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Piratenpartei: BKA-Gesetz verhindern, Petition unterzeichnen!

Es ist Zeit zu handeln, die Piratenpartei Rheinland-Pfalz ruft dazu auf, die aktuelle Bundestagspetition gegen das geplante BKA-Gesetz zu unterzeichnen und den Bundestag aufzufordern, die Vermischung von Geheimdienst und Polizei zu verhindern.

Das BKA-Gesetz, über dessen Novelle derzeit im Bundestag beraten wird, ist nach Ansicht der rheinland-pfälzischen PIRATEN eine massive Gefahr für Demokratie und Rechtstaat. Angelo Veltens, Landesvorsitzender der PIRATEN Rheinland-Pfalz erläutert: "Mit dem neuen Gesetz versucht die Bundesregierung das BKA in eine zentrale Polizeibehörde mit geheimdienstlichen Befugnissen umzuwandeln. Die nach den Erfahrungen im Dritten Reich mit der Gestapo eingeführte Trennung von Polizei und Geheimdienst wird dadurch untergraben. Präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht soll das BKA in eigener Regie und ohne Kontrolle durchführen dürfen."

Neben der Online-Durchsuchung, mit der zukünftig auf Privatrechner zugegriffen werden soll, enthält die Novelle noch weiteren Zündstoff wie den Einsatz verdeckter Ermittler oder den großen Lauschangriff und die Videoüberwachung von Wohnungen Verdächtiger, aber auch von Wohnungen unbeteiligter Dritter.

"Ohne richterliche Befugniss soll das BKA hier also die Wohnungen Verdächtiger und Unbeteiligter tagelang ausspähen dürfen! Das erinnert an Stasi-Methoden, die wir gerade erst vor zwei Jahrzehnten abgeschafft haben!" so Veltens. "Aus diesem Grund rufen wir alle Bürger auf, die Bundestagspetition gegen die exekutiven Befugnisse für das BKA zu unterzeichnen und der Bundesregierung klarzumachen, dass ein solches System in unserem Rechtstaat nicht erwünscht ist!". Die Petition kann hier unterzeichnet werden, der AK Vorrat hat diesbezüglich noch weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

Zur Erinnerung: Das BKA soll im Einzelnen inklusive des durchgesickerten BKA-Entwurfs vom 16. April folgenden Mittel anwenden dürfen: (Quelle: Wetterfroschs Einmachglas, thx!)

1. Persönliche Daten sammeln

2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)

2. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen

4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a. der Person Fingerabdrücke und Handflächenabdrücke abnehmen, Foto der Person aufnehmen, Videoaufzeichnung der Person aufnehmen, äußere körperliche Merkmale der Person feststellen, Messungen an der Person vornehmen, die Stimme der Person aufzeichnen.

5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)

6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter: langfristige Observation von Personen, geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen, sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen, Beamte als verdeckte Ermittler und Privatpersonen ("Vertrauenspersonen") einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen

7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben

8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)

9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen

10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen

11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten

12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten

13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay

14. Handys identifizieren und lokalisieren (IMSI-Catcher)

15. Platzverweise erteilen

16. Personen in Gewahrsam nehmen

17. Personen durchsuchen

18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen

19. Sachen sicherstellen

20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.

21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für "Zufallsfunde". Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind. Journalisten sind zum Beispiel davon ausgenommen.

Bilder: piraten-RLP.de & Wetterfroschs Einmachglas, thx!!

News Redaktion am Montag, 23.06.2008 15:17 Uhr

tagsTags: gesetz pirat rheinland-pfalz spionage piraten partei bka

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39 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • SteveBell am 25.06.2008 11:01:01

    25.06.08 10:50 Kann die Petition nicht erreichen. Die Server laden die Seite nicht. Daraufhin habe ich mal beim Bundestag angerufen: 030 - 227 - 35257. Das ist die direkte Durchwahl für den Petitinosausschuss. Die Erteilte Auskunft: "Die Server sind überlastet." Also das ist mal wieder ein in ...

  • Diablokiller999 am 25.06.2008 07:40:12

    Also gut, dann resignieren wir halt gleich. :rolleyes: Nicht resignieren, aber statt blinden Aktionismus wie eine Petition die genauso viel die Meinung der Politiker ändern wird wie ein umfallender Sack Kartoffeln, lieber etwas überlegen das auch Früchte trägt, die Sammel ...

  • .nfo am 25.06.2008 07:10:11

    Wer sieht in irgendeiner "richterliche Befugnis" (oder -SS) irgendeinen Schutz? ich nicht, darum hab ich ja auch die Petition gezeichnet! ...

  • titus_shg am 24.06.2008 21:07:38

    Also gut, dann resignieren wir halt gleich. :rolleyes: Die Augen würden den Meisten wohl erst dann aufgehen, wenn zur Terrorbekämpfung auch noch Bier und Fussball verboten würden. :mad: MfG Andy ...

  • mcbierle am 24.06.2008 20:44:31

    Tja der Bund will seine ruhe haben :D ...

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