In Großbritannien sind diese Fälle noch etwas Besonderes. Im März 2007 bildete sich hier die "Davenport Lyons", eine Gruppe von Rechtsanwälten, die in Zusammenarbeit mit der Schweizer Firma Logistep und einigen Medienunternehmen - unter anderem Zuxxez/Topware und CodeMasters - mit dem Ziel, die Verfolgung von Urheberrechtsvergehen gegen ihre Medien, zu verfolgen. Vor allem die illegale Verbreitung von bekannteren Titeln wie Dream Pinball 3D, Colin McRae und Call of Juarez sollte in den Tauschbörsen überprüft werden.
Der Ton in den Briefen klingt sehr ernst. Es wird über mögliche Pfändungen gesprochen, wenn der Angeklagte nicht im Stande sei, die "Strafen" zu bezahlen.
Verständlicherweise sind die wenigsten Empfänger einer solchen Abmahnung bereit sich auf solch drastische Formulierungen einzulassen. Ob schuldig oder nicht, die meisten angeschriebenen Personen zahlen einfach nicht.
Die Gründe sind vielfältig - der Einfachste: Den meisten fehlt das Geld, so berichtet eine Betroffene "Tania": "Ich bin eine allein erziehende Mutter, mein Sohn hat es wohl getan, aber ich habe einfach nicht das Geld (780 Euro) das zu bezahlen." Auch "Paul", der eine 70-Stundenwoche in zwei Jobs arbeitet, sagt, er habe einfach zu viele Schulden über seine Kreditkarten gemacht. Keinem dieser besagten Personen wurde in Großbritannien bislang ein Gerichtsverfahren aufgezwungen. Aber auch wenn Davenport Lyons darauf besteht, dass Logistep korrekte Daten als Beweise vorlegen kann, ist allgemein bekannt, dass die Techniken, die solche Unternehmen benutzen, auch schon mal anfällig für Fehler sein können. So ist es nicht auszuschließen, dass der vermutliche Täter unschuldig ist.
Erst letzte Woche hatte man es "geschafft" einen Drucker als Tatgerät zu ermitteln, der selbst nicht mal im Stande ist die BitTorrent-Technologien zu nutzen. Die Argumentation für diese Fälle ist stets dieselbe: Wenn die vorgelegten Beweise für die Ermittlung der Anschrift der verdächtigen Person ausgereicht haben, sind sie zugleich ausreichend sie schuldig zu befinden.
"Stuart" hat viele Monate lang mit Diwan Lyons korrespondiert. Er teilt sich mit seinem Onkel die Wohnung und auch den Internetanschluss und wird angeklagt, sich das Autorennspiel "Colin McRae: Dirt" auf illegalen Wegen besorgt zu haben. Zwar ist sein Onkel der Inhaber des Internetanschlusses, aber der benutzt nie den Computer, es wurde also die falsche Person angeklagt, wobei Stuart selbst ebenfalls energisch alle Anschuldigungen abstreitet. Stuart ist nicht der einzige, der viele Briefe erhalten hat, zahlreiche Drohungen und dann - nichts. Und trotz Fristen von vierzehn Tagen ist selbst nach 15 Monaten die Situation weiter unklar. Scheinbar bezahlen zirka 40-50% der angeschriebenen Personen ohne sich vorher über ihre Rechte zu informieren. An dieser Stelle wäre mehr Aufklärung dringend erforderlich.
Dem hingegen ist es in Deutschland fahrlässig auf Briefe eines Rechteinhabers nicht zu reagieren. Ein Filesharer hatte sich in einem aktuellen Fall (wir berichteten) "Der Brockhaus multimedial 2007 premium" gezogen, der Wert der DVD-Edition liegt bei beinahe 50 Euro. Der Abgemahnte hat dummerweise auf die Abmahnung nicht reagiert und auch keine Unterlassungserklärung abgegeben. Durch die Kanzlei Schutt & Waetke wurde ohne vorangegangene Einstweilige Verfügung (!) oder Schriftverkehr auf Unterlassung geklagt. Bei einer Niederlage drohen dem Abgemahnten Schäden in Höhe von 18.000 Euro. Die Summe errechnet sich aus folgenden Posten: Unterlassungsstreitwert = 8.000 Euro, Schadensersatz = 5.000 Euro, Anwaltsgebühren = 1.059 Euro, Gerichtskosten = 2.000 Euro, Gutachten = 2.000 Euro.
Hierzulande ist es grob fahrlässig auf solche Briefe nicht zu reagieren. In einem solchen Fall sollte man sofort einen Fachanwalt seines Vertrauens konsultieren. Auf der Website des Vereins gibt es auch gute Hilfestellungen für abgemahnte Personen. Für den betreffenden Fall wurde mit Hilfe des Vereins gegen den Abmahnwahn ein Spendenkonto eingerichtet: Konto 649988854, BLZ 20030000.
(via Torrentfreak, thx!)
News Redaktion am Montag, 16.06.2008 13:15 Uhr
eine abmahnung nicht zu ignorieren is sicher sehr fahrlässig, aber dennoch nicht so gefährlich - generell gesehen. die Anwaltskanzleien können gott sei dank nicht jeden verklagen der nicht zahlt - dazu reicht die zeit der anwälte und der gerichte nicht aus, so wird halt immer ein pechvogel rausgepic ...
Naja, da ist man als Hartz IV Empfänger wohl im Vorteil. Denn als solcher kann ich ja Prozesskostenbeihilfe beantragen, und falls ich zahlen muss bin ich ja eh zahlungsunfähig!;) Als ob es die sogenannte Mittelschicht da leicher hat sei mal dahingestellt. ...
Ich bin eigentlich Deiner Meinung. Das Problem ist, dass man trotzdem vor Gericht gezerrt werden kann. Da bei einem Zivilgericht die Unschuldsvermutung nicht gilt, muss man dann einen Anwalt haben, der den Richter überzeugen kann. Gerade die Ungewissheit, aber auch die Angst vor den Kos ...
So ein Quatsch, wenn ich überzeugt bin unschuldig zu sein muss ich doch keine mod. UE unterschreiben Ich bin eigentlich Deiner Meinung. Das Problem ist, dass man trotzdem vor Gericht gezerrt werden kann. Da bei einem Zivilgericht die Unschuldsvermutung nicht gilt, muss man dann ...
So ein Quatsch, wenn ich überzeugt bin unschuldig zu sein muss ich doch keine mod. UE unterschreiben! Nein ich muss garnix und schmeiss den Drohbrief in die Tonne und fertig! Wenn die Abzockanwälte keine Beweise haben(eine IP ist definitiv kein Beweis) dann habe ich absolut keine Verpflichtung solch ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.