
Aufgrund der enormen Belastung durch Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen in P2P Tauschbörsen legten die Justizminister der Bundesländer dem Gesetzgeber jetzt nahe, eine Möglichkeit für einen direkten Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber den Providern zu schaffen.Ziel sei es dabei, so die Minister, die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten, die von der Content-Industrie mit zehntausenden Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen regelrecht überflutet werden. Die gegenwärtige Rechtslage sei "urheberfeindlich und belastet Staatsanwaltschaften und Staatskasse unnötig", war die Äußerung der nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter gegenüber der dpa.
Bezug nimmt die Ministerin dabei scheinbar auf den erst jüngst vom Bundesrat abgesegneten Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum. Laut den Justizministern soll ein Richtervorbehalt jedoch bei weiter reichenden Ermittlungen noch beibehalten werden. Bis diese Idee fällt, ist abzuwarten.
Aufgrund der schier endlosen Menge an angestrebten Strafanzeigen weigern sich inzwischen immer mehr Staatsanwaltschaften diesen nachzugehen, da man sich instrumentalisiert fühlt. Man sei zu einem Werkzeug für zivilrechtliche Ansprüche verkommen, da eine Strafanzeige der einzige Weg für die Rechteinhaber sei, an die mit der IP-Adresse verbundenen Personendaten zu gelangen.
(via heise thx!)
News Redaktion am Samstag, 14.06.2008 13:41 Uhr
Nicht wenn ich unschuldig bin! Sollen sie mich doch verklagen, dann möchte ich mal die Beweise sehen! Achja eine IP ist definitiv kein Beweis Sie wird aber als Beweis genommen. Wenn du nicht beweisen kannst dass du zum Zeitpunkt des Downloades nicht zu Hause warst dann bist du ...
*hust* Du zahlst dann ja die Kosten für die Einstweilige Verfügung? Nicht wenn ich unschuldig bin! Sollen sie mich doch verklagen, dann möchte ich mal die Beweise sehen! Achja eine IP ist definitiv kein Beweis! ...
Die Staatsanwaltschaften, welche von uns allen finanziert werden, sollen vom Abmahn-Unfug entlastet werden. Daraus wird aber nichts, wenn es trotzdem noch einen Richtervorbehalt gibt. Entscheidet halt jemand anderes über die Herausgabe der Daten. Und ein Richter möchte ja auch gerne ...
Was unter dieser Koaltion alles gegen das eigene Volk verabschiedet wurde ist unglaublich!!! Ein von Wahnvorstellungen getriebener amerikanisierter Innenminister, der Angst verbreitet um seine Pläne gegen das eigene Volk zu richten. Hier werden Gesetze an den Menschen vorbei getrof ...
ICH HASSE DASS SYSTEM!!!:mad: DITO:( ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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