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Bundesgerichtshof: TV Total verstößt gegen das Urheberrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die von Stefan Raab moderierte Unterhaltungssendung TV Total gegen die Urheberrechte des hessischen Rundfunks verstößt. In der Verhandlungssache ging es um einen 20 sekündigen Ausschnitt der hr-Sendung "Landparty in Hüttenberg", für die der Sender Lizenzgebühren in Höhe von 1278,23 Euro verlangte.

In der 20 Sekunden langen Filmsequenz ging es um ein Interview mit einer Passantin zum Thema Spontan-Jodeln. Die Frau wurde zunächst gefragt, für wie spontan sie sich halte, was sie auf einer Skala von eins bis zehn mit "zehn, neun" beantwortete. Der Reporter forderte sie dann auf, spontan zu jodeln und zählte einen Takt an, was die Passantin jedoch missverstanden hatte und mit "drei" geantwortet hat. Stefan Raab hat diesen Ausschnitt in seiner Sendung TV Total parodistisch mit einer An- und Abmoderation dargestellt. Der hessische Rundfunk sah sich jedoch in seinen Urheberrechten verletzt.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der Filmausschnitt nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht werden darf. Die Produktionsfirma von TV Total hatte damit argumentiert, dass durch die Aufmachung und Moderation der Filmsequenz ein neues künstlerisches Werk geschaffen worden sei, was die Nutzung des Ausschnittes legitimiert hätte. Nach Ansicht des BGH ist es dafür jedoch erforderlich, dass "das neue Werk einen ausreichenden Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält". Dies sei durch die bloße Kommentierung des Werkes jedoch nicht gegeben. Der BGH befand außerdem, dass die Prosieben-Produktion nicht durch das Zitierrecht geschützt sei. Ein Zitat sei jedoch "grundsätzlich nur zulässig, wenn es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheint".

Rechtsanwalt Christian Solmecke der Kanzlei Wilde & Beuger geht davon aus, "dass nun auch weitere Sender sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes berufen und von Raabs Unternehmen Lizenzgebühren verlangen werden". Es sei jedoch "in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit sich der Moderator Raab mit den Ausschnitten auseinandergesetzt hat."

News Redaktion am Donnerstag, 26.06.2008 17:10 Uhr

tagsTags: bertelsmann wilde und beuger bundesgerichtshof urheberrecht solmecke stefan raab grundsatzurteil hr

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27 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • aloa5 am 13.07.2008 15:19:18

    Fällt irgendwann auch das Zitieren unter das Urheberrecht? Ist doch heute schon so. Fällt vor allem auf, wenn es melodisch klingen (soll :confused: ). Dann heißt das zitieren "Gesang". Aber auch schon ohne Melodie verstößt man imho gegen das Urheberrecht ("gehört" dem Text ...

  • Destiny666 am 12.07.2008 12:53:11

    Irgendwann wird es auch verboten sein, Filme von den Sendern aufzunehmen und zu archivieren und zu schauen, wann man will und mit wem man will. Wenn das jetzt mit TV Total so weitergeht, ist als nächstes Kalkofes Mattscheibe dran. :dozey: ...

  • testuser2 am 12.07.2008 12:53:03

    Ist doch so gut wie gratis? Ihr wisst schon was eine Stunde TV-Material einen Sender kostet? Zahlen die aus der Portokasse der Portokasse... ...

  • am 12.07.2008 12:45:50

    Ich weiß, das Thema ist bissl alt, aber hat jemand n link zu dem Ausschnitt? Also das aus TV Total ...

  • wemaflo am 27.06.2008 02:17:58

    ich stell mir grad diese "best of myvideo" etc. sendungen vor....hat da nich rein vonner sache her auch der ersteller des videos seine rechte dran? solche sendungen könnten dann ja die reinste klagewelle nach sich ziehn...aber is schon wahnsinn das das erst nach vielen jahren TV ...

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