
Mit der Unterstützung der Verbraucher kann die ZPÜ bei diesem Vorhaben bestimmt nicht rechnen, denn wer ist schon bereit für einen modernen Musikspieler schlappe 200 Euro mehr zu bezahlen. Davon sollen aber nicht nur die iPods betroffen sein, auch andere Speichermedien sollen vom Preisaufschwung erfasst werden. Annähernd 16 Euro kämen bei einer 320-Gigabyte Festplatte zum regulären Verkaufspreis hinzu. Das entspricht dann einer Preissteigerung von satten 33 Prozent.
Noch fließen die Vorhaben nicht in die Preisbildung seitens der Hersteller ein, bis zu den ersten Preissteigerungen wird es nach einer Einigung nicht lange dauern. Allgemein beträfe dies eine sehr breite Produktsparte, angefangen von Mp3- und Audiogeräten sowie den unterschiedlichsten Massenspeichermedien. CD-, DVD-, HD-DVD- und Blu-ray -Brenner, Festplatten, Kassettenrekorder, MP3-Player, MP3-fähige Handys, Sat-Receiver mit Festplatte und/oder DVD-Rekorder, Speicherkarten aller Art sowie Videokassetten und Videorekorder. Die treibende Kraft hinter diesem Vorhaben ist der zu Beginn 2008 in Kraft getretene 2. Korb der Urheberrechtsnovelle. Da nun natürlich auch die Importeure und Hersteller Druck machen und nicht ohne Grund Verkaufseinbußen befürchten, wird jetzt aktuell um jeden Cent und Euro verhandelt.
Dieses Thema wird künftig für viel Unruhe und Diskussionen sorgen. Besonders Verbraucherschützer blicken dem Vorhaben kritisch und entzürnt entgegen.
Sollte es zwischen der ZPÜ und den Herstellern zu keiner Einigung kommen, wird sich das Gericht dem Fall annehmen müssen. Der Konsens brennt ohnehin etwas unter den Nägeln, denn laut Gesetz müssen die Parteien bis Ende 2009 auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Stellt sich nur die Frage, ob wir Konsumenten in der Vergangenheit nicht schon oft genug zur Kasse gebeten wurden?
(via netzpolitik.org, thx)
News Redaktion am Montag, 26.05.2008 20:58 Uhr
Kommt einfach alle nach Österreich. da hat der Oberste Gerichtshof zumindest etwas Hirn gezeigt ;) : Quelle: www.aume.at austro mechana und die übrigen Verwertungsgesellschaften waren der Überzeugung, dass nach dem geltenden UrhG au ...
Un man kann da Pirat werden obwohl man wie ein Buchhalter aussieht.:T ...
Ich wandere in die Karibik aus :D Da kann man einfach nur am Strand sitzen und raubmordkopierte Musik hören, und dank .to interessierts garantiert niemanden :) ...
http://www.heise.de/newsticker/Noch-keine-Entscheidung-ueber-Urheberrechtsabgabe-auch-nicht-fuer-den-iPod--/meldung/108485 ...
5€ mehr pro Blatt Papier sowie Stift, immerhin kann man damit auch bspw. Bücher oder Songtexte abschreiben oder einfach 1en und 0en kopieren. :T Deutschland kotzt mich echt immer mehr an... ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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