
Poul-Henning Kamp, Entwickler des quelloffenen Betriebssystems FreeBSD, hat die Klage veranlasst. Kürzlich hat er vom
Computerhersteller Lenovo das Notebook Thinkpad T400 erworben. Dort war das Betriebssystem Windows Vista vorinstalliert, was bei Kamp vermutlich auf keine große Begeisterung gestoßen ist.
Beim ersten Start von Windows Vista bekommt der Benutzer die offizielle Microsoft EULA (End User License Agreement) zu sehen und muss diese akzeptieren. Betrachtet man den sogenannten Endbenutzer-Lizenzvertrag genauer, so steht dort, dass sich der Käufer an den Hersteller wenden kann, sofern er das Windows-System nicht verwenden möchte. Von dieser Möglichkeit wollte Kamp Gebrauch machen. Der Hersteller, in diesem Fall Lenovo, würde sodann das Geld rückerstatten. Doch dem war aber nicht so.
Nur das Betriebssystem umtauschen zu wollen, sei für Lenovo keine Option. Immerhin hat es sich dabei um ein Paket aus Hard- und Software gehandelt, das der Kunde erworben hat. Ein Umtausch sei durchaus möglich, aber nur, wenn alles zurückgegeben werde, so der Hersteller. Unterm Strich sind Kamp und Lenovo auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen. Nun wird sich ein dänisches Gericht der Angelegenheit annehmen müssen. Dort hat der FreeBSD-Entwickler inzwischen eine Klage eingereicht. Vergleichbare Fälle gab es auch in anderen Ländern. Dort lautete das Urteil, dass die jeweiligen Hersteller den Preis des Betriebssystems erstatten mussten. (gS-)
News Redaktion am Samstag, 15.08.2009 14:39 Uhr
Zitat von old-trashbarg Was - so frage ich mich - macht denn Microsoft? Ja, was machen die denn? ...
Ja, irgendwie wird sich immer wieder darüber beschwert, dass man mit Vista einen "Sperrvertrag" bekommt, sobald man einen PC kauft. Ich finde, da sollen die PC-Hersteller flexibler sein, damit es nicht zu solchen Kartellklagen kommt. So einfach ist das, ungespammt und ungetrollt! ...
@ ghostuser: Mach dich nicht lächerlich! Ich verstehe nicht, warum sich in diesem Fall niemand mal bei der EU-Kartell-Behörde beschwert. Bisher wurden doch da im Prinzip gleiche Situationen (AMD vs Intel) diskutiert und Microsoft wurde wegen irgendwelchen vergleichsweise unwichtigen Vorwürfen (s ...
@gulli:news: Was mir gerade aufgefallen ist: Das Wort "Anklage" im Titel dieser News wirkt ein bischen irreführend. Anklage kenne ich eigentlich nur in Verbindung mit dem Strafrecht. Und hier handelt es sich ja wohl eindeutig um eine zivilrechtliche Sache. Das Wort Klage ...
Der Hersteller liegt aber damit nicht unbedingt im Recht. http://www.internetrecht-rostock.de/PC-Welt/OEM.htm Ok, ist ein deutsches Urteil, wie's in Dänemark aussieht, weiß ich nicht. Wir werden sehen, was rauskommt. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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