
Aber der Reihe nach: In seinem Forum und in Radiointerviews gab Herr Doehler an, dass es bei einem Sender seiner Meinung nach nicht mit rechten Dingen zuginge. Er gewann den Eindruck, dass mit den zur Sendung durchgestellten Anrufen etwas nicht stimmen würde. Seine Aussage stützte sich auf die Erfahrungswerte zahlreicher Forumsteilnehmer, einen Beweis für diese Aussage hat er leider nicht. Kurz darauf erhielt Herr Doehler von den Anwälten der Firma Callactive GmbH aus dem Haus Endemol eine Unterlassungsver- pflichtungserklärung, in der er sich verpflichten sollte, nicht länger in Bezug auf die von der Callactive GmbH produzierten Call-In-Sendungen auf den Fernsehkanälen "Nick", "Viva" und "Comedy Central" die Behauptung aufzustellen, dass dort sogenannte "Scheinanrufer" platziert werden. Eine leicht modifizierte Unterlassungserklärung unterzeichnete er dann am 12. Februar 2007 und nahm auch die entsprechende Passage aus dem online zur Verfügung gestellten Radiointerview. Zudem verschob er die angemahnten Threads in einen privaten Bereich und sicherte dem Unternehmen per email zu, dass er in Zukunft auf unkontrollierte Aussagen bezüglich der Firma achten werde.
Doch es kehrte keine Ruhe ein - am 01. März 2007 kam es innerhalb des Forums durch den Beitrag eines Users dazu, dass sich die Firma Callactive GmbH veranlasst sah, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- Euro gegen Herrn Doehler auszusprechen. Im Laufe des Frühjahrs kam es zu zahlreichen weiteren Abmahnungen und Vertragsstrafenanforderungen, die sich jeweils in ihrer Höhe steigerten. Ende April verlangte die Firma die Abgabe einer erneuten Unterlassungserklärung, die Doehler aber nicht abgab. Daraufhin erwirkte das klagende Unternehmen beim Landgericht München eine Einstweilige Verfügung gegen Herrn Doehler. Mehr und mehr Briefe trudelten beim Berliner Forumsbetreiber ein, die jeweiligen Beiträge löschte er sofort. Teilweise waren diese von ganz neuen Teilnehmern erstellt worden und waren nur für wenige Minuten einsehbar, bis auch sie gelöscht waren. Insgesamt summierte sich der Streitwert der Klage, die am 18. Mai beim Landgericht Berlin eingereicht wurde, zu der stolzen Summe von 20.693,70 Euro. Doch damit nicht genug. Auf Anfrage der Gulli Redaktion antwortete uns Herr Doehler:
"Ich erhielt im April eine Pfändungsandrohung auf meine Domain "call-in-tv.de" von der Fa. Callactive GmbH, da diese aus diversen. Rechtsstreitigkeiten gegen das Forum (bzw. mich) noch diverse Forderungen offen hatte, insgesamt ca. 7.000,- Euro. Diese Pfändungsaufforderung belief sich auf eine Forderung im Wert von 3.600,- Euro. Diese Forderung habe ich beglichen, indem ich mir ein privates Darlehen besorgte und damit umgehend diese Forderung beglich. Gleichzeitig lies ich die Domain auf eine dritte Person umschreiben.
Da also weitere Forderungen geltend gemacht werden konnten, versuchte es die Callactive GmbH erneut mit einer Pfändung der Domain. Sie ließ dazu den Wert der Domain vom Amtsgericht Berlin Schöneberg auf 2.000,- Euro schätzen und pfändete also erneut. Zu diesem Zeitpunkt gehörte mir die Domain jedoch gar nicht mehr.
Also versuchte man es am 24.05.2008 nun über die dritte Person, an diese Domain zu gelangen, indem man Ihr eine Klage zukommen ließ, die auf den ersten Blick so aussah, als ob man die restlichen Forderungen, die man gegen mich hatte, nun vom neuen Domaininhaber fordern würde oder dieser aber ersatzweise die Domain rausrücken solle. Dies teilte mir der neue Domainbesitzer am 24.05.2008 gegen 10:30 Uhr via email mit, woraufhin ich umgehend telefonischen Kontakt mit diesem aufnahm. Ich bat ihn, zunächst in der Sache nichts zu unternehmen, bis sich mein Anwalt die Sache angesehen hätte. Ich telefonierte mit meinem Anwalt, der sah sich die Sache an und war der Meinung, dass es schlimmer aussehen würde, als der Fall ist.
Ich bat also Mister X nichts Überstürztes in der Sache zu unternehmen. Es sei Wochenende und in der Zeit könne man erst mal eh nichts weiter machen. Wir aber könnten uns Gedanken machen, wie wir da jetzt weiter verfahren. Hinzukommt, dass Mister X beim SWR beschäftigt ist und nun befürchtete, das dieser in diese Geschichte nun involviert wird, was ein Disaster wäre und was ihn enorm unter Druck setzte. Ich bat ihn, auf einen Rückruf meines Anwalts zu warten und vorher bitte auf keinen Fall etwas zu unternehmen.
Leider hatte mein Anwalt erst gegen ca. 20:30 Uhr die Zeit, sich bei Mister X zu melden, aber da war es bereits passiert. Mister X brach unter dem Druck zusammen und händigte die Domain an Callactive aus, da diese ihm wohl ein Angebot machten, die Klage gegen ihn umgehend zurückzuziehen, wenn dieser umgehend die Domain "call-in-tv.de" an Sie aushändigen würde.
Nun ist die Domain also im Besitz von Herr Stephan Mayerbacher, die Forderungen gegen mich bestehen jedoch weiter. Aber das ist nicht das Schlimmste. Wie sich am Samstag, den 25.05.2008 rausgestellt hat, hat Herr Mayerbacher bereits am 19.02.2008 beim Deutschen Marken- und Patentamt eine Wort-/Bildmarke auf "CALL-IN-TV" beantragt, der am 09.04.2008 entsprochen und die am 09.05.2008 veröffentlicht wurde!"
Darüber hinaus steht zu befürchten, dass das Unternehmen versuchen könnte die neue Domain des Forums ebenfalls zu übernehmen. "Da ich jedoch noch im Besitze der Domain "call-in-tv.net" bin, läuft das Forum nun über diese URL. Es sieht jedoch alles danach aus, als ob Herr Mayerbacher demnächst versuchen wird, sich auch diese zu besorgen oder mir die Verwendung des Begriffs "CALL-IN-TV", der von mir im Februar 2006 so erschaffen wurde und unter dem das Forum bis heute lief, zu untersagen! Im Moment zwar Spekulation, aber angesichts der Vorfälle der letzten Tage durchaus denkbar. Ich werde jedoch Widerruf beim Patent- und Markenamt gegen die Wort/Bildmarke einlegen."
Der Ausgang des Widerrufs beim Patentamt und der Klage bleibt vorerst abzuwarten, für Herrn Doehler könnte die Angelegenheit ein kostenspieliges wie böses Ende nehmen. Noch ist sein Forum unter call-in-tv.net erreichbar. Man sieht allerdings erneut, auf welch dünnem Eis sich die Betreiber von Foren in Deutschland bewegen. Sie sollen nicht nur für ihre eigene Meinungsäußerung sondern auch für die aller Teilnehmer des Forums haftbar gemacht werden. Verliert der Berliner den Prozess, dürfte dies ohne Zweifel seinen finanziellen Ruin darstellen.
Ist es wirklich wünschenswert, dass sich in unserem Land das Thema Meinungsfreiheit tatsächlich in dieser Form darstellt? Wir werden über den Fall weiterhin ausführlich berichten.
News Redaktion am Donnerstag, 29.05.2008 12:54 Uhr
Wer sich von den Sendern verarschen lässt ist selber SCHULD. Sorry, aber bei solchen Äußerungen platzt mir der Kragen... Wieso soll eigentlich immer der Betrogene selbst Schuld sein? Nehmen wir mal folgende (fiktive) Geschichte: Der kleine Max (11 Jahre), beide Elte ...
Wer sich von den Sendern verarschen lässt ist selber SCHULD. Cu Verbogener ...
Naja - wie üblich also: Grosse Fresse, nix dahinter... :rolleyes: Aber der geneigte Leser findet weitere (Eigen-) Torszenen der Woche, von dem Mann der die (vermeintlichen) Misserfolge anderer so gern rausposaunt, aber beim eigenen Dauergelose die Zähne nich auseinander bekomm ...
Es ist schon erstaunlich, dass äußerst auffallend oft jemand zum definierten Endpunkt einer Sendung durchgestellt wird. Die zwei bis fünf Stunden vorher aber niemand. Und interessant ist auch, dass es eine auffallend hohe Anzahl von Auflegern und Falschantworten gibt. al ...
Wie neulich bei Stefan Niggemeier zu lesen war, gibt es ein Angebot, dass Doehler die Adresse http://www.call-in-tv.info nutzen kann, falls Callactive wieder kassieren will. Alternativ sollte er sich auf jeden Fall eine (zweite) Domain bei einem Provider mit Privacy-Schutz und ohne Impre ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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