
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat im April 2008 einen zweiten Referentenentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt. Ziel ist es mehr Datenschutz und Transparenz bei Auskunfteien herzustellen. Außerdem soll der Einsatz der Scoring-Verfahren, die das Ausfallrisiko bei der Kreditvergabe berechnen würden, gesetzlich geregelt werden. Beim Kreditscoring werden auf Grundlage der Kundendaten wie "Kunde seit", "Wohnort", "Beruf", "Sicherheiten" etc. Punkte vergeben, diese gewichtet und dann zu einer einzelnen Bonitäts-Note zusammengefasst. Die Gesamtnote soll die Zahlungsfähigkeit des Kunden vor Vergabe eines Kredites so exakt wie möglich bestimmen. Bei zu wenig Punkten erhält der Kunde entweder keinen oder einen Kredit zu ungünstigeren Konditionen. Kritiker des Gesetzentwurfs befürchten, dass der Gesetzentwurf in dieser Form zu einer Erschwerung und Verteuerung der Kreditvergabe zulasten der Verbraucher führt. Zudem werde sich die Qualität von Kreditvergabeentscheidungen verschlechtern.
Die SCHUFA vermisst zudem eine gesetzliche Grundlage, um Wirtschaftsauskunfteien zuzulassen. Im konkreten Fall könnten so immer mehr Unternehmen Bonitätsdaten von Bürgern speichern und weitergeben. Viele Bürger wissen davon nicht mal etwas. Herkömmliche Auskunfteien beziehen ihre Daten aus Handelsregistereinträgen, Auskünften der Meldeämter und Recherchen von externen Mitarbeitern, die unter anderem auch Nachbarschaftsbefragungen etc. durchführen. Neben den überregionalen Auskunfteien wie Creditreform, Schimmelpfeng, Bürgel, Dun & Bradstreet existieren auch zahllose Büros kleiner Unternehmen, die jeweils nur lokal arbeiten. Dazu kommen die Kanzleien diverser Rechtsanwälte, die sich auf das Eintreiben von Forderungen spezialisiert haben und die ihrerseits auch wieder Daten der Schuldner sammeln.
Der Vorsitzende der SCHUFA forderte gestern darüber hinaus, dass man den Verbrauchern auf einfachem Weg wie über eine übergeordnete Internetseite ermöglichen sollte, die über sie gespeicherten Daten bei allen zugelassenen Auskunfteien mithilfe weniger Mausklicks in Erfahrung zu bringen. Manchen Kritikern ist dies schon ein wenig zu viel Offenheit. Zum Schutz der Vertraulichkeit der Daten sollte man es lieber bei der herkömmlichen Schriftform belassen.
Wenn aber Bürger den Eindruck hätten, dass man unberechtigte Daten über sie speichern würde, so schlägt man eine übergeordnete Entscheidungskommission im Sinne eines "Ombudsmannes" vor. In Zweifelsfällen könnten Verbraucher sich an diese unabhängige Stelle wenden, um eine schnelle Klärung herbeizuführen. Bislang gab es keine gesetzliche Grundlage für die obligatorische Einführung einer solchen Schiedsstelle zum Schutz der Bürger. Und auch jetzt ist diese nicht geplant.
Bonitätsinformationen sichern Kredite und Wohlstand? Die SCHUFA ist der Ansicht, je besser Auskunfteien die Kreditwirtschaft und den Verbraucher bei der Kreditvergabe unterstützen können, desto größer wäre der Nutzen für alle. Der Nutzen indes liegt wohl primär aufseiten der Unternehmen und Kreditgeber und weniger beim Bürger selbst. So sehr man die Schutzgemeinschaft loben sollte, was deren Initiative zur Einhaltung eines besseren Datenschutzes betrifft. Aber genauso sollte man an dieser Stelle kritisch sein.
Banken und sonstige Kreditgeber kalkulieren eine sogenannte Ausfallquote von Krediten ein. Das sind Kredite, bei denen sie die verliehenen Gelder wegen einer abgegebenen eidesstattlichen Versicherung, Verzug nach unbekannt etc. nie wiedersehen werden. Die Kosten dieser Ausfallquote werden von den Kreditnehmern bezahlt, die ihre Schulden tatsächlich tilgen. Je unseriöser ein Unternehmen ist, desto höher ist diese Ausfallquote und dementsprechend teurer fallen die jeweiligen Finanzierungsangebote aus. Wer bei den konservativ handelnden Anbietern keinen Kredit mehr bekommt, muss auf ein solches Angebot zurückgreifen, wenn er auf das Geld angewiesen ist. Von daher sichern sich zumindest die Banken schon im Vorfeld gegen mögliche Ausfälle ab.
Man sollte aber auch bedenken: jede Ansammlung von Daten bringt auch Gefahren mit sich! Wer speichert etwas über mich und warum? Wenn keine Auskunft von einem Unternehmen beantragt wurde, man nicht im Handelsregister erscheint oder derjenige nicht durch Mahnbescheide etc. aktenkundig wurde, ist man in den meisten Fällen nicht in den Datenbanken der privaten Auskunfteien vorhanden. Die SCHUFA hat uns alle gespeichert, das beginnt schon bei der Eröffnung eines Kontos. Wer es genauer wissen will, kann bei der SCHUFA oder bei jedem anderen Unternehmen eine Selbstauskunft beantragen. Die meisten Anbieter verschicken diese kostenfrei. In solchen Fällen sollte man die Informationen aus Sicherheitsgründen weiterhin schriftlich über den Postweg verschicken. Eine übers Internet zugängliche Datenbank birgt in den Augen vieler Datenschützer zu viele Sicherheitsrisiken in sich.
Erwähnenswert bleibt in jedem Fall: Wenn selbst einer Datenkrake wie der SCHUFA der geplante Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger nicht ausreicht, das alleine spricht schon Bände.
News Redaktion am Donnerstag, 05.06.2008 11:05 Uhr
Nein, die Austragung kostet nichts, du brauchst lediglich das Erledigungsschreiben deines lokalen Amtsgerichtes und das sendest du dann zur Schufa hin. Ob und wie es dann ausgetragen wird ist Schufas Angelegenheit, man bekommt aber eine schriftliche Bestätigung. Das Amtsgericht selbst macht aber a ...
Ist das nicht so,wenn man die Schulden zurück gezahlt hat, dass der Eintrag dann gelöscht wird? Mit dem Ausgleich einer bei der Schufa gespeicherten offenen Forderung entsteht daher kein Anspruch des Betroffenen auf Löschung dieses Eintrages. Eine Löschung kann erst ...
nein. dann wird aufgeschrieben wie schnell du die schulden abgeschrieben hast. die vermerken sich jedes detail und lassen das in deren scoring einfließen. ...
Ist das nicht so,wenn man die Schulden zurück gezahlt hat, dass der Eintrag dann gelöscht wird? ...
ops:eek: ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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