
Der Fall Jammie Thomas ist in einiger Hinsicht ungewöhnlich. Schon allein für das zur Verfügung stellen von Songs in einem Peer-to-Peer Netzwerk soll sie zahlen. Der Steitwert in diesem Fall beläuft sich auf ganze 222.000 Dollar, und die RIAA will aus diesem Prozess einen Musterprozess machen, um erneut für Angst und Schrecken gegen Filesharer zu sorgen. Jedoch gibt es einige Unklarheiten, weswegen Jammie Thomas auch in Berufung gegangen ist. Einer der Seltsamkeiten ist, dass Jamie Thomas 9.250 Dollar Schadensersatz pro Song zahlen soll, obwohl ein Verstoß gegen das Urheberrecht nichtmals nachgewiesen werden kann.
In der Waagschale aber liegt hier aber möglicherweise mehr. Die Vertreter der Musiklobby möchten ein Exempel statuieren, dass allein das Bereitstellen von Dateien zu einer Straftat macht. Verhandelt wird hier die sogenannte "Making Available"-Theorie, die rechtlich sehr umstritten ist.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hält gegen die Theorie der RIAA, dass der Kläger einen Verstoß gegen das Urheberrecht erst nachweisen muss, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommen kann. Momentan werden Prozesse aufgrund von Verdachtsmomenten geführt. Wörtlich heißt es: "Das Urheberecht sieht es nicht vor, dass jemand schon aufgrund eines versuchten Urheberrechtsverstoßes verklagt wird. Wenn die RIAA weiterhin massenweise Verfahren gegen Filesharer führen möchte, so sollten sie sich die Zeit nehmen, zunächst Nachweise über Urheberrechtsverstöße zu liefern. Sofern sie es überhaupt können."
( via Zeropaid )
News Redaktion am Samstag, 21.06.2008 16:53 Uhr
Die Frage ist nicht "kann man ohne Beweis verurteilen" sondern "ist der Beweis ausreichend"? Ich gebe zu bedenken daß eine Datei nicht enthalten muß was der Name sagt, es kommt immer wieder vor daß aus Spaß und Jux und Tollerei eben genau falsche Angaben verwendet werden, ...
Die Frage ist nicht "kann man ohne Beweis verurteilen" sondern "ist der Beweis ausreichend"? Ich gebe zu bedenken daß eine Datei nicht enthalten muß was der Name sagt, es kommt immer wieder vor daß aus Spaß und Jux und Tollerei eben genau falsche Angaben verwendet werden, Stichwort Goatse, Puss ...
Das ist echt nicht mehr feierlich, wenn man jetzt schon irgendwelche Beweise verurteilt werden kann. :dozey: ...
wie jetzt? mussten die das nicht schon immer vorher nachweisen? also kann ich einfach zu nem gericht gehen da ne schadenssumme von 1mio € eintragen und jmd beschuldigen ohne einen beweis zu haben? dann brauch man sich ja nicht so wundern warum soviel geklagt wird. ...
Der Fall Jammie Thomas beschäftigt erneut die Gemüter. In einem spektakulären Prozess wurde sie letztes Jahr zu einer rekordverdächtigen Geldstrafe verurteilt, schon aufgrund der Tatsache, dass sie 24 Songs über KaZaA zum Download zur Verfügung gestellt hat. Eine Urheberrechtsverletzung kon ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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