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GMail-Namensstreit: Neuer Wirbel um Googles E-Maildienst in Deutschland

Während Googles Mail in den meisten Teilen der Welt unter dem Namenskürzel GMail firmiert, müssen Benutzer in Deutschland auf die längere Domain googlemail.com für ihre Adressen zurückgreifen. Grund ist ein Rechtstreit mit dem deutschen Mailanbieter gmail.de. Seit neuestem funktioniert in Deutschland auch die Domainweiterleitung von gmail.com auf Google Mail nicht mehr. Indes scheint der gmail.de-Markeninhaber eher zweifelhaftes Kapital aus der Namensähnlichkeit schlagen zu wollen.

Benutzer von Googles Maildienst, die gmail.com in die Adressleiste ihres Browsers eingeben, werden üblicherweise auf die URL mail.google.com/mail/ umgeleitet. Das funktioniert seit kurzem nicht mehr, zumindest in Deutschland. Stattdessen prangt auf der Seite ein Hinweis, wonach Google Mail selbst diese Umleitung in Deutschland nicht mehr anbieten darf:

In Deutschland können wir keine Dienste unter Gmail anbieten. Hier nutzen wir den Namen Google Mail. Wenn Sie in Deutschland unterwegs sind, können Sie Ihre Mails unter http://mail.google.com abrufen.

Darunter etwas kleiner, mit leicht süffisantem Unterton:

Oh, und wir würden gerne die URL oben verlinken, dürfen das aber auch nicht. Schade. Allgemeine Informationen zu Google erhalten Sie unter www.google.com oder www.google.de.

Die betreiberseits eingerichtete Weiterleitung von E-Mail über die gmail.com-Domain, etwa von hans.mustermann@gmail.com auf hans.mustermann@googlemail.com, ist nach einem Gulli-internen Test davon offenbar nicht betroffen.

Der Grund für die abgeschaffte Weiterleitung dürfte im Rechtstreit zwischen Google und gmail.de liegen. Während Google Mail erst 2004 startete, existierte das deutsche Briefpostunternehmen G-mail bereits 2000. Genaueres ist nicht bekannt, aber die Vermutung liegt nahe, dass gmail.de-Besitzer Daniel Giersch die Weiterleitung hat abmahnen lassen.

Mag dem Einzelnen der fehlende Komfort einer kurzen URL sauer aufstoßen — im Recht ist Giersch auf jeden Fall: Wer zuerst kommt und eine Marke anmeldet, mahlt eben auch zuerst. Es ist gut, dass selbst große Konzerne wie Google vor Gericht keine Vorrechte im Markenrecht erlangen. Googles etwas patziger Kommentar ist auch deswegen merkwürdig, weil die Rechtslage klar ist und ein Multi-Milliarden-Dollar-Konzern eigentlich genug Mittel haben sollte, sich mit einem kleinen Fisch wie gmail.de einigen zu können.

Als rechtschaffenen David, der gegen den bösen Goliath kämpft, sollte man aber auch gmail.de nicht sehen. Hinter dem Claim "... und die Post geht richtig ab" findet sich dort laut einem Bericht von intern.de u.A. eine Suchmaschine für Unternehmen und Personen. Diese spuckt auch Daten zu Personen aus, die - anders als die Servicebeschreibung suggeriert - sicher nicht bei gmail.de registriert sind. Ferner moniert der intern.de-Bericht, dass sich auf der schlicht wirkenden Startseite die Login-Eingabemaske an ähnlicher Stelle befindet wie die von Google Mail. Angesichts mehrerer hundert Millionen Benutzer weltweit dürfte es regelmäßig solche geben, die ihre Google Mail-Logindaten versehentlich dort eingeben. Kann gmail.de wirklich garantieren, dass mit diesen Daten kein Schindluder getrieben wird? Das "Prüfsiegel", mit dem sich das Angebot schmückt, wirkt eher obskur.

Ein Tip zum Schluß: Google-Mail-Benutzer mit Firefox nebst Greasemonkey-Erweiterung, die nicht auf die Kurzdomain gmail.com verzichten wollen, können sich ein Script installieren, das die Weiterleitung, zumindest auf dem eigenen Rechner, wiederherstellt.

(via The Register und Firebirds Feedreader. Thank you, folks)

News Redaktion am Donnerstag, 26.06.2008 02:33 Uhr

Tags: google gmail google mail markenrecht

 
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26 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • King of Crime am 02.07.2008 01:02:26

    Ich sags nochmal, da registriere ich einfach jede greifbare Domain unter .cx, .no oder .ru oder .mobil oder .museum und verbiete dann die Auslieferung in verschiedenen Teilen der Welt wegen Interessenkonflikt. Oder Schutzzahlung, dann wird davon Abstand genommen. Riecht für ...

  • Novgorod am 01.07.2008 23:09:47

    Der "ausländische Konzern" kann sich mit seiner "internationale Domain" auch vom deutschen Markt fernhalten, indem er unter dieser Domain keinen für Deutschland bestimmten Content oder entsprechende Dienstleistungen für Deutschland anbietet. ist doch quatsch.. eine .com-d ...

  • Crass Spektakel am 01.07.2008 21:18:32

    Der "ausländische Konzern" kann sich mit seiner "internationale Domain" auch vom deutschen Markt fernhalten, indem er unter dieser Domain keinen für Deutschland bestimmten Content oder entsprechende Dienstleistungen für Deutschland anbietet. Es gibt kein normiertes und z ...

  • elChupaCabra am 30.06.2008 13:08:48

    Der "ausländische Konzern" kann sich mit seiner "internationale Domain" auch vom deutschen Markt fernhalten, indem er unter dieser Domain keinen für Deutschland bestimmten Content oder entsprechende Dienstleistungen für Deutschland anbietet. Wie wäre es wenn sich ein gewis ...

  • Karash86 am 26.06.2008 19:30:07

    "Wetter" ist kein Markenname, sondern ein Wort aus dem täglichen Sprachgebrauch. Das kannst du dir nicht als Marke eintragen lassen. Wobei, die Telekom hat sich auch die Farbe Magenta registriert, hm...[/Q ...

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