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18. Juni 2008

60.000 Euro Streitwert zu viel? Interview mit Rechtsanwalt Dr. Wachs

Die Kanzlei Schutt & Waetke klagt erstmals mit einem horrenden Streitwert gegen einen abgemahnten Peer-To-Peer User. Wie diese Klage zustande kam, wieso man sie anstrebt, wie der utopische Streitwert von fast 60.000 Euro erstellt wurde, wollen wir herausfinden. Dazu im Gespräch mit gulli, Dr. Alexander Wachs von der Kanzlei Dr. Wachs in Hamburg.

Firebird:
Herr Dr. Wachs, erst mal vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mit uns über die aktuelle Situation bei P2P Abmahnungen zu sprechen. Vergangene Woche erschütterte wohl alle Abgemahnten eine Meldung auf ihrer Seite. Schutt & Waetke klagen bei einem Streitwert von fast 60.000 Euro. Zahlreiche Abgemahnte und aktive Filesharer dürften jetzt natürlich zittern, weshalb uns einige Fragen sehr am Herzen liegen.

Dr. Wachs: Vielen Dank für die Einladung und ein freundliches "Moin Moin" aus Hamburg.

 

Firebird: Wie kam es zu dem Prozess für den Abgemahnten? Handelt es sich hier um eine "richtige" Klage oder lediglich den Gang in ein Hauptverfahren, weil er einer einstweiligen Verfügung widersprochen hat?

Dr. Wachs: Nein, der Abgemahnte bekam eines Tages eine Klage zugestellt. Eine einstweilige Verfügung erging vorher nicht.

 

filesharing, Wachs, Schutt, Waettke, Abmahnung, einsweilige VerfügungFirebird: Die Kanzlei Schutt & Waetke klagt ja scheinbar primär auf Unterlassung. In meinen Augen heißt das, dass der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung (UE) abgegeben hat. Wie kam es hierzu? Wurde ein Rechtsanwalt konsultiert oder ein Forum?

Dr. Wachs: Nun die Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung ist immer anzuraten, im konkreten Fall unterblieb sie allerdings. Im Nachhinein mag dies aber ausnahmsweise nicht so schlimm sein, weil die Klägervertreter nach meiner Meinung einige Fehler in der Vorbereitung des Prozesses gemacht haben. Es scheint, als ob "schnell-schnell" eine Klage im Umlauf gebracht werden sollte, um in den Foren die Anzahl der Zahler zu erhöhen. Die finanzielle Potenz des Klägers mag in diesem Zusammenhang beflügelnd gewirkt haben.

 

Firebird: Sicherlich ebenso interessant für alle Abgemahnten aus den Jahren 2005 bzw. 2006 ist jetzt die Frage, ob auch ihnen ein Prozess droht. Schließlich wurde diesen damals ja regelmäßig geraten, die Abmahnung zu ignorieren, was wiederum viele taten. Die wenigsten von diesen dürften bis dato eine modifizierte UE abgegeben haben, werden diese nun auch verklagt? Wie schätzen Sie die Lage ein?

Dr. Wachs: Ein klares :"Nein". Die Klage, die hier vorliegt, ist offensichtlich dazu gedacht den Boden in Hamburg zu ebnen, nachdem die Klägervertreter in einer Vielzahl von Verfahren jüngst Schlappen erlitten zuletzt LG Frankenthal (Az. 6 O 156/08 Beschluss vom 21.05.2008). Die Anzahl der Zahlungsklagen wird nach meiner Meinung weiterhin gegen Null tendieren. Es handelt sich bei dem vorliegenden Fall eindeutig um eine strategische Entscheidung. Es ist für die Kanzlei Schutt, Waetke auf längere Sicht für weitere Abmahnungen überlebenswichtig eine Klage auf Schadensersatz gegenüber dem Anschlussinhaber durchzufechten. Offenbar rechnet sich die Kanzlei Schutt, Waetke dafür die besten Chancen in Hamburg aus.

 

Firebird: Der Streitwert, den die Kanzlei Schutt & Waetke für die einstweilige Verfügung angenommen hat, lag so immens hoch, dass Sie selber einen Teil der Kosten zu tragen hatten. Können Sie uns den exakten Streitwert nennen und aufschlüsseln, welche Kosten auf ihren Mandanten bei einer Niederlage zukommen?

filesharing, Wachs, Schutt, Waettke, Abmahnung, einsweilige VerfügungDr. Wachs: In einem Verfahren vor dem LG München haben die Richter den Streitwert, der von Schutt, Waetke angenommen wurde als unverhältnismäßig hoch angesehen.

Ich halte den Streitwert auch in dem mir zu bearbeitenden Verfahren für zu hoch, aber wie gesagt geht es in dem hier zu bearbeitenden Verfahren nicht um eine einstweilige Verfügung sondern um eine Hauptsacheklage auf Unterlassung.

Im Falle einer Niederlage müsste mein Mandant mit Anwaltskosten und Gerichtskosten von 8.000 Euro rechnen, dazu kämen die Abmahngebühren von ca. 1.000 Euro und der geforderte Schadensersatz von 5.000 Euro. Weiterhin haben wir Gutachtenkosten von bis jetzt ca. 2.000 Euro. Dies ergibt über den Daumen gepeilt ein "Worst-Case-Szenario" von 16.000 Euro, nach den Beweisanträgen schätze ich aber, dass es damit nicht getan ist und der Prozess eher teurer wird. Gerade, was den Schadensersatzanspruch angeht, werden hier wohl Dämme gebrochen.

 

Firebird: Stichwort: Niederlage. Ohne Details zu erwarten, da der Prozess ja noch ansteht. Wie sehen Sie die Chancen, dass der Prozess zu gewinnen ist? Gibt es Ungereimtheiten wie bereits in der Vergangenheit, dass die IP-Adresse bspw. vertauscht wurde?

Dr. Wachs: Es gibt SEHR deutliche Hinweise dafür, dass der Kläger hier einen Fehler gemacht hat und den Falschen verklagt hat. Genaueres werde ich aber erst in meinem Blog berichten, und erst dann, wenn die Gegenseite davon auch Kenntnis aus den Schriftsätzen erhält.

 

Firebird: Bezug nehmend auf ihren Blogeintrag zu dieser Thematik, folgendes Zitat: "Die Kanzlei Schutt, Waetke, die wohl deutlich über 15.000 Abmahnungen im Jahr verschickt (...)". Herr Dr. Wachs, 15.000 + x Abmahnungen, dies erscheint eine sehr geringe Menge. Dem Wort "deutlich" entnehme ich zwar, dass es mehr sind, doch wenn ich jetzt von bspw. 30.000 Abmahnungen ausgehe, könnte dann nicht zumindest jeder Zweite/Dritte verklagt werden?

Dr. Wachs: Die genaue Zahl der Abmahnung von Schutt, Waetke ist mir unbekannt, und da ich wohl nicht der beliebteste Anwalt für die Kollegen bin, vermeide ich angreifbare Formulierungen, und nehme lieber eine geringere Zahl. Wenn die Kanzlei Schutt, Waetke über 1000 Zahlungsklagen bei einem Gericht einreichen würde, würde die Rechtsprechung nach 150 Klagen, diese Praxis "sagen wir mal" kritisch hinterfragen. Das wissen die Kollegen auch. Die Kollegen Schutt, Waetke kündigen Massenklagen bereits in dem Beitrag in der PC-Games auf meine dort formulierte Kritik an der Praxis der Abmahnungen an. Das war im September 2007. Bis auf ein paar einstweilige Verfügungen ist aber nie viel passiert.

 

filesharing, Wachs, Schutt, Waettke, Abmahnung, einsweilige VerfügungFirebird: Ebenfalls von ihrem Blog "[Die Kanzlei Schutt & Waetke] versucht nun wohl vor dem Hintergrund der kommenden Gesetzesänderung, welche ihre Abmahnpraxis gefährdet, mit hohen Streitwerten Panik zu verbreiten." Mit der Gesetzesänderung meinen Sie sicherlich den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber. Ist dieser aufgrund seiner Beschaffenheit wirklich so problematisch für die Abmahner?

Dr. Wachs: Zumindest für ältere Computerspiele, die nur noch 10 Euro kosten, könnte die Deckelung der Abmahnkosten ins Spiel kommen. Auch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch mag Probleme bereiten, wenn er - was ich allerdings bezweifele - von einigen Gerichten dahingehend ausgelegt wird, dass die Rechteinhaber jede Adressermittlung bezahlen müssen.

 

Firebird: Ist es überhaupt erlaubt mit solchen Streitwerten für Angst und Schrecken zu sorgen? Wieso denken Sie hat man diesen so hoch angesetzt? Manche Abgemahnten vermuten ja, dass die Kanzlei S&W sich einen Sieg erhofft, der andere Abgemahnte die nicht gezahlt haben, zu Zahlungen bewegt. Entspricht dies auch ihrer Meinung?

Dr. Wachs: Ja. Hier wird wohl eine dreifach Strategie verfolgt: Es soll zum einen Hamburg "erobert" werden, um dort weitere Klagen einreichen zu können. In Mannheim sind die Erfolge ja eher überschaubar. Zweitens sollen die Foren geschwächt werden und damit die Anzahl der Sofort-Zahler wieder erhöht werden. Wichtigstes Ziel ein Schadensersatzanspruch soll gegenüber dem Anschlussinhaber konstruiert werden.

Ich persönlich halte es für moralisch angreifbar, normale Menschen mit solchen Summen/Streitwerten zu konfrontieren. Die Summe, mit der mein Mandant im Fall seines Unterliegens konfrontiert wird, entspricht ungefähr seinem Netto Jahresgehalt.

 

Firebird: Ich bedanke mich recht herzlich für dieses Interview. Uns wurden abermals einige interessante Einblicke in die Thematik gewährt, die auch noch juristisch verfeinert wurden. Vielen Dank, Herr Dr. Wachs, und viel Erfolg bei dem anstehenden Prozess!!

Dr. Wachs: Vielen Dank für die Möglichkeit mich hier zu äußern. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

 

filesharing, Wachs, Schutt, Waettke, Abmahnung, einsweilige VerfügungDer Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. hat in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Wachs einen Spendenaufruf gestartet. Die Kosten dieses Rechtsstreits werden inklusive der Kosten für Gutachten einige tausend Euro betragen. Der Angeklagte kann diese Kosten alleine unmöglich aufbringen. Der Ausgang des Verfahren wird indes richtungsweisend für weitere juristische Auseinandersetzungen sein.

Spenden bitte an:

Spendenkonto Dr. Wachs (Bezeichnung des Kontos)

Bayer HypoVereinsbank (ex Vereins und Westbank), Hamburg

Konto 649988854

BLZ 20030000

  • Zitat: Die Kanzlei Schutt, Waetke, die wohl deutlich über 15.ooo Abmahnungen im Jahr verschickt Wenn eine Kanzlei über 1000 Abmahnungen, wahrscheinlich überwiegend in gleichgelagerten Fällen, verschickt, dann erscheint das einer mechanischen Tätigkeit zu entsprechen, die im gewerblichen Ausmaß erfolgt. Ist das eigentlich mit dem Standesrecht vereinbar?

    Killer-Plautze am 19.06.2008 08:20
  • Junge, wo lebst du denn? Das ist doch wohl das mindeste an Abmahnungen , die jede Abmahnkanzlei verschickt und davon gibts in Deutschland mehr als genung. Irgendwo hab ich gelesen, dass jährlich ca. 250.000 Abmahnungen verschikt werden, die ganze Sache ist schon längst zu einer Gelddruckmaschiene pervertiert.

    wicht22 am 19.06.2008 10:07
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