicher und nicht-anonym kommunizieren kann. Wie man den Privatanwendern das anonyme Surfen verbieten will, verrät der Entwurf freilich nicht.

Offenbar nach dem Vorbild des zentralen Melderegisters der DDR soll schließlich ein zentrales Bundesmelderegister mit einer Vielzahl von Angaben über jeden Bürger wie Religionszugehörigkeit, Steueridentifikationsnummer, Ausweisdaten und E-Mail-Adresse aufgebaut werden.

"Vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden", erklärt der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde erhoben hat.

"Leider hat die Innenpolitik zunehmend nicht mehr Straftäter im Visier, sondern jeden von uns. Die ausufernden anlasslosen, massenhaften, automatisierten Datenerhebungen (z. B. Identifizierungszwang für Handynutzer), Datenabgleichungen (z.B. biometrische Gesichtsfahndung) und Datenspeicherungen (z.B. TK-Vorratsdatenspeicherung, Passregister) müssen aufhören. Wenn wir in einer freien Gesellschaft leben möchten, ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar."

(Via Daten-Speicherung.de)

News Redaktion am Mittwoch, 14.05.2008 10:44 Uhr

tagsTags: anonymität demo freiheit statt angst bundesverfassungsgericht stasi 2.0 datenspeicherung egovernment verfassungsbeschwerde

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23 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • am 14.05.2008 19:31:24

    Gibst mir ne PN wenn es die dann gibt...... ...

  • Loddafnir am 14.05.2008 19:14:25

    Link? http://www.heise.de/newsticker/Innenministerium-forciert-Plaene-fuer-zentrales-Melderegister--/meldung/103157 http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/736861 Ansonsten recherchiere mal nach "Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum M ...

  • am 14.05.2008 18:40:48

    Diese Datenbank ist für 2009 geplant. Link? ...

  • Loddafnir am 14.05.2008 18:02:56

    Werden die biometrischen Daten der elektronischen Reisepässe zentral gespeichert? Nein. Die für den ePass abgegebenen Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des ePasses gespeichert, den der Passinhaber bzw. die Passinhaberin bei sich trägt. Wie bisher werden im örtlichen P ...

  • merana am 14.05.2008 16:13:45

    Genau! Noch nicht! Aber wer garantiert, dass es so bleibt? Und wen interessieren "ne Menge Datenschützer"? Die dürfen mal kurz intervenieren, das wars dann aber auch wieder. Wenn es drauf ankommt, haben unsere Datenschützer nämlich verdammt wenig zu melden. Also bei uns ...

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