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Oregon: Gesetzestexte zitieren verboten, Anhörung angesetzt

Die Betreiber der juristischen Fachseite Justitia.com bekamen jüngst erneut Post. Der Staat Oregon besteht weiterhin darauf, dass der komplette Abdruck ihrer Gesetzestexte gegen das Urheberrecht verstoßen soll. Anstatt die Gesetzestexte in voller Länge anzuzeigen, soll man stattdessen auf die offizielle Website verlinken. Für den 19. Juni wurde eine Anhörung vor einem Gremium angesetzt, wo die Anwälte beider Seiten ihre Standpunkte zum Ausdruck bringen sollen.

Die Vertreter des Staates Orgeon sind der Meinung, Justitia.com würde ihr Recht auf geistiges Eigentum verletzen. Explizit gemeint sind damit lediglich Kleinigkeiten wie das Arrangement der Texte, die Einleitung, die juristischen Erläuterungen und sogar an der übernommenen Seitennummerierung, Tabellen und dem Index nimmt man Anstoß. Die Texte wären bereits im Web verfügbar, man lädt die Betreiber der Website dazu ein, stattdessen auf die eigene Seite zu verlinken und so die Besucherströme umzuleiten.

Bereits im April drohte man im Verlauf der Abmahnung damit, notfalls ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Die Betreiber von Justitia.com antworteten darauf, sie hätten zahlreiche Fehler bezüglich der Programmierung der Seite gefunden. Die Inhalte hätte man für die Besucher einerseits weder sonderlich einladend gestaltet, andererseits hätte man auch nicht versucht, jegliche Webcrawler von der kompletten Indizierung der Seite abzuhalten. Man will also von den Benutzern der Suchmaschinen gefunden werden. Und auch wenn Gesetze generell jederzeit gequotet werden dürfen, die Konkurrenz soll den Inhalt der staatlichen Website mit Hinweis auf die unveränderte Rechtslage seit 1953 nicht übernehmen.

Die Firma Justitia Inc. ersucht nun eine Klärung des Sachverhalts, sie werden sich mit allen Mitteln gegen die Abmahnung wehren. Die Problematik erscheint umso unverständlicher, da auf Justitia.com, bis auf den eigenen Marketing Service überhaupt keine Werbung geschaltet wird. Auch wenn die Gesetzestexte nicht vor ihrer Verbreitung geschützt sind, so kann man den Betreibern nicht mal vorwerfen, sie würden sich dank fremder Inhalte bereichern wollen.

(Via BoingBoing & public resource.org, thx!)

News Redaktion am Donnerstag, 22.05.2008 08:38 Uhr

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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Schattenspieler am 23.05.2008 18:16:05

    Dann besser hier als da wo du bist … *hrhr* :D ...

  • Zipvelklatschar am 23.05.2008 16:01:00

    :eek: Das ist'n scherz, oder?! "Hey, hört auf das volk aufzuklären, wen sollen wir sonst wegen Gesetzesüberschreitung verklagen und einsperren?" *Nich wirklich froh bin, hier zu sein, aber besser wie dort* :confused: ...

  • Schattenspieler am 23.05.2008 15:18:50

    Hehe, Quelle lesen macht schlau: justia.com ist der korrekte Name - passiert, wenn man nicht aufpasst ^^ Ich kann zwar die Idee dahinter verstehen, daß nur der Gesetzestext an sich zitiert werden darf, trotzdem entzieht es sich (mir) dem gesunden Menschenverstand, warum von einer staatlichen Quell ...

  • miclange am 23.05.2008 14:23:14

    komisch das ich bei Justitia.com auf einer hp von ner deutschen anwaltskanzlei lande fehler in der redaktion? wie heißt die seite richtig? ...

  • Hirnblaehung am 22.05.2008 12:44:57

    Die ham ja mal voll den Schmisss die Jungs -.- mFg ...

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