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Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

Die GVU hat mal wieder dafür gesorgt, dass die betrügerischen Raubmordkopierer ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Der bereits vorbestrafte 42-jährige Solinger Betreiber einer Videothek wurde gestern im Berufungsverfahren vom Wuppertaler Landgericht zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) hatte ein früheres Verfahren im Jahr 2003 angestoßen und auch im aktuellen Fall Strafantrag gegen den Solinger Händler gestellt.

Die Wuppertaler Kammer bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz. Dem Beklagten wird vorgeworfen, er habe in 16 Fällen Mitschnitte aktueller Kinofilme und DVDs über das Internetauktionshaus eBay verkauft. Zum außerordentlichen Strafmaß kam es auch durch den Umstand, weil der Mann bereits wegen vergleichbarer Vergehen vorbestraft war. Dieser hatte darauf plädiert, es handelt sich bei den Filmen lediglich um "Privatkopien". Der Richter argumentierte, es müsse deutlich gemacht werden, dass es sich beim unrechtmäßigen Kopieren (und dem entsprechenden Verkauf der Medien) eben nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Als "quasi geschäftsmäßig" bewertete das Gericht den Vertrieb kürzlich veröffentlichter Kinofilme und entsprechender Verleihoriginale über das Internet. Auch seine Aussage, es würde sich dabei um nicht mehr vermietbare Werke handeln, konnte das Strafmaß nicht mindern.

Wegen des Vertriebs von Raubkopien in 21 Fällen war der Angeklagte bereits in einem vorherigen Verfahren verurteilt worden. Fast scheint es, die Wuppertaler Richter wollen im aktuellen Fall ein Exempel an dem Beklagten statuieren. Den selbst ernannten Sittenwächtern der deutschen Filmindustrie dürfte dieses harte Urteil sehr entgegen gekommen sein.

(Via RP-Online & GVU, thx!)

News Redaktion am Dienstag, 20.05.2008 12:00 Uhr

tagsTags: gvu kinofilm solingen wuppertal mitschnitt

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70 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Ariadne am 22.05.2008 22:04:35

    Wieso? {nicht ernst gemeint}. Der "fastix" hat vor dem LG Kassel doch soeben auch "fast freiwillig" seine Berufung wegen seiner vorsätzlichen Lügen gegenüber einer Gerichtsvollzieherin zurückgenommen. :D War das jetzt eine neue Lüge Ihrerseits oder hat Herr N ...

  • mboettcher am 22.05.2008 20:59:49

    Meinst du der echte Gravenreuth vertreibt sich hier seine Zeit rum, um mit uns solche belanglose Dinge zu diskutieren die kein Geld einbringen. It s fake mehr nicht, sollte eigentlich klar sein. Tipp: wenn man keine Ahnung hat, einfach 'mal Klappe halten! Du hast erkennbar n ...

  • `mks am 22.05.2008 19:31:17

    Der Typ war vorbestraft und macht das gleiche dann genau so nochmal? Dann ist ihm nicht zu helfen, selbst Schuld... Und außerdem: Raubkopien über eBay verticken ist nicht nur dumm sondern auch unheimlich dreist. Da finde ich solch eine Strafe durchaus angemessen! Schließlich verd ...

  • ichauchda am 22.05.2008 19:28:06

    Wieso? {nicht ernst gemeint}. Der "fastix" hat vor dem LG Kassel doch soeben auch "fast freiwillig" seine Berufung wegen seiner vorsätzlichen Lügen gegenüber einer Gerichtsvollzieherin zurückgenommen. :D An alle "Nebelkerzenwerfer" Rote Glut brennt :D [URL= ...

  • Tr1umph am 21.05.2008 08:57:48

    Wurd der jetz wegen dem Verkauf der Filmchen verknackt? Oder einfach weil der dümmer war als die Polizei erlaubt?:rolleyes: ...

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