
"In Anbetracht der Tatsache, dass es in Deutschland derzeit nicht einmal genügend Internet-Fahnder gibt, ist es schon erstaunlich, wie vehement und wie oft die Politik seit geraumer Zeit nach bürgerrechtsverletzenden Überwachungsmaßnahmen ruft", wundert sich naiin-Präsident Arthur Wetzel, dessen Initiative nach eigenen Angaben seit acht Jahren auch ohne Online-Durchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung erfolgreich Kinderpornografie im Internet bekämpft. Er kritisiert vor allem die Argumentationsweise seitens der Politik: "Jedes Mal, wenn sich derlei ausufernde Maßnahmen nicht sachlich mit der Abwehr terroristischer Gefahren begründen lassen, wird der Begriff Kinderpornografie politisch mobilisiert".
Dass der jüngste bayerische Vorstoß die Anordnung durch einen Richter beinhaltet, sei zwar zumindest aus rechtsstaatlicher Sicht ein begrüßenswerter wenn auch kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dennis Grabowski, Presse-Sprecher von naiin e.V. antwortete uns auf unsere Anfrage: "Ein besserer Schritt wäre, wenn neben dem Richter unter anderem auch die jeweiligen parlamentarischen Kontrollgremien einbezogen würden".
Dass solche Hightech-Maßnahmen den erwünschten Erfolg zeigen, bezweifelt man allerdings. Hightech kann eine ordentliche polizeiliche Ermittlungsarbeit nicht ersetzen. Man befürchtet im Gegenteil, dass die Strafverfolger im falschen Vertrauen auf die Technik zu schnell online durchsuchen könnten und dabei Bürgerrechte verletzen. Man sähe schon heute anhand der "normalen" Hausdurchsuchungen, wie leichtfertig - trotz richterlichen Vorbehalts - mit derlei Ermittlungsinstrumenten umgegangen wird.
Die Wirtschaftsinitiative, die eine Beschwerdestelle zur Beanstandung illegaler Internet-Inhalte unterhält, spricht sich stattdessen für die Beseitigung personeller und struktureller Defizite bei der Verfolgung von via Internet verübten Straftaten aus. Die Bekämpfung von Websites mit Kinderpornos gestaltet sich aber häufig schwierig, weil solche Seiten von Europäern in anderen Staaten gehostet werden, um sich der jeweiligen Justiz ihres eigenen Landes zu entziehen. Da entwickeln sich die Pläne der Bayern schnell zu einer Luftnummer. Herr Grabowski dazu: "Für den Fall, dass sich der Vorstoß der bayerischen Landesregierung tatsächlich auf den Kampf gegen kinderpornografische Websites bezieht, sehen wir das ebenso. Allerdings ist es schwierig dies zu beurteilen, da die Landesregierung ihren Vorstoß in dieser Hinsicht unseres Wissens nach noch nicht genau begründet hat". Naiin bezweifelt aber generell, dass die Einführung des Instrumentes Online-Durchsuchung nennenswerte Fortschritte im Kampf gegen Kinderpornografie bringen würde. Wir hakten auch nach, wie viel mehr Budget man sich bei naain diesbezüglich vorstellt. "Nein, konkrete Zahlen können wir nicht nennen. Um diesbezüglich seriöse Angaben liefern zu können, müsste die Situation aller relevanten Dienststellen im Land analysiert werden. Der Gesamteindruck, den wir bisher gewinnen konnten, ist allerdings kein guter".
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz warnte ebenfalls vor den geplanten Vorhaben. "Bayern erweist sich erneut als risikofreudiger Pionier auf dem Feld verfassungsrechtlich problematischer Regelungen. Justizministerin Merk will auch für Strafverfolgungsbehörden über die heimliche Online-Durchsuchung und -Überwachung hinaus sogar das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnungen erlauben".
Die Landesregierung gab am 27.05. bekannt "Das Thema Datenschutz ist hier sicher kein Hindernis". Eine vorherige Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz hätte allerdings ergeben, dass diese Einschätzung insbesondere aus folgenden Gründen unzutreffend ist: "Der bayerische Entwurf sieht das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnungen zur Vorbereitung der Online-Durchsuchung vor. Dies wirft erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung auf. Art. 13 GG erlaubt nur offene Wohnungsdurchsuchungen; heimliche Durchsuchungen setzen eine Änderung des Grundgesetzes voraus. Die Bundesregierung hat daher aus gutem Grund im Entwurf des Bundeskriminalamtsgesetzes von der Einführung eines solchen heimlichen Betretungs- und Durchsuchungsrechtes Abstand genommen.
Die Zusicherung, dass die Online-Durchsuchung nur in wenigen Fällen "schwerster Kriminalität" erlaubt werden soll, wird bereits durch die Tatsache widerlegt, dass die Maßnahme bei über 50 Straftatbeständen zulässig sein soll. Die im Straftatenkatalog genannten Straftatbestände beschränken sich bei genauer Betrachtung auch nicht auf schwerste Kriminalität wie z. B. Terrorismus. Dazu kommt noch, dass der Einsatz der Online-Durchsuchung in Bayern auch für Polizei und Verfassungsschutz zur Gefahrenabwehr vorgesehen ist. Daher besteht die Gefahr, dass Online-Durchsuchungen in der Praxis künftig als Standardmaßnahme auch in Fällen geringerer Bedeutung eingesetzt werden".
Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger - egal ob sie etwas zu verheimlichen haben oder nicht - bleibt zu hoffen, dass dieser Gesetzesantrag Bayerns im Bundesrat verworfen wird. Hoffentlich zieht man dort die Notbremse, wenn die Politiker im hehren Kampf gegen die bösen Terroristen und Kinderschänder mal wieder weit über das erlaubte Ziel hinaus geschossen haben.
News Redaktion am Dienstag, 03.06.2008 22:01 Uhr
Es war doch so klar, dass die sowas machen ( wollen ). Bei dem verlogenen Sauhaufen könnt ich ausrasten :dozey:. ...
Da denke ich mir immer: Ist diese Weigerung Parallelen zwischen irgendwas und den Nazis zu ziehen, eigentlich nicht eine Form von (negativer) Verherrlichung? Sehe ich nicht so, die "Weigerer" versuchen damit eher, eine "drohende" unangenehme Diskussion im Keim zu ersticken, ...
Und wenn man dann mit Beispielen aus der deutschen Vergangenheit kommt, ist man der böse Nazivergleicher, da kann der Vergleich noch so passend sein. Obwohl '33 noch nichts mit Genozid vorkam, sondern nur der schrittweise Abbau der Demokratie stattfand. Da denke ich mir immer: Ist diese Weigerung ...
@Deathland auch meine meinung. das gleiche erlebe ich immer wieder aus meinem umfeld - ob nun arbeitsloser oder akademiker - die ganze bank hindurch höre ich nur: "ja und, was geht dich das an" ; "das betrifft dich aber am ende nicht" -.- usw ich bin auch schon müde geworden, die leute aufzuklà ...
Onlinedurchsuchung gegen Kinderpornos - und was passiert????? Sie schauen bei jeden Bürger auf die Festplatte finden den Schweinkram der Perversen nicht aber ein paar MP3 Dateien oder Filesharingprogramme und schon wandert Mann/Frau in den Knast. Ist schon schön wenn man den kleine Bürger unter d ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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