
Bei den momentanen Rekordpreisen an der Zapfsäule kommt solch ein Ereignis natürlich wie gerufen. Vielleicht dachte sich die Angeklagte "It's not a bug, it's a feature", denn nicht nur einmal kam sie in diesen Genuss, sondern satte 33-mal tankte sie ihren PKW kostenlos auf.
Juristisch gesehen ein äußerst heikler Fall, denn wie will man diesen Vorfall überzeugend als Straftat hinstellen? Es handelt sich um keinen Betrug, weil keine Täuschung vorliegt. Es ist kein Diebstahl, weil nichts weggenommen wird, zudem tankt sie ganz regulär ohne Anwendung von Tricks an der Zapfsäule. Die Beschuldigte wollte ja finanziell für das Gekaufte aufkommen, es kam nur nie zu einer Abbuchung vom Konto. Ein Einbruch hat auch keiner stattgefunden.
Also wurden alle Möglichkeiten geprüft, um sie irgendwie anderweitig juristisch dingfest zu machen. Es lief sich dann auf § 263 a StGB hinaus: "Beeinflussung durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs." Laut diesem Paragrafen ist also die elektronische Bezahlungsvariante und der Tankvorgang eines bestimmten Betrages als unbefugte Einwirkung zu deklarieren. Das ist natürlich juristisch gesehen sehr grenzwertig wenn man befugt tankt, solange sich der Betrag unter oder über einer gewissen Höhe befindet und dementgegen unbefugt, sobald die Rechnung einen gewissen Betrag erreicht. Ihr wird das Ausnutzen eines rechtswidrig erlangten Wissens vorgeworfen. Wenn sie ihre Kontobelege mit ihren Quittungen vergleicht und feststellt, dass das Geld der Tankstelle nicht abgebucht wurde, wo liegt da die Rechtswidrigkeit vor? Das OLG befand, auf die Frage, wie die Person zu dem Wissen gekommen ist, kommt es vorliegend nicht entscheidend an. Die Kenntniserlangung war zwar nicht rechtswidrig, zugleich haben die Richter des BGH aber ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass der Tatbestand des Computerbetrugs trotzdem auch ohne diesen Umstand gegeben sein kann.
Deutlicher als der Berliner Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig kann man es nicht ausdrücken: "Wir haben zwar nicht wirklich ein Gesetz, das paßt. Dann biegen wir das Gesetz eben solange, bis es paßt. Denn: Laufen lassen? Das geht doch nicht! Was soll das gesunde Volk dabei empfinden?!"
(via fefes blog, thx!)
News Redaktion am Mittwoch, 28.05.2008 23:03 Uhr
gerade jetzt wo die in Brasilien das große Ölfeld gefunden haben, was ca. 33Mrd Barell fassen soll. Dann noch einen auf - das Öl geht uns aus machen, stinkt doch bis zum Himmel. IndianerDas Öl geht nicht aus, es wird nur knapper, weil die Fördermenge sinkt. Auch das b ...
"Dann biegen wir das Gesetz eben solange, bis es paßt." Da kann einem ja der Arsch auf Grundeis gehen. Biegen bis es passt - unglaublich. ...
Die Frau wird auf jeden Fall Recht bekommen. Wenn dies nicht so wäre, würde mir die Justiz meine Illusion in Bezug auf eine Bananenrepublik perfektionieren. ...
Ist die Frau schuld daran, dass die Kohle nicht von ihrem Konto abgebucht worden ist? Sehe ich auch so, es ist die Aufgabe der Tankstelle die Forderung geltend zu machen und nicht Aufgabe der Frau dafür zu sorgen, dass das Geld abgebucht wird. Sie hat die Abbuchung in kein ...
"Wir haben zwar nicht wirklich ein Gesetz, das paßt. Dann biegen wir das Gesetz eben solange, bis es paßt. Denn: Laufen lassen? Das geht doch nicht! Was soll das gesunde Volk dabei empfinden?!" Steht doch hier in diesen thema ... die frau kann nichts dafür ... sieht man wieder mal das ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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