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Bayern und Niedersachsen: Klagen gegen Kfz-Massenabgleich eingereicht

Zwei Autofahrer aus Bayern und Niedersachsen haben jeweils eine Klage gegen den anlasslosen Massenabgleich ihrer Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien erhoben. Den nun eingereichten Klageschriften zufolge wird in beiden Bundesländern ein massenhafter wie verdachtsunabhängiger Abgleich von Nummerschildern routinemäßig praktiziert. Das Grundgesetz verbietet eine solche Praxis. Auch das Bundesverfassungsgericht konnte in seiner Entscheidung vom März nicht erkennen, dass hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sei.

Noch im März hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden darf. In beiden Fällen wurden die Kennzeichen ohne eine konkrete Gefahrenlage oder ein allgemein gesteigertes Risko von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen aufgezeichnet. Nachdem das Bundesverfassungsgericht entsprechende Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt hatte, haben auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz und Hamburg den Massenabgleich ausgesetzt. Nur der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) und Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) haben sich bislang geweigert, die Massenkontrollen des Straßenverkehrs in ihren Ländern einzustellen. Mit den nun beim Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Regensburg eingereichten Klagen sollen auch diese Länder gezwungen werden, die Grundrechte der Autofahrer zu beachten und den Kfz-Massenabgleich einzustellen.

In Niedersachsen wurde das Kfz-Massenscanning im Dezember 2007 eingeführt, obwohl die Verfassungsbeschwerden gegen die vergleichbaren Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein bereits kurz vor der Entscheidung standen. "Schon 2005 rügte Karlsruhe den niedersächsischen Gesetzgeber für eine präventive Bürgerüberwachungsmaßnahme. Lernen will man in Hannover offensichtlich aber nicht", so Oliver Steinkamp, der die Verfassungsbeschwerde gegen das niedersächsische Gesetz erhoben hat. "

Bayerische Bürger haben dieselben Grundrechte wie alle anderen", sagt Benjamin Erhart, der die Klage in Regensburg eingereichte. Er will mit seiner Klage auch der Bayerischen Regierung zu dieser Einsicht verhelfen. "Leider reißt in den letzten Jahren immer mehr die Unsitte ein, Gesetze nach Gutdünken im Schnellverfahren zu erlassen, statt sie ordentlich auf Verträglichkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen. Wenn die Politik diese Aufgabe nicht mehr wahrnimmt, müssen das eben die Bürger übernehmen!", so der bayerische Kläger weiter.

In Bayern wird der Kfz-Massenabgleich so intensiv wie nirgendwo sonst in Deutschland praktiziert. 35 Scanner erfassen im Dauerbetrieb fünf Millionen Fahrzeuge pro Monat. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt, die Zahlen sprechen für sich. Bis auf die Ermittlung eines Mordverdächtigen und die Sicherstellung einiger Fahrzeuge konnte das System bislang keine herausstechenden Erfolge vermelden. Der schleswig-holsteinische Innenminister erklärte noch im März, das Verfahren stehe im "Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag", zudem würde Personal gebunden werden, "das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne." Nur in Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Thüringen werden aktuell Vorschläge zur Zulassung dieses Instruments debattiert, alle anderen Länder verzichten darauf.

In Nino Leitners Dokumentarfilm "Every step you take" wird eindrucksvoll gezeigt, wie in Großbritannien neben Millionen installierter Überwachungskameras dort zudem flächendeckend das KFZ-Massenscanning durchgeführt wird. Einige der Kameras sollen sogar erkennen können, ob der Fahrer mit einem Handy telefoniert, in ein Gespräch mit seinen Beifahrern vertieft ist oder sein Steuer mit beiden Händen festhält. Ohne unser Grundgesetz und die Klagen dieser mutigen Bürger könnte es sonst so weit kommen, dass auch in Deutschland künftig jeder unserer Schritte festgehalten wird.

(via daten-speicherung.de, thx!)

News Redaktion am Freitag, 06.06.2008 11:13 Uhr

tagsTags: klage abgleich kfz every step you take nino leitner massenscanning auto

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42 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • am 09.06.2008 21:26:09

    Warum nicht? Inzwischen traue ich denen alles zu, gegen "Terroristen" fordert man doch sowas bereits teilweise, und sollte das durchkommen, ist der "nächste" Schritt nur noch ein sehr kleiner. Was glaubste, wieviele "Straftaten" man damit noch aufklären und wieviele man "verhind ...

  • titus_shg am 09.06.2008 11:25:11

    Aber natürlich wird unsere Regierung nie so weit gehen, dass sie Kameras in Privatwohnungen installiert. Aber die Telefone werden verwanzt. Warum nicht? Inzwischen traue ich denen alles zu, gegen "Terroristen" fordert man doch sowas bereits teilweise, und sollte da ...

  • eliveo am 09.06.2008 10:51:19

    Erst einmal wünsche ich den Klägern viel Glück bei ihrer Klage. Dann möchte ich sagen, dass es ein Vorurteil ist, dass Vergewaltiger, auch wenn sie jugendlich sind, beim "ersten Mal" noch Bewährung bekommen. Da muss noch eine günstige Sozialprognose her. Und die zu ermitteln ist schwerer als ...

  • elChupaCabra am 09.06.2008 07:08:45

    Weil das private Räume sind. Übrigens, es gibt schon wieder einen Fandungserfolg durch eine Überwachungskamera. Wieder nur Gehirnblähungen! Und? Was kriegt der Vergewaltiger? Bewährung? ...

  • darth_faker am 08.06.2008 18:47:17

    Einmal Weil das private Räume sind. und sonst immer Ja ja es gibt halt immer welche, die den Täterschutz höher einstufen als den Opferschutz. Hmmm was denn nu? Gefielen Ihnen meine Vorschläge etwa nicht? Dabei war ich hier schon a ...

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