
Die in Quebec ansässige Union des consommateurs ist das kanadische Pendant zur deutschen Verbraucherschutzzentrale. In ihrer am 29. Mai eingereichten Klage wirft sie dem Internetanbieter Bell Canada Inc. vor, irreführende Werbeversprechen gegeben zu haben, berichten die CBC News Canada. Im Jahr 2006 habe es gehießen, ihr Angebot bestünde in "immer verfügbarer, konstanter Hochgeschwindigkeit, ohne frustrierende Unterbrechungen tagsüber während der Stoßzeiten". Dem entgegen steht die mittlerweile eingestandene Praxis von Bell, während der Stoßzeiten die Datenpakete ihrer Kunden per Deep Packet Inspection (DPI) zu analysieren und diese bei hohem Datenaufkommen, vor allem durch P2P-Anwendungen wie BitTorrent, künstlich zu verlangsamen. Ein weiterer Vorwurf der Verbraucherschützer ist, dass das Ausspähen des Internetverkehrs von Bells Kunden datenschutzrechtlich bedenklich sei. Auch seien Nicht-P2P-Anwendungen wie Voice-over-IP-Telefonie und Virtuelle Private Netzwerke (VPNs) von der Maßnahme betroffen. Bell verteidigt das Vorgehen damit, dass die Drosselung unumgänglich gewesen sei, um die Spitzengeschwindigkeit all ihrer Kunden aufrecht zu erhalten.
Die Maßnahmen von Bell und anderen ISPs führten letzte Woche zu einer Demonstration von 300 verärgerten Kunden vor dem kanadischen Parlamentsgebäude. Die Verbrauchervereinigung klagt auf eine nachträgliche Erstattung von 80% aller von Kunden entrichteter Providergebühren. Das entspricht in etwa der Geschwindigkeitsreduktion durch den ISP. Zusätzlich sollen Bell-Kunden 600 Kanadische Dollar (das entspricht zurzeit 385 Euro) als Entschädigung für falsche Werbung und umgerechnet 962 Euro Wiedergutmachung für die Verletzung der Persönlichkeitsrechte erhalten. Bell will sich während des laufenden Verfahrens nicht zu den Vorwürfen äußern.
Indes will die regierende konservative Partei in den nächsten Tagen ein umfassendes Gesetzespaket zur Verfolgung und Bestrafung von Vergehen gegen das Urheberrecht vorstellen. Dieser sieht laut der kanadischen "National Post" vor, dass Urheberrechtsverletzungen per Peer-To-Peer-Tauschbörse eine Strafe von 500 Dollar (321 Euro) nach sich zögen. Unklar bleibt, ob sich dies auch auf hochgeladene Dateien, Files im Share-Ordner, einzelne Musiktitel oder Alben, bezieht. Weitere Punkte des Entwurfs besagen, dass es unzulässig sei, Handys zu entsperren, Kopierschutzsysteme von Audio-CDs zu umgehen, um sie beispielsweise auf MP3-Player zu übertragen, sowie die "Timeshift"-Funktion moderner TV-Festplattenrekorder wie dem "TiVo" zu nutzen, wenn der Sender es nicht zulässt. Der Gesetzesentwurf wird derzeit im Büro des Premierministers fertiggestellt. Ein Datum, wann das Parlament über das Gesetz abstimmt, steht noch nicht fest.
Michael Geist, Blogger, Experte für Internetrecht und Juraprofessor an der Universität Ottawa, äußert gegenüber der National Post seine Besorgnis:
"Der Kern [des Gesetzespaketes] ist wirklich das Verlangen, dem Druck der USA nachzugeben, indem man etwas beschließt, das dem US-Digital Millenium Copyright Act sehr nahe kommt." Und weiter: "Die Ironie daran ist, dass während Filesharing als erste Begründung für die neue Gesetzgebung gesehen werden könnte, die Realität ist, dass einzelne Kanadier und die Produkte, die sie alltäglich kaufen, am allermeisten davon betroffen sein werden." In seinem Blog kritisiert Geist zudem die unklaren Formulierungen für die Strafen sowie deren unangemessen hohen Summen.
Ein ähnlicher Versuch im Jahr 1997, Copyrightvergehen zu dämonisieren schlug aufgrund von massiven Protesten der Bürger fehl. Im Jahr 2004 entschied der Federal Court, dass ISPs Daten ihrer Kunden an die Filesharingjäger grundsätzlich nicht auszuhändigen hätten, so dass bis heute kein privater Filesharer in Kanada vor Gericht landete. Diverse kanadische Künstler fühlen sich von den Lobbyverbänden nicht vertreten und auch die Polizei von Kanada sieht Filesharing eher als "Kleinigkeit" an, deren Verfolgung unangemessen sei. Möglicherweise ist der Einfluss, den die Meinung der Bürger Kanadas auf die Politik immer noch zu haben scheint und die Realität von Filesharing als etwas Alltäglichem, was dieses Gesetz noch verhindern kann. Den Kanadiern wäre es zu wünschen.
(via torrentfreak's twitter news: 1, 2, thank you!)
Bild: Michael Geist (Foto von Aaron Swartz für Wikipedia)
News Redaktion am Mittwoch, 04.06.2008 14:39 Uhr
god bless america the greatest country in the world... noch ein land in das man nicht mehr auswandern kann;) ...
Das Verbot der Timeshift-Verwendung zB während Werbeblöcken lässt den Gang zur Toilette in dieser Zeit zur illegalen Umgehungshandlung werden, die den gleichen Tatbestand darstellt. Also dann Kanadier, zukünftig schauen ob es eine erlaubte Abwesenheit ist oder nicht - man kann ja auch eine Bettf ...
Kanada gilt vielerorts als der liberalere Gegenpart zu den USA in Nordamerika. Aktuelle Neuigkeiten im Kontext der Filesharing-Gesetzgebung aus dem Land mit der Ahornblattflagge lassen dieses Bild ambivalent erscheinen. Auf der einen Seite wurde ein Internetprovider verklagt, weil er Filesharern ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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