gulli: 6.000 wollen gegen Vorratsdatenspeicherung klagen
30. November 2006

6.000 wollen gegen Vorratsdatenspeicherung klagen

Die "Sammel-Verfassungsbeschwerde" gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung startete hervorragend: Letzte Woche startete die Aktion des AK Vorratsdatenspeicherung, heute haben bereits 6.000 Bürger angekündigt, notfalls gegen die verdachtsunabhängige Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon- und Internetnutzern zu klagen.

"Von Handwerkern bis Professoren setzen sich Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen gegen dieses verfassungswidrige Vorhaben zur Wehr",

teilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit, der die eingehenden Anmeldungen sammelt. Unter den Beschwerdeführern befinden sich viele Journalisten, die um ihre anonymen Informanten fürchten. Auch Ärzte, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Suchthelfer und Psychotherapeuten sehen die Vertraulichkeit als Grundlage ihrer Tätigkeit in Gefahr. Auch Seelsorger und Geistliche wollen gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen.

Neben dem Generalverdacht, unter den mit der geplanten Speicherung der Verbindungsdaten alle Bürger gestellt werden, besorgen die Protestierenden weitere, schwerwiegende Folgen: aus den geplanten Dateien ließen sich körperliche, psychische, rechtliche oder sonstige Schwierigkeiten unzähliger Menschen ablesen. Die Besorgnis eines Bekanntwerdens könne Menschen in prekären Situationen davon abhalten, Hilfe zu suchen, so der Mitarbeiter einer Telefonberatung im Sexualbereich.

Elemente des "totalitären Überwachungsstaats" fürchtet der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht.

"Ich hoffe, dass die Abgeordneten diesen Gesetzentwurf schnellstens in den Papierkorb befördern und dass die Verfassungsbeschwerde nie erhoben werden muss."

Von einer Verhältnismäßigkeit der geplanten Überwachung kann ohnehin keine Rede sein. 2005 begründete das BKA in einem Bericht die Notwendigkeit der Datenspeicherung mit 381 Straftaten, die wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden konnten, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl.

"Die genannten 381 Fälle machen weniger als 0,001% der 6,4 Mio. jährlich begangenen Straftaten aus ... Laut Kriminalstatistik bleiben Jahr für Jahr 2,8 Mio. Delikte aller Art unaufgeklärt, meistens weil die Täter keine Spuren hinterlassen haben. Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, warum gerade die Nutzer von Telefon, Handy und Internet unter Generalverdacht gestellt werden sollten, zumal die Aufklärungsquote in diesem Bereich schon jetzt überdurchschnittlich hoch ist. In einer freiheitlichen Demokratie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Spurensicherung nur im Verdachtsfall losgeschickt wird und der Staat nicht jeden Bürger vorsorglich als potenziellen Verbrecher behandeln darf."

kommentiert Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung.

Nach wie vor kann an der "Sammel-Verfassungsbeschwerde" teilgenommen werden. Auch die "Briefe gegen Datenspeicherung" können besorgte Bürger weiterhin an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition schicken.

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