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Frankreich: Kläger bekommt Kosten für Windows erstattet

Ein französischer Kunde hat gegen den Computerhersteller ASUS einen Musterprozess in Sachen Bundling-Strategie gewonnen. Ende April dieses Jahres hat sich der Käufer eines Notebooks dazu entschlossen, Geld für das nicht benötigte aber installierte Windows zurückzufordern. Da er diese Lizenz nicht haben wollte, hat er sich, aufgrund mangelnder Kooperation in Sachen "Geld zurück", entschlossen das Ganze auf gerichtlichem Weg anzufechten. Nun steht das Urteil fest und wurde von Erfolg gekrönt.

Nicht nur in Frankreich möchten viele Kunden gerne Hardware ohne Softwarelizenzen erwerben.

Da sich die Konzerne allerdings in dieser Hinsicht wenig flexibel zeigen, stößt hier die Mehrheit der Konsumenten auf taube Ohren. Diese sind also gezwungen für etwas zu bezahlen, sei es ein Betriebssystem oder diverse Programme, was sie nicht brauchen und eigentlich gar nicht haben möchten. Zunehmend erfreuen sich Produkte der Sparte Open-Source größerer Nachfrage und das nicht nur beim OS (Operating-System). So gar nicht zufrieden war auch ein französischer Kunde mit der installierten Technik seines Asus Notebooks. Da Hordoir Robinson ein Freund von Open-Source Produkten ist, hat er sich entschlossen an ASUS einen Brief zu schreiben. Er bat sie, sie mögen ihm doch die Kosten für das installierte Windows zurückerstatten. ASUS erklärte sich zu diesem Deal bereit und bot ihm die Rückerstattung von 40 Euro an. Das entspricht dem Preis, den der Hersteller als Einkäufer für das Betriebssystem bezahlt. Nur so viel könne seitens des Unternehmens auch erstattet werden. Allerdings sah der Hersteller es als seine Pflicht an, Herrn Hordoir darauf hinzuweisen, dass die Bearbeitung seines Wunsches Kosten im Bereich von 130 Euro verursachen würde. Diese Tatsache war Monsieur Grund genug den Fall durch ein unparteiisches Gericht entscheiden zu lassen. Als Unterstützung hatte er sich den UFC-Verbraucherschutzverband (Union fédérale des consommateurs - Que choisir ) an Bord geholt.

Das juristische Terrain für die Klage war denkbar günstig: Die Gesetzeslage in Frankreich ist sehr verbraucherfreundlich und verbietet es Hard- und Software nur im Paket zu verkaufen. Die Ablehnung gegenüber der Rückerstattung, beziehungsweise die viel zu hoch angesetzten Bearbeitungsgebühren sah das Gericht als nicht zulässig an. Das Urteil ist eindeutig: ASUS verliert und muss den Kundenwünschen auch in finanzieller Natur nachkommen. Es bleibt spannend, wie häufig (nicht nur) ASUS in nächster Zeit zur Kasse gebeten wird.

(Via slashdot.org, thx!)

News Redaktion am Montag, 19.05.2008 18:28 Uhr

Tags: frankreich rechtsstreit asus vista erstattung windows

 
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19 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • money am 20.05.2008 23:20:30

    ne aber das mit den bearbeitungskosten ist echt ne sauerei und außerdem finde ich sowieso das man wenn man schon geld ausgiebt auch die wahl haben sollte welches betriebsystem man will zumindest ich kann darauf verzichten dafür geld zu bezahlen das irgendjemand mit ausspioniert (vista) es gibt nä ...

  • karlo7 am 20.05.2008 21:10:06

    viele haben ja schon ne Windows Lizenz und brauchen nicht noch eine. Oder MSDN was auch immer für Edition... ...

  • gS- am 20.05.2008 07:32:12

    da gehts ja ned nur um OpenSource Betriebssysteme, viele haben ja schon ne Windows Lizenz und brauchen nicht noch eine. Dann verzichtet man doch lieber und kriegt das ding gut 100 Euro billiger. Dell zB. bietet immer mehr FreeDos an und somit spart sich der Kunde die Lizenz für Win. :T ...

  • Kontrolltroll am 20.05.2008 00:47:09

    Und Bonuspunkt: Wo würdest Du denn einen Rechner kaufen? Im Netz per Versand? Geil, danke auch. Klar... die jewweilig spezifischen Teile, beispielsweise Mainboard, Wasserkühlung, RAM, etc usw. bis hin zur CPU bestelle ich. Das Gehäuse holt man sich im Fachhandel, meist so kle ...

  • d3cc0 am 20.05.2008 00:22:01

    ich würde ja generell auch ein NB ohne OS bevorzugen, aber damit sind wir hier vielleicht in der Mehrheit, aber am Markt eine verschwindende Minderheit zu den News: der Typ ist ein echtes a...loch, wenn er genug Ahnung hat um ein alternatives OS zu benutzen, dann sollte er doch auch fähig sein eine ...

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