
Die Wuppertaler Kammer bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz. Dem Beklagten wird vorgeworfen, er habe in 16 Fällen Mitschnitte aktueller Kinofilme und DVDs über das Internetauktionshaus eBay verkauft. Zum außerordentlichen Strafmaß kam es auch durch den Umstand, weil der Mann bereits wegen vergleichbarer Vergehen vorbestraft war. Dieser hatte darauf plädiert, es handelt sich bei den Filmen lediglich um "Privatkopien". Der Richter argumentierte, es müsse deutlich gemacht werden, dass es sich beim unrechtmäßigen Kopieren (und dem entsprechenden Verkauf der Medien) eben nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Als "quasi geschäftsmäßig" bewertete das Gericht den Vertrieb kürzlich veröffentlichter Kinofilme und entsprechender Verleihoriginale über das Internet. Auch seine Aussage, es würde sich dabei um nicht mehr vermietbare Werke handeln, konnte das Strafmaß nicht mindern.
Wegen des Vertriebs von Raubkopien in 21 Fällen war der Angeklagte bereits in einem vorherigen Verfahren verurteilt worden. Fast scheint es, die Wuppertaler Richter wollen im aktuellen Fall ein Exempel an dem Beklagten statuieren. Den selbst ernannten Sittenwächtern der deutschen Filmindustrie dürfte dieses harte Urteil sehr entgegen gekommen sein.
News Redaktion am Dienstag, 20.05.2008 12:00 Uhr
Wieso? {nicht ernst gemeint}. Der "fastix" hat vor dem LG Kassel doch soeben auch "fast freiwillig" seine Berufung wegen seiner vorsätzlichen Lügen gegenüber einer Gerichtsvollzieherin zurückgenommen. :D War das jetzt eine neue Lüge Ihrerseits oder hat Herr N ...
Meinst du der echte Gravenreuth vertreibt sich hier seine Zeit rum, um mit uns solche belanglose Dinge zu diskutieren die kein Geld einbringen. It s fake mehr nicht, sollte eigentlich klar sein. Tipp: wenn man keine Ahnung hat, einfach 'mal Klappe halten! Du hast erkennbar n ...
Der Typ war vorbestraft und macht das gleiche dann genau so nochmal? Dann ist ihm nicht zu helfen, selbst Schuld... Und außerdem: Raubkopien über eBay verticken ist nicht nur dumm sondern auch unheimlich dreist. Da finde ich solch eine Strafe durchaus angemessen! Schließlich verd ...
Wieso? {nicht ernst gemeint}. Der "fastix" hat vor dem LG Kassel doch soeben auch "fast freiwillig" seine Berufung wegen seiner vorsätzlichen Lügen gegenüber einer Gerichtsvollzieherin zurückgenommen. :D An alle "Nebelkerzenwerfer" Rote Glut brennt :D [URL= ...
Wurd der jetz wegen dem Verkauf der Filmchen verknackt? Oder einfach weil der dümmer war als die Polizei erlaubt?:rolleyes: ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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