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Universal Music: Verschenkte Promo-CDs nicht deren Eigentum

Der amerikanische eBay Händler Troy Augusto versteigerte bei eBay diverse Promo CDs, die er zuvor auf Flohmärkten und in Second-Hand Shops erwarb. Universal Music hielt dies für unrechtens, weshalb nach kurzem hin und her der Händler verklagt wurde. Begründung: Die CDs seien noch immer Eigentum von Universal Music. Ein Gericht entschied jetzt, dass dies falsch sei.

Der wegen Urheberrechtsverletzung in mehreren Fällen verklagte Troy Augusto dürfte zufriedener kaum sein, war ihm doch die Rechtmäßigkeit seines Handelns stets klar vor Augen. Universal Music selbst sah dies jedoch die ganze Zeit völlig anders, weshalb das Gericht diesen eine Lektüre über "Eigentum" auftischen durfte.Nachdem Augustos Account bei eBay erst gesperrt, und nach dessen Intervention wieder entsperrt worden war, sah man bei dem Major Label keinen Ausweg mehr. Der Mann musste verklagt werden, hatte er doch Promo-CDs auf Raschmärkten erworben und äußerst gewinnbringend bei eBay versteigert. Die Klage sollte geltend machen, dass die entsprechenden Promo-CDs auf ewig (!) Eigentum des Labels seien. Aufgrund eines Aufklebers auf der Hülle sei deutlich, dass die CD nur für eine bestimmte Person vorgesehen sei, ein Verkauf bzw. die Weitergabe deshalb gegen geltendes Recht verstoße. Die benannten Empfänger hätten lediglich die Lizenz erhalten, die Tracks von der Promo-CD abzuspielen, ihr Eigentum seien sie damit aber noch lange nicht. Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass Troy Augusto diese nie rechtmäßig hätte erwerben können.

Mithilfe der Electronic Frontier Foundation (EFF) wehrte er sich gegen die Vorwürfe und erhob seinerseits Klage gegen das Major Label. Darin warf er Universal Music einen Missbrauch des Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) vor, welchen das Label dazu missbraucht hatte, um Augustos eBay Account vorübergehend zu sperren. Des Weiteren sollte das Gericht feststellen, dass das Major Label nicht mehr der Eigentümer der CDs sei, da diese nach der First-Sale-Doctrine bereits dem Erschöpfungsgrundsatz zugrunde liegen.

Dieser Argumentation seitens Troy Augusto gab der Richter statt, der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung wurde entkräftet.

In der Begründung führte der Richter außerdem an, dass das Argument bzgl. der Lizenzierung hier nicht greifen könne. Er begründete dies damit, dass die Promo-CDs mit dem Gedanken an Musik-Insider verteilt wurden, dass diese die CDs ewig behalten können. Dieser offensichtliche Verzicht auf eine Rückgabe oder eine Gegenleistung führe dazu, dass man Promo-CDs als ein Geschenk, im Sinne des Gesetzes, betrachten müsse.

(via golem thx!)

News Redaktion am Donnerstag, 12.06.2008 16:42 Uhr

tagsTags: musik urheberrechtsverletzung richter ebay handel verklagen urteil augusto promo troy universal

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5 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Toronto am 13.06.2008 09:08:45

    warum nicht einfach ALLE Musiker direkt ihre Musik online verkaufen - ohne die Musikindustrie. Nein, pfui, aus! Ich will CDs haben! Ich finde es sieht einfach wesentlich besser aus, wenn man ein gefülltes Regal mit den Alben deiner Lieblingsband hat, als wenn man seinen iPod m ...

  • Hirnblaehung am 13.06.2008 01:08:16

    Auf dir Arbeitsplätze kann man ruhug verzichten ... Sind ja keine Müllmänner ;D ...

  • salbei am 13.06.2008 01:05:25

    jaja, die letzten zuckungen einer industrie, die es nie hätte geben dürfen. am besten sie bringen nix mehr raus, dann kann auch nix kopiert werden. Sehr schöner Kommentar :) Somit müsste die Musikindustrie nicht um nicht gekaufte Alben kämpfen. Ich frage mich, warum ni ...

  • CharlesBukowski am 13.06.2008 00:59:34

    Und in manchen Ländern soll man für das Regenwasser bezahlen was vom Himmel fällt... schöne Geschäftsideen wenn man sie mit Macht durchsetzen kann. ...

  • Palatinum am 12.06.2008 17:17:40

    jaja, die letzten zuckungen einer industrie, die es nie hätte geben dürfen. am besten sie bringen nix mehr raus, dann kann auch nix kopiert werden. ...

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