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eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

In der vergangenen Woche hat ein Gericht im französischen Troyes eBay zu einer Strafe von 20.000 Euro verurteilt. Hintergrund war eine Klage eines Luxusartikelherstellers, der eBay als "aktiven Spieler" beim Verkauf einer Fälschung seiner Produkte ansah. Dieser Präzedenzfall könnte möglicherweise noch negative Folgen für eBay haben.

Eine Frau hatte bei eBay zwei Handtaschen zur Auktion freigegeben. Bei diesen handelte es sich jedoch um Produktfälschungen aus einer Kollektion des Luxusartikelherstellers "Hermés". Dieser erhob Klage gegen die Verkäuferin als auch gegen eBay, da er seine Rechte verletzt sah. Die Frau wurde relativ rasch der Fälschung und Nachahmung von Marken für schuldig befunden, eBay indes verteidigte sich länger, unterlag jedoch schließlich ebenso. Das Gericht war davon überzeugt, dass eBay nicht nur eine Verkaufsoberfläche darstelle und als Vermittler zwischen Verkäufer und potentiellem Käufer fungiere. Der Kläger betrachtete eBay hierbei als "aktiven Spieler", wenn es um den Verkauf von gefälschten Waren geht. Dies begründet er mit der Tatsache, dass eBay einige Annehmlichkeiten bieten würde, die den Verkauf erleichtern würden. Auch sei man bestens über die laufenden Auktionen informiert, schließlich finanziere man sich mit diesen ja selbst.

eBay dürfte nun anfangen zu zittern, da weitere Klagen u. a. von Louis Vuitton sowie Dior Moden drohen. Sollte die Entscheidung des Gerichts in Troyes als richtungsweisend betrachtet werden, dürften auf das Auktionshaus eBay einige Strafen zukommen. Problematisch an der Sachlage ist natürlich auch, wie eBay sämtliche Auktionen überwachen und auf etwaige Fälschungen hin überprüfen soll. Schließlich lasse sich nicht ohne größere Umstände sicherstellen, dass nur Markenartikel und keine Plagiate angeboten werden.

(via intern, thx!)

News Redaktion am Dienstag, 10.06.2008 16:22 Uhr

tagsTags: klage frankreich raubkopie ebay niederlage produktfälschung louis vuitton dior handtasche

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42 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • 3D Gamer am 13.06.2008 21:01:53

    Ich hab es nicht verstanden. :rolleyes: Ich bin schon Jahre lang bei Ebay und in den meisten Fällen wird auch für den Betrag versendet der dran steht, also auf dem Postweg versichert. Warum sollte denn der Händler sich nicht an den Postweg wenden wenn ein Artikel abhanden kommt? Er bekommt de ...

  • Chummer am 13.06.2008 15:03:44

    Was ist das für ein Blödsinn? Wenn auf dem Postweg was abhanden kommt ist doch das Versandunternehmen dran schuld und nicht der Händler. Ist dir als Käufer egal. Wichtig ist nur, dass, wenn der Verkäufer kein Händler ist, gilt: Mit der Übergabe an das Paketunternehmen hat der ...

  • 3D Gamer am 13.06.2008 13:04:52

    Es geht mir weniger um die Versicherung beim versenden, sondern um den unterschied von 8,90 zu bezahlen und für 45 cent zu verschicken, hab ich mich jetzt hoffentlich klar genug ausgedrückt. :rolleyes: Was ist das für ein Blödsinn? Wenn auf dem Postweg was abhanden kommt ist doch das Versandun ...

  • Chummer am 13.06.2008 10:57:35

    Irgendwie hast Du mich anscheinend nicht richtig verstanden, in der Auktion stand versicherter Versand (weiß nicht mehr genau 8,90 glaube ich) damit war ich einverstanden, aber nicht für 45 Cen Wie kommst du darauf, die Versicherung an der Briefmarke erkennen zu können? War es ein ...

  • 3D Gamer am 12.06.2008 22:40:16

    @Duckmichweg Irgendwie hast Du mich anscheinend nicht richtig verstanden, in der Auktion stand versicherter Versand (weiß nicht mehr genau 8,90 glaube ich) damit war ich einverstanden, aber nicht für 45 Cent, also was soll dann so ein doofer Kommentar von Ebay? Ja wo bezahlt der denn die Mehrwe ...

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